Wohngebäude

Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Regeln in Berlin

Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Regeln in Berlin | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Einen Energieausweis darf in Berlin nur ausstellen, wer die Ausstellungsberechtigung nach Paragraf 88 GEG erfüllt und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert ist. Dazu zählen Architekten, Ingenieure passender Fachrichtungen, staatlich geprüfte Techniker sowie bestimmte Handwerksmeister und Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation. Ich bin DIBt-registriert und stelle Ihren Ausweis persönlich aus.

Ein Energieausweis ist ein amtliches Dokument. Er ist nur so viel wert wie die Person, die ihn unterschreibt.

Genau hier machen viele Eigentümer beim Verkauf oder bei der Vermietung ein teures Missverständnis. Sie klicken sich durch ein günstiges Portal und wissen am Ende nicht, wer den Ausweis eigentlich verantwortet.

Als Immobilienexperte für Energieausweise in Berlin erkläre ich, wer gesetzlich ausstellen darf, woran Sie das erkennen und warum ein Ausweis vom falschen Anbieter im Zweifel gar keiner ist.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Ausstellen darf nur eine Person mit Berechtigung nach Paragraf 88 GEG. Das Gesetz nennt einen festen Kreis an Qualifikationen: bauvorlageberechtigte Personen, Absolventen bestimmter Studiengänge, staatlich geprüfte Techniker sowie Handwerksmeister und Schornsteinfeger. Alle brauchen zusätzlich eine Fachkunde im energiesparenden Bauen.

Das Gebäudeenergiegesetz will sicherstellen, dass hinter jedem Ausweis echtes Fachwissen steht. Deshalb reicht keine dieser Gruppen für sich allein. Es braucht immer eine Grundqualifikation plus eine Zusatzqualifikation.

Die Grundqualifikation ist der Berufsabschluss, etwa ein Studium der Architektur oder ein Meistertitel im Bauhandwerk. Die Zusatzqualifikation ist der Nachweis, dass die Person sich mit Energieeffizienz auskennt.

Diese zweite Stufe kann nach Paragraf 88 Abs. 2 GEG auf drei Wegen erfüllt werden: durch einen Studienschwerpunkt im energiesparenden Bauen, durch mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung oder durch eine erfolgreiche Fortbildung nach Anlage 11 des GEG.

Ohne diese Kombination gibt es keine Berechtigung. Ein reiner Bürojob im Immobilienbereich genügt nicht.

Welche Qualifikationen verlangt Paragraf 88 GEG genau?

Paragraf 88 Abs. 1 GEG listet vier Personengruppen: nachweisberechtigte Personen nach Landesbaurecht, Hochschulabsolventen technischer Fachrichtungen, bestimmte Handwerksmeister und Schornsteinfeger sowie staatlich geprüfte Techniker. Jede Gruppe muss zusätzlich die Fachkunde nach Absatz 2 nachweisen.

Die folgende Tabelle fasst zusammen, wer nach dem Gesetz infrage kommt und was jeweils dazukommen muss.

BerufsgruppeGrundqualifikationZusätzlich nötig
Architekten, InnenarchitektenHochschulabschlussSchwerpunkt, 2 Jahre Erfahrung oder Fortbildung
Bau- und TGA-Ingenieure, PhysikerHochschulabschluss passender FachrichtungSchwerpunkt, 2 Jahre Erfahrung oder Fortbildung
Handwerksmeister im Bau- oder AnlagenbereichMeistertitel oder Eintragung in die HandwerksrolleFortbildung nach Anlage 11 GEG
SchornsteinfegerVoraussetzungen für die HandwerksrolleFortbildung nach Anlage 11 GEG
Staatlich geprüfte TechnikerTechnikerabschluss (Hochbau, Heizung, Lüftung)Fortbildung nach Anlage 11 GEG

Seit dem 1. November 2020 unterscheidet Paragraf 88 GEG nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Auch Meister und Techniker dürfen seither unter den genannten Bedingungen Ausweise für Gewerbeobjekte ausstellen.

