Mischgebäude

Falscher Ausweistyp beim Mischgebäude: Folgen, Haftung und wie Sie nachbessern

Falscher Ausweistyp beim Mischgebäude: Folgen, Haftung und wie Sie nachbessern | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ein falscher Ausweistyp beim Mischgebäude ist kein Formfehler, sondern eine unerfüllte Pflicht. Wer für einen Gewerbeteil einen Wohngebäude-Ausweis vorlegt, steht rechtlich da wie jemand ohne Ausweis: Bußgeld bis zu 10.000 Euro nach § 108 GEG, dazu Ärger im Inserat und beim Notar. Korrigieren lässt sich das, aber nur über einen neuen Ausweis.

Die meisten Eigentümer merken es nie. Der Ausweis liegt in der Mappe, sieht amtlich aus, hat eine Nummer. Ich bekomme solche Ausweise regelmäßig auf den Tisch, meist aus Berliner Eckhäusern mit Laden im Erdgeschoss.

Auffällig wird er erst, wenn jemand genau hinschaut. Ein Käufer mit Anwalt. Eine finanzierende Bank. Oder eine Kontrollstelle.

Und dann steht die Frage im Raum, die dieser Artikel beantwortet: Was passiert jetzt, und wer bezahlt es?

Woran erkennen Sie, dass der falsche Ausweistyp vorliegt?

Sie erkennen es an vier Stellen: am Formular, an der Zahl der Ausweise, an der Bezugsfläche und an den ausgewiesenen Kennwerten. Wenn ein Gebäude mit relevantem Gewerbeanteil nur einen einzigen Wohngebäude-Ausweis hat, ist das der häufigste Fall.

Schauen Sie auf die erste Seite. Steht dort “Energieausweis für Wohngebäude”, obwohl im Erdgeschoss ein Laden, eine Kanzlei oder ein Ladenlokal mit eigener Lüftung sitzt? Dann prüfen Sie weiter.

Der Nichtwohnteil wird nach anderen Regeln bilanziert als der Wohnteil. Bei einem echten Nichtwohngebäude-Ausweis stehen zwei Kennwerte getrennt da: einer für Wärme, einer für Strom. Fehlt diese Trennung, ist mit Sicherheit kein Nichtwohngebäude gerechnet worden.

Auch die Bezugsfläche verrät viel. Der Wohnteil läuft über die Gebäudenutzfläche, der Nichtwohnteil über die Nettogrundfläche. Wer beide Größen in einen Topf wirft, produziert Kennwerte, die niemand nachrechnen kann.

Ob Ihr Objekt überhaupt getrennt bewertet werden muss, entscheidet § 106 GEG. Die Grundregeln dazu stehen im Artikel über gemischt genutzte Gebäude, das Rechenbeispiel im Beitrag Laden unten, Wohnungen oben.

Welche Folgen hat ein falscher Ausweistyp bei Verkauf und Vermietung?

Die Pflicht gilt als nicht erfüllt. § 80 GEG verlangt die Vorlage des Energieausweises spätestens bei der Besichtigung und die Übergabe unverzüglich nach Vertragsabschluss. Ein Ausweis, der den Gewerbeteil gar nicht abbildet, erfüllt das für diesen Teil nicht.

Daraus wird schnell eine Kette. Im Inserat stehen Pflichtangaben nach § 87 GEG, die aus dem falschen Ausweis stammen. Bei Nichtwohngebäuden sind Wärme und Strom getrennt anzugeben, was mit einem Wohngebäude-Ausweis technisch unmöglich ist.

Der Bußgeldrahmen nach § 108 GEG: bis zu 10.000 Euro für einen fehlenden oder falschen Ausweis bei Verkauf und Vermietung, ebenfalls bis zu 10.000 Euro für falsche Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen. Für die nicht erfolgte Vorlage bei der Besichtigung sind bis zu 5.000 Euro vorgesehen.

Nebenbei: Wenn Sie irgendwo “bis zu 15.000 Euro” lesen, stammt der Text aus der alten EnEV. Das GEG hat den Rahmen gesenkt.

Teurer als jedes Bußgeld ist in der Praxis die Zeit. Ein Käufer, der beim Notartermin merkt, dass der Ausweis den Gewerbeteil nicht abdeckt, unterschreibt nicht. Er verhandelt nach.

