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Wärmepumpe Förderung Berlin 2026: Was der Staat zahlt und was Ihr Altbau dazu sagt

Wärmepumpe Förderung Berlin 2026: Was der Staat zahlt und was Ihr Altbau dazu sagt | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Für eine Wärmepumpe in Berlin beträgt die KfW-Grundförderung 2026 30 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur für einkommensberechtigte Selbstnutzer möglich, die zusätzlich die Voraussetzungen des Klimageschwindigkeitsbonus erfüllen; grundsätzlich gilt eine Obergrenze von 70 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 Euro berücksichtigt, sodass bei ausreichenden förderfähigen Kosten bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich sind. Ob Programme des Landes Berlin über die IBB hinzukommen, ist anhand der aktuellen Bedingungen getrennt zu prüfen. Die schwierigere Frage ist nicht das Geld, sondern ob Ihr Haus mitspielt.

Ich sehe in Berliner Heizungskellern jede Woche dasselbe Bild: ein Gaskessel von 2004, ein Eigentümer mit einem Förderrechner auf dem Handy und die Frage, ob das im Altbau überhaupt funktioniert.

Die Fördersätze finden Sie überall. Die ehrliche Antwort auf die zweite Frage selten.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 genau?

Die KfW fördert den Heizungstausch über den Zuschuss 458 mit 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer können bei erfüllten Voraussetzungen zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und abhängig vom Einkommen 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus erhalten. Grundsätzlich ist die Summe auf 70 Prozent begrenzt. Bis zu 80 Prozent sind nur bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro möglich, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro, und setzen zusätzlich die Voraussetzungen des Klimageschwindigkeitsbonus voraus.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze. Wer noch mit den alten Zahlen rechnet, rechnet falsch.

BausteinSatzWer bekommt ihn
Grundförderung30 %antragsberechtigte private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften im Zuschuss 458
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung unabhängig von deren Alter; Gas- und Biomasseheizungen müssen funktionstüchtig und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb sein
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Selbstnutzer bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro; mit Familienzuschlag erhöht sich jede Grenze einmalig um 10.000 Euro
Obergrenzegrundsätzlich 70 %, in bestimmten Einkommensfällen 80 %80 % gelten bis 30.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro; der tatsächliche Fördersatz hängt von den erfüllten Förderbausteinen ab

Für den Klimageschwindigkeitsbonus muss die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Selbstnutzung bedeutet, dass die Eigentümer die geförderte Wohnung bei Antragstellung als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen. Für Anträge im Jahr 2026 zählt der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus 2023 und 2024 der nach dem KfW-Merkblatt relevanten Haushaltsmitglieder. Der Familienzuschlag setzt voraus, dass das Kind bei Antragstellung minderjährig und kindergeldberechtigt sowie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der geförderten Wohnung gemeldet ist.

Zwei Dinge haben sich im Juli geändert, und beide sollten Sie kennen. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist von 20 auf 16 Prozent gesunken. Bei Antragstellung ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 4 Prozentpunkte; für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist ersatzlos entfallen.

Die Obergrenze wurde nicht allgemein von 70 auf 80 Prozent angehoben. Grundsätzlich bleibt es bei höchstens 70 Prozent; 80 Prozent sind nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro möglich, bei Berücksichtigung des Familienzuschlags bis 40.000 Euro.

Auf welche Summe wird der Prozentsatz überhaupt gerechnet?

Nicht auf Ihre Rechnung, sondern auf einen Deckel. Für die erste Wohneinheit sind 28.000 Euro förderfähig, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro. Auch dieser Deckel wurde im Juli gesenkt, vorher waren es 30.000 Euro.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechnungen im Kopf auseinanderfallen.

Ein Beispiel aus einem Einfamilienhaus in Berlin-Lichtenrade: Angebot für die Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Einbau, Pufferspeicher und Elektroarbeiten 41.000 Euro. Förderfähig sind davon 28.000 Euro. Bei einem Selbstnutzer mit einer Gasheizung von 2001 und einem Einkommen über den Bonusgrenzen ergibt sich ein Fördersatz von 46 Prozent nur dann, wenn die Gasheizung bei Antragstellung funktionstüchtig und seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist und die weiteren Voraussetzungen des Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt sind. Das entspricht 12.880 Euro Zuschuss auf 28.000 Euro förderfähige Kosten.

Bleiben 28.120 Euro Eigenanteil. Das ist eine ehrliche Zahl, und sie ist etwas anderes als die Schlagzeile “bis zu 80 Prozent”.

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro liegt die Förderobergrenze bei 80 Prozent, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro. Um diese Obergrenze zu erreichen, müssen neben der Grundförderung die Voraussetzungen für den Einkommensbonus von 40 Prozent und den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt sein. Bei einem Einfamilienhaus mit mindestens 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind dann bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich. Der Familienzuschlag setzt voraus, dass bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in der geförderten Wohnung gemeldet ist. Für ein Mehrfamilienhaus in Wedding mit acht Einheiten summiert sich der Deckel auf 28.000 plus fünfmal 15.000 plus zweimal 8.000 Euro, also 119.000 Euro förderfähige Kosten. Für vermietete Wohneinheiten gelten die Selbstnutzer-Boni nicht.

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Was zahlt das Land Berlin zusätzlich?

Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin mehrgleisig: HeiztauschPLUS für den Austausch alter Heizungen, Effiziente GebäudePLUS für Sanierungen an Hülle und Anlagentechnik, SolarPLUS für die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe, dazu zinsgünstige Kredite.

Das ist der Vorteil, den Eigentümer in Brandenburg nicht haben, und der in bundesweiten Ratgebern regelmäßig untergeht.

Effiziente GebäudePLUS zielt auf Bestandsgebäude mit Bauantrag vor Februar 2002, also auf fast den gesamten Berliner Wohnbestand. Antragsberechtigt sind neben privaten Eigentümern auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften. Gerade für WEGs in Charlottenburg oder Steglitz ist das relevant, weil beim Bundeszuschuss die Selbstnutzer-Boni je Wohnung einzeln nachgewiesen werden müssen und die Förderquote dadurch oft niedriger ausfällt als erhofft.

Zu den konkreten Beträgen sage ich Ihnen bewusst nichts Auswendiges. Die Landesprogramme werden häufiger angepasst als die Bundesförderung und stehen unter Haushaltsvorbehalt. Prüfen Sie die aktuelle Richtlinie bei der IBB, bevor Sie einen Auftrag vergeben, und lassen Sie sich die Kumulierung mit dem KfW-Zuschuss dort schriftlich bestätigen.

Eine Regel gilt immer: erst Förderzusage, dann Auftrag. Der Liefervertrag muss unter dem Vorbehalt der Förderung stehen, sonst ist das Geld weg, bevor der Antrag im Portal “Meine KfW” überhaupt gestellt ist.

Funktioniert eine Wärmepumpe im Berliner Altbau?

Häufiger, als der Ruf vermuten lässt. Die Feldstudien des Fraunhofer ISE zu Wärmepumpen im Bestand zeigen: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, die das Haus an den kältesten Tagen braucht.

Die praktische Grenze liegt bei rund 55 Grad. Darunter arbeitet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wirtschaftlich, darüber fällt die Jahresarbeitszahl spürbar ab.

Gemessen wurden in den Bestandsgebäuden der Studie Jahresarbeitszahlen in einer Größenordnung um 3, mit deutlicher Streuung nach oben und unten. Übersetzt heißt das: aus einer Kilowattstunde Strom werden etwa drei Kilowattstunden Wärme.

Zwei Praxis-Tipps aus Gebäuden, die ich im Rahmen der Ausweiserstellung aufgenommen habe:

Erstens: Messen Sie, bevor Sie planen. Drehen Sie an einem kalten Januartag die Vorlauftemperatur Ihrer bestehenden Heizung schrittweise herunter, bis es in den Räumen unangenehm wird. Wo es kippt, das ist Ihre reale Grenze. Viele Berliner Altbauwohnungen laufen mit 70 Grad, obwohl 55 reichen würden, weil die Kurve seit dem Einbau nie angefasst wurde.