Ein wichtiger Vorbehalt bleibt: Wurde die Fortbildung ausdrücklich auf Wohngebäude beschränkt, darf die Person nur für Wohngebäude ausstellen (Paragraf 88 Abs. 3 GEG). Bei einem Berliner Bürohaus oder einer Praxis lohnt daher der Blick, ob die Berechtigung auch Nichtwohngebäude umfasst.

Mehr zu den Gebäudetypen und den passenden Ausweisen steht gebündelt auf Energieausweise für Wohngebäude.

Dürfen Schornsteinfeger, Makler oder Eigentümer einen Ausweis ausstellen?

Schornsteinfeger dürfen ausstellen, wenn sie die Fortbildung nach Anlage 11 GEG absolviert haben. Makler und Hausverwalter dürfen es nicht, solange sie keine der Qualifikationen aus Paragraf 88 erfüllen. Eigentümer dürfen für das eigene Gebäude nie ausstellen, auch nicht mit passender Ausbildung.

Der Ausschluss der Eigentümer steht ausdrücklich in Paragraf 88 Abs. 4 GEG. Ein Ausweis soll von einer unabhängigen dritten Person kommen, damit die Bewertung neutral bleibt.

Bei Maklern und Verwaltern werde ich in Berlin oft gefragt, ob sie den Ausweis nicht selbst schnell miterledigen können. Die Antwort ist klar: Ohne Berechtigung nach Paragraf 88 GEG dürfen sie es nicht. Sie können den Auftrag aber an eine berechtigte Person weitergeben, und genau das mache ich für viele Partner.

Schornsteinfeger sind ein häufiges Missverständnis. Ihre Berechtigung entsteht nicht automatisch mit dem Beruf, sondern erst mit der Zusatzfortbildung. Ein Schornsteinfeger ohne diese Fortbildung darf keinen gültigen Energieausweis ausstellen.

Sie brauchen einen Energieausweis für Ihre Berliner Immobilie? Ich stelle ihn persönlich aus, DIBt-registriert und mit Best-Case-Optimierung. Jetzt Ausweistyp und Preis im Rechner prüfen.

Sind Online-Portale selbst ausstellungsberechtigt?

Die meisten Online-Portale sind nicht selbst ausstellungsberechtigt. Sie erfassen nur Ihre Daten und vermitteln den Auftrag an Dritte. Rechtlich muss immer eine berechtigte Person nach Paragraf 88 GEG die Angaben prüfen, den Ausweis unterschreiben und registrieren. Eine rein automatische Erstellung ohne Fachprüfung ist unzulässig.

Das Problem ist selten die Technik, sondern die Anonymität. Bei vielen Billig-Angeboten erfahren Sie nie, wer Ihren Ausweis am Ende verantwortet und ob diese Person überhaupt berechtigt ist.

Wenn die eingegebenen Zahlen ungeprüft in ein PDF wandern, entsteht ein Dokument, das im Ernstfall keiner Prüfung standhält. Ein falscher Kennwert im Ausweis fällt spätestens beim nächsten Käufer oder dessen Bank auf.

Deshalb rate ich in Berlin zu einem einfachen Test: Steht ein Name, eine Adresse und eine Registriernummer auf dem Ausweis? Gibt es einen echten Ansprechpartner? Wenn nicht, Finger weg.

Worauf Sie bei seriösen Online-Angeboten achten sollten, habe ich unter Energieausweis online erstellen in Berlin zusammengefasst. Wie Sie günstige und trotzdem gültige Anbieter erkennen, steht unter günstiger Energieausweis in Berlin.

Woran erkenne ich einen gültigen und seriösen Energieausweis?

Ein gültiger Energieausweis trägt oben rechts eine Registriernummer des DIBt und nennt die ausstellende Person mit Name und Anschrift. Fehlt die Nummer oder bleibt der Aussteller anonym, ist der Ausweis praktisch wertlos. Ein regulär ausgestellter Ausweis ist 10 Jahre gültig (Paragraf 79 Abs. 3 GEG).

Die Registriernummer ist kein Deko-Element. Über sie zieht das DIBt Stichproben und kontrolliert die Qualität der Ausweise. Kein registrierter Ausweis, keine Kontrolle, kein Vertrauen.