Wer haftet: Eigentümer, Aussteller oder Makler?

Die Haftung teilt sich nach Verantwortungsbereich. Der Eigentümer haftet für Vorlage, Übergabe und die Richtigkeit der Daten, die er liefert. Der Aussteller haftet für die fachliche Einordnung und Berechnung. Wer das Inserat aufgibt, haftet für die Pflichtangaben darin.

WerGrundlageWofür
Eigentümer, WEG, Verkäufer§ 80 GEGVorlage bei Besichtigung, Übergabe nach Vertragsabschluss, Richtigkeit der gelieferten Objektdaten
Aussteller§ 88 GEG, WerkvertragKorrekte Einordnung nach § 106 GEG, Wahl des Ausweistyps, Berechnung, Plausibilitätsprüfung der Daten
Makler oder wer inseriert§ 87 GEGPflichtangaben in der Anzeige, korrekt aus dem passenden Ausweis übernommen

Ein Detail aus § 88 GEG, das viele übersehen: War die Ausbildung eines Ausstellers auf Wohngebäude beschränkt, gilt seine Berechtigung auch nur für Wohngebäude. Ein Teil der falsch eingeordneten Mischgebäude entsteht genau hier, weil ein Aussteller ein Objekt bearbeitet, das er formal gar nicht bearbeiten darf.

Deshalb lohnt sich vor der Beauftragung eine einzige Frage: Stellen Sie auch Nichtwohngebäude aus?

Unsicher, ob Ihr Ausweis zum Gebäude passt? Ich prüfe die Einordnung Ihres Berliner Objekts vorab, sage Ihnen ehrlich, ob der vorhandene Ausweis trägt, und erstelle bei Bedarf den richtigen zum Festpreis. Energieausweis bestellen

Kann ein Käufer wegen des falschen Ausweises den Kaufvertrag rückabwickeln?

In aller Regel nicht. Gerichte behandeln den Energieausweis überwiegend als Information, nicht als zugesicherte Beschaffenheit nach § 434 BGB. Das Bußgeldrisiko aus dem GEG bleibt davon unberührt, es ist der schärfere Hebel.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Das OLG Koblenz wies mit Urteil vom 04.08.2016 (Az. 1 U 136/16) den Schadensersatzanspruch eines Hauskäufers gegen den Aussteller eines falschen Energieausweises ab. Der Käufer hatte den Ausweis nicht selbst beauftragt.

Anders liegt es, wenn jemand bewusst falsche Angaben macht, um einen besseren Kennwert zu bekommen. Arglist hebelt auch einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss aus. Nur ist Arglist im Streitfall schwer zu beweisen.

Ich bin kein Anwalt, und dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre Entscheidung reicht aber eine einfache Einsicht: Auf das Zivilrecht zu hoffen ist die teure Variante. Den richtigen Ausweis zu haben ist die günstige.

Wie bessern Sie einen falschen Energieausweis sauber nach?

Über einen neuen Ausweis, nicht über eine Korrektur im alten. Jeder Energieausweis hängt an einer Registriernummer nach § 98 GEG und ist beim Deutschen Institut für Bautechnik erfasst. Handschriftliche Änderungen oder eine neue PDF-Version ohne neue Nummer sind wertlos.

Der Ablauf, den ich mit Verwaltern und Maklern fahre:

  1. Einordnung neu prüfen. Nutzungsarten, Anlagentechnik und Flächenanteile nach § 106 GEG, telefonisch oder anhand von Unterlagen und Fotos, die Sie mir schicken.
  2. Den oder die richtigen Ausweise erstellen lassen, jeweils mit eigener Registriernummer.
  3. Den fehlerhaften Datensatz beim DIBt melden. Dafür gibt es dort einen eigenen Meldeweg. So bleibt der falsche Eintrag nicht unwidersprochen in dem Register stehen, aus dem auch die Stichprobenkontrollen nach § 99 GEG gezogen werden.
  4. Alle laufenden Inserate aktualisieren, sobald der neue Ausweis vorliegt. Das ist der Schritt, der am häufigsten vergessen wird, und ausgerechnet der ist bußgeldbewehrt.
  5. Käufern oder Mietern, die bereits den falschen Ausweis erhalten haben, den neuen unverzüglich nachreichen und das dokumentieren.