Zweitens: Heizkörper vor Fassade. Der Austausch einzelner alter Rippenheizkörper gegen tiefe Plattenheizkörper senkt die nötige Vorlauftemperatur oft erheblich und kostet einen Bruchteil einer Fassadendämmung. Bei Gründerzeithäusern mit Stuckfassade, wo außen ohnehin nichts geht, ist das häufig der einzige sinnvolle Weg.

Ein Sonderfall betrifft Berlin besonders stark: Gebäude mit Gasetagenheizungen. Dort hängt an jeder Wohnung ein eigenes Gerät, und der Umstieg auf eine zentrale Wärmepumpe bedeutet erst einmal ein neues Leitungsnetz im ganzen Haus. Das ist machbar, aber es ist ein anderes Projekt als der Tausch eines Kellerkessels. Wie sich das im Ausweis niederschlägt, habe ich im Beitrag zum Energieausweis bei Gasetagenheizung beschrieben.

Und bevor Sie irgendetwas beauftragen: Prüfen Sie, ob Ihre Adresse in einem Gebiet liegt, für das die kommunale Wärmeplanung einen Fernwärmeanschluss vorsieht. Das ändert die Rechnung komplett.

Was macht die Wärmepumpe mit Ihrem Energieausweis?

Sie verbessert ihn in der Regel deutlich. Die Klasse eines Wohngebäudes hängt am Endenergiebedarf, und bei der Wärmepumpe ist das der Wärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Aus einem Haus in Klasse F wird so schnell ein Haus in Klasse B oder C, ohne dass ein einziger Ziegel gedämmt wurde.

Genau deshalb erlebe ich es oft, dass ein Bedarfsausweis nach dem Heizungstausch der wirtschaftlichste Schritt überhaupt ist. Was Klassen im Ausweis konkret bedeuten, erkläre ich in der Übersicht zu den Energieklassen.

Beim Primärenergiebedarf, der zweiten Kennzahl im Ausweis, kommt eine Änderung auf uns zu. Der Faktor für Strom liegt heute bei 1,8. Mit der neuen Berechnungsgrundlage sinkt er auf 1,5, weil im Netz mehr erneuerbarer Strom steckt. Wärmepumpen schneiden dann noch besser ab.

Ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz etwas für Wärmepumpen-Besitzer?

Beim Heizen sofort, beim Energieausweis erst später. Das GModG wurde am 10. Juli 2026 beschlossen. Der Ausweis-Teil greift voraussichtlich erst Anfang 2027, sechs Monate nach der Verkündung. Bis dahin gilt für Ihren Ausweis das bekannte Recht.

Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ist gefallen. Sie dürfen wieder frei wählen. Die Wärmepumpe bleibt trotzdem die Variante, die dauerhaft gefördert wird und die keine Beimischungspflichten für grüne Brennstoffe nach sich zieht.

Für den Energieausweis sind drei Punkte wichtig. Die neue Skala von A bis G kommt ausschließlich für Nichtwohngebäude, Wohngebäude behalten A+ bis H. Bestandsausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig, es gibt keine Austauschpflicht. Und ab dem Stichtag wird nach neuen Faktoren gerechnet, was dasselbe Gebäude anders einstufen kann.

Was das im Detail bedeutet, habe ich in einem eigenen Beitrag zusammengetragen: GModG beschlossen, was jetzt für Berliner Eigentümer gilt.

Praktisch heißt das für Sie: Wenn die Wärmepumpe dieses Jahr eingebaut wird, lassen Sie den neuen Ausweis auch dieses Jahr erstellen. Er zeigt dann die Verbesserung, gilt zehn Jahre und ist bei Verkauf oder Neuvermietung sofort verwendbar.

Welche Fehler kosten Berliner Eigentümer am meisten Geld?

Der teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge: erst den Handwerker beauftragen, dann an die Förderung denken. Danach kommt der Verzicht auf den Ausweis nach dem Tausch.

Vier Stolperfallen, die ich regelmäßig sehe:

Auftrag vor Förderzusage. Ohne die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag ist die Maßnahme förderschädlich begonnen. Der Zuschuss ist dann verloren, nicht verschoben.

Vermieter rechnen mit Selbstnutzer-Boni. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Wer ein Mietshaus in Neukölln saniert, plant mit 30 Prozent, nicht mit den 80 aus der Überschrift.

Lärmschutz übersehen. Seit Anfang 2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen im Außengerät deutlich leiser sein als der Grenzwert der Ökodesign-Verordnung, sonst sind sie nicht förderfähig. In der Berliner Blockrandbebauung mit engen Höfen ist das ohnehin das Thema, an dem Projekte scheitern.

Der alte Ausweis bleibt liegen. Ein Ausweis aus 2019 zeigt die Gasheizung. Wer 2027 verkauft, legt einem Käufer die schlechtere Zahl vor und diskutiert über den Preis, obwohl im Keller längst eine Wärmepumpe steht.

Der letzte Punkt ist der, bei dem ich am häufigsten helfe. Nach dem Heizungstausch nehme ich die neuen Anlagendaten telefonisch auf, Typenschild und Unterlagen schicken Sie mir als Foto. Der Bedarfsausweis fürs Einfamilienhaus kostet 299 Euro, fürs Mehrfamilienhaus 399 Euro, jeweils Festpreis mit Best-Case-Optimierung und Lieferung in 24 Stunden. Mehr dazu im Beitrag zum Energieausweis für den Berliner Altbau und in der Übersicht Energieausweis für altes Haus.

Fazit

Die Förderung ist 2026 immer noch erheblich, aber sie ist unübersichtlicher geworden: Bundeszuschuss mit vier beweglichen Teilen, dazu die Berliner Landesprogramme. Rechnen Sie mit dem Deckel von 28.000 Euro, nicht mit Ihrer Angebotssumme, und klären Sie die Förderzusage vor der Auftragsvergabe.

Und wenn die Wärmepumpe läuft, holen Sie sich den Ausweis, der das auch zeigt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 in Berlin?

Die KfW gewährt im Zuschuss 458 eine Grundförderung von 30 Prozent. Selbstnutzer können bei erfüllten Voraussetzungen zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus erhalten. Grundsätzlich sind höchstens 70 Prozent möglich. Die Obergrenze von 80 Prozent gilt bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro. Um 80 Prozent tatsächlich zu erreichen, müssen neben der Grundförderung die Voraussetzungen für den Einkommensbonus von 40 Prozent und den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt sein. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 Euro berücksichtigt.

Was hat sich am 21. Juli 2026 an der Förderung geändert?

Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel entfiel. Der Einkommensbonus wurde neu gestaffelt und um einen Familienzuschlag ergänzt. Grundsätzlich beträgt die Förderobergrenze 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent gelten nur für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro bei Berücksichtigung des Familienzuschlags. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sanken von 30.000 auf 28.000 Euro.

Lohnt sich eine Wärmepumpe im Berliner Altbau?

Oft ja, aber es entscheidet nicht das Baujahr, sondern die nötige Vorlauftemperatur. Bleibt sie an kalten Tagen unter etwa 55 Grad, arbeitet die Wärmepumpe wirtschaftlich. Größere Heizkörper und ein hydraulischer Abgleich sind meist der günstigere Hebel als eine Komplettsanierung.

Verbessert eine Wärmepumpe die Klasse im Energieausweis?

Meistens deutlich. Die Klasse für Wohngebäude hängt am Endenergiebedarf, und der ist bei der Wärmepumpe der Wärmebedarf geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Viele Gebäude springen dadurch um zwei oder mehr Klassen nach oben.

Kann ich Bundes- und Berliner Landesförderung kombinieren?

Ob sich ein KfW-Zuschuss mit einem Berliner Landesprogramm kombinieren lässt, muss anhand der jeweils geltenden Bedingungen beider Programme geprüft werden. Das seit dem 21. Juli 2026 gültige KfW-Merkblatt begrenzt die Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln auf 60 Prozent der geförderten Investitionskosten. Ob ein bestimmtes IBB-Programm im Einzelfall kombiniert werden darf, lässt sich aus dem KfW-Merkblatt allein nicht ableiten.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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„ich wollte mich einmal persönlich bei Ihnen zurückmelden und mich für die Erstellung des Energieausweises bedanken. Bis zum nächsten Auftrag!“

Lea Schmeyer FINGAS Immobilien
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