Ja, Sie können den Energieausweis nachträglich verlangen, wenn Sie ihn bei Vertragsabschluss nie erhalten haben. Die Übergabepflicht des Vermieters nach §80 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 GEG bleibt so lange offen, bis er sie erfüllt. Bei einem alten, unverändert laufenden Mietvertrag haben Sie dagegen keinen gesetzlichen Anspruch.
Die meisten Mieter merken erst nach der ersten Heizkostenabrechnung, dass etwas nicht stimmt.
Dann kommt die Frage, die mich in Berlin regelmäßig erreicht: Ich habe nie einen Energieausweis gesehen, kann ich den noch verlangen? Die Antwort hängt an einem einzigen Datum: dem Tag, an dem Sie den Mietvertrag unterschrieben haben.
Wann hätte der Vermieter den Energieausweis zeigen müssen?
Spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert. Fand keine Besichtigung statt, muss die Vorlage unverzüglich vor Ihrer Vertragserklärung erfolgen. Nach Abschluss des Mietvertrags haben Sie Anspruch auf den Ausweis oder eine Kopie. Das steht in §80 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 bis 5 GEG.
Wichtig ist das Wort “unaufgefordert”. Sie hätten nicht fragen müssen.
Der Vermieter oder der Makler muss den Ausweis von sich aus auf den Tisch legen. Ein Aushang an gut sichtbarer Stelle, etwa im Treppenhaus, erfüllt die Vorlagepflicht ebenfalls.
Nach der Unterschrift kommt die zweite Stufe: die Übergabe. Sie bekommen den Ausweis oder eine Kopie ausgehändigt, ohne Extra-Aufforderung.
Genau diese zweite Stufe wird in Berlin am häufigsten vergessen. Bei der Besichtigung wird kurz ein Blatt hochgehalten, danach passiert nichts mehr. Wie das Ganze aus Vermietersicht aussieht, steht im Artikel Energieausweis bei Vermietung und Neuvermietung in Berlin.
Kann ich den Energieausweis nachträglich verlangen?
Ja, wenn Ihr Mietvertrag unter der Ausweispflicht geschlossen wurde und Sie nie einen bekommen haben. Die Übergabepflicht ist dann bis heute offen, und Sie können die Aushändigung schriftlich einfordern.
Das ist der entscheidende Punkt, den viele Mieter nicht kennen.
Eine gesetzliche Pflicht, die der Vermieter nie erfüllt hat, verschwindet nicht, nur weil Sie schon zwei Jahre in der Wohnung sitzen. Sie steht weiterhin offen, und die Nachfrage ist keine Unhöflichkeit, sondern der Normalfall.
Anders sieht es aus, wenn Sie als Bestandsmieter seit vielen Jahren im selben, unveränderten Vertrag wohnen. Die Pflicht knüpft an Vermietung, Verpachtung und Nutzerwechsel an, nicht an das Wohnen an sich. Dann gibt Ihnen das GEG keinen eigenen Anspruch.
Bitten dürfen Sie trotzdem. Meine Erfahrung: Ein sachlich formulierter Wunsch wird von den meisten Berliner Vermietern erfüllt, weil der Ausweis ohnehin in der Hausakte liegt.
Wie fordere ich den Energieausweis richtig an?
Schriftlich, freundlich, mit einer Frist von 14 Tagen und einem Hinweis auf §80 GEG. Eine E-Mail genügt. Nennen Sie Ihre Wohnung, das Datum des Mietvertrags und bitten Sie um eine Kopie des Energieausweises samt Registriernummer.
Ein Beispiel, das funktioniert:
“Sehr geehrte Frau Muster, bei Abschluss meines Mietvertrags vom 12.03.2025 habe ich keinen Energieausweis erhalten. Nach §80 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 GEG steht mir eine Kopie zu. Bitte senden Sie mir diese bis zum 08.08.2026 zu. Vielen Dank.”
Drei Sätze, kein Streit, kein Anwalt. Das reicht in den allermeisten Fällen.
Prüfen Sie danach zwei Dinge: die Registriernummer und das Ausstellungsdatum. Ohne Registriernummer ist das Dokument kein gültiger Energieausweis, mehr dazu unter Registriernummer beim Energieausweis. Und ein Ausweis ist zehn Jahre gültig, danach ist er nur noch ein Stück Papier.
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Kann ich die Miete mindern, wenn der Energieausweis fehlt?
Nein. Der fehlende Energieausweis ist ein Verstoß gegen öffentliches Recht, kein Mangel der Mietsache. Die Wohnung bleibt nutzbar, also entsteht kein Minderungsrecht. Auch ein Zurückbehalten der Miete ist der falsche Weg und bringt Sie selbst in Verzug.
Diese Antwort gefällt niemandem, aber sie ist eindeutig.
Das Gebäudeenergiegesetz regelt Pflichten gegenüber dem Staat, nicht die Beschaffenheit Ihrer Wohnung. Ein Dokument, das fehlt, macht die Heizung nicht kaputt.
Schadensersatz ist theoretisch denkbar, praktisch aber selten durchsetzbar. Sie müssten nachweisen, dass der Vermieter falsche Energiewerte angegeben hat und Sie den Vertrag bei Kenntnis der echten Werte nicht oder nur zu einem anderen Preis geschlossen hätten. Dieser Nachweis gelingt vor Gericht kaum.
Der wirksame Hebel liegt woanders, nämlich bei der Behörde.
An wen wende ich mich in Berlin, wenn der Vermieter mauert?
An die Bauaufsichtsbehörde Ihres Bezirks. Nach dem Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) liegen die Ordnungsaufgaben nach dem GEG bei den Bezirken. Verstöße gegen die Vorlage- und Übergabepflicht können nach §108 GEG mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Sie melden also nicht beim Senat, sondern in Ihrem Bezirk.
Zuständig ist die Bauaufsicht des Bezirksamts, in dem das Gebäude steht, in Pankow also eine andere Stelle als in Neukölln. Organisatorisch sitzt sie meist im Stadtentwicklungsamt des Bezirks.
Zwei Hinweise aus der Praxis:
- Schon die Ankündigung wirkt. Wer schreibt “andernfalls wende ich mich an die zuständige Bauaufsicht”, bekommt den Ausweis meist innerhalb weniger Tage.
- Vorsicht mit veralteten Zahlen aus dem Netz. Viele Ratgeberseiten nennen bis heute 15.000 Euro und die EnEV. Die EnEV gilt seit November 2020 nicht mehr, das GEG hat den Rahmen auf 10.000 Euro gesetzt.
Fehlten außerdem die Pflichtangaben im Inserat, ist das ein eigener Verstoß nach §87 GEG. Welche fünf Werte in jede Wohnungsanzeige gehören, steht unter Pflichtangaben in der Immobilienanzeige.
Was ändert sich für Mieter durch das GModG?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10.07.2026 beschlossen, der Energieausweis-Teil gilt voraussichtlich ab Anfang 2027. Für Mieter am wichtigsten: Die Vorlagepflicht soll dann auch bei der Verlängerung befristeter Mietverträge greifen, nicht mehr nur bei der Neuvermietung.
Damit bekommt