Zwei Praxis-Tipps dazu. Erstens: Machen Sie Schritt 4 am selben Tag wie Schritt 2. Ein Inserat mit veralteten Pflichtangaben läuft sonst wochenlang weiter und produziert genau das Risiko, das Sie gerade beseitigen wollten.

Zweitens: Wenn Sie eine Verwaltung übernehmen, prüfen Sie den geerbten Ausweis-Bestand einmal komplett. Ich sehe regelmäßig Objekte, bei denen seit zehn Jahren derselbe Wohngebäude-Ausweis für ein Haus mit Ladenzeile durchgereicht wird. Beim Ablauf und der Neubestellung fällt es dann plötzlich auf, meist mitten in einem Verkauf.

Welche Berliner Konstellationen laufen am häufigsten falsch?

Vier Fälle sehe ich in Berlin immer wieder: das Gründerzeit-Eckhaus mit Späti, das Vorderhaus mit Praxis oder Kanzlei, das Wohnhaus mit angebautem Gewerbehof und die WEG, in der niemand für den Gewerbeteil zuständig sein will.

Beim Eckhaus mit Ladenlokal ist die Fläche oft der Knackpunkt. Ein Späti mit 60 Quadratmetern in einem Haus mit 900 bleibt unter der Bagatellgrenze und wird im Wohngebäude mitbewertet. Eine Gastronomie über zwei Ebenen mit eigener Lüftung ist ein anderer Fall.

Bei Praxen und Kanzleien entscheidet weniger das Schild an der Tür als die Anlagentechnik. Normale Heizung, keine eigene Kühlung, kein Sonderbedarf: das bleibt meist wohnähnlich. Details dazu stehen im Artikel über Mischgebäude mit Praxis, Laden oder Büro.

In WEGs ist der Fehler selten fachlich, sondern organisatorisch. Der Gewerbeteil gehört einem einzelnen Eigentümer, die Verwaltung bestellt den Ausweis für das Wohnhaus, und niemand fühlt sich für den Rest zuständig. Wer verkauft, steht dann allein mit dem Problem da. Wie das beim Verkauf konkret aussieht, zeigt der Beitrag zum Wohn- und Geschäftshaus.

Der Ausweis fürs Mischgebäude oder Nichtwohngebäude kostet bei mir 899 Euro Festpreis, der reine Wohngebäude-Ausweis 399 Euro. Beides mit Best-Case-Optimierung, DIBt-registriert und digitaler Lieferung in 24 Stunden. Die Kostenlogik dahinter erklärt der Artikel zu den Kosten beim Mischgebäude.

Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz an dieser Frage?

Es macht die richtige Einordnung wichtiger, nicht unwichtiger. Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen, der Ausweis-Teil greift sechs Monate nach der Verkündung, also voraussichtlich ab Anfang 2027. Ab dann ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und dort gilt die neue A-bis-G-Skala.

Für Mischgebäude heißt das: Die beiden Hälften Ihres Hauses driften auseinander. Der Wohnteil behält die gewohnte Skala von A+ bis H, der Gewerbeteil bekommt eine neue Einteilung mit anderen Buchstaben. Wer beide Teile in einen falschen Ausweis packt, produziert künftig nicht nur einen Rechenfehler, sondern eine Angabe, die es so gar nicht mehr gibt.

Bestandsausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehn Jahre gültig. Bestellen Sie also heute, verlieren Sie nichts. Was Sie verlieren, ist ein falsch eingeordneter Ausweis, denn der wird durch keine Übergangsregel richtig. Den vollständigen Überblick gibt der Artikel GModG beschlossen.

Fazit

Ein falscher Ausweistyp ist billig zu reparieren und teuer auszusitzen. Die Korrektur kostet einen neuen Ausweis und einen Nachmittag Organisation, das Aussitzen kostet im Zweifel einen Verkauf.

Prüfen Sie den Ausweis, bevor ein Käufer es tut.

Schicken Sie mir die Eckdaten Ihres Objekts über den Energieausweis-Rechner, Festpreis, Lieferung in 24 Stunden. Ich sage Ihnen vorab ehrlich, ob Ihr vorhandener Ausweis trägt oder nicht.

Quellen und weiterführende Seiten

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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