Seriöse Aussteller prüfen außerdem Ihre Angaben, statt sie blind zu übernehmen. Bei mir läuft das telefonisch oder über Fotos von Fassade, Heizung und Fenstern. So kläre ich Baujahr, Modernisierungen und Heizungstyp, ohne dass ein Vor-Ort-Termin nötig ist.

Genau diese Sorgfalt ist der Unterschied zwischen einem belastbaren Dokument und einem hübschen PDF. Ein sauber ausgestellter Ausweis hält im Verkaufsgespräch und beim Notar stand.

Für die vielen Gründerzeit- und Nachkriegsbauten in Berlin ist das entscheidend. Wenn Sie speziell einen Schornsteinfeger als Aussteller prüfen, hilft Energieausweis vom Schornsteinfeger in Berlin weiter.

Was passiert bei einem Ausweis von einem nicht berechtigten Anbieter?

Ein Ausweis von einer nicht berechtigten Person ist ungültig. Er erfüllt Ihre Pflicht bei Verkauf oder Vermietung nicht. Wer einen Energieausweis unbefugt ausstellt oder wer keinen gültigen Ausweis vorlegt, riskiert nach Paragraf 108 GEG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Der finanzielle Schaden bleibt oft nicht beim Bußgeld stehen. Ein ungültiger Ausweis muss neu erstellt werden, Sie zahlen also doppelt und verlieren Zeit im laufenden Verkauf.

Dazu kommt das Vertrauensproblem. Ein Käufer, der beim Ausweis Zweifel bekommt, wird auch beim Rest der Immobilie genauer hinschauen oder den Preis drücken.

Die vermeintliche Ersparnis beim Billig-Portal wird so schnell zum teuersten Posten der ganzen Transaktion.

Was ich in der Praxis oft sehe

In der Praxis scheitert es selten an bösem Willen, sondern an Unwissen. Eigentümer glauben, jedes Portal sei automatisch berechtigt, und merken erst beim Käufer oder bei der Bank, dass ihr Ausweis Lücken hat oder keine Registriernummer trägt.

Ein zweites Muster sehe ich bei Gewerbe- und Mischobjekten in Berlin. Da liegt ein Ausweis vor, der nur für Wohngebäude ausgestellt werden durfte, obwohl das Objekt teils gewerblich genutzt wird. Solche Ausweise decken den Nichtwohnteil nicht ab.

Mein dritter Klassiker: der anonyme Ausweis. Kein Name, keine erreichbare Person, nur eine Rechnung aus einem Callcenter. Wenn dann eine Rückfrage kommt, steht der Eigentümer allein da.

Deshalb arbeite ich persönlich. Sie haben einen festen Ansprechpartner, ich prüfe Ihre Daten vor der Ausstellung, und der Ausweis wird ordnungsgemäß beim DIBt registriert. Zusammen mit einem wachsenden Team decke ich Berlin und das Umland im Umkreis von 50 Kilometern ab.

Zur Einordnung die aktuellen Festpreise:

GebäudetypPreis (Festpreis)
Einfamilienhaus299 Euro
Mehrfamilienhaus399 Euro
Nichtwohngebäude899 Euro

Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Als Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus.

Fazit: Der Aussteller entscheidet über den Wert des Ausweises

Wer den Energieausweis ausstellen darf, ist in Paragraf 88 GEG klar geregelt. Ein Ausweis ist nur dann gültig, wenn eine berechtigte Person ihn verantwortet und beim DIBt registriert. Alles andere kostet am Ende mehr, als es spart.

Prüfen Sie vor der Bestellung, wer unterschreibt und ob eine Registriernummer folgt. In Berlin übernehme ich das persönlich, mit klarer Berechtigung, echtem Ansprechpartner und Best-Case-Optimierung für die beste belegbare Klasse.

Hier prüfen Sie Ausweistyp und Festpreis für Ihre Berliner Immobilie und bekommen Ihren Ausweis DIBt-registriert und digital in 24 Stunden.

Quellen und weiterführende Seiten

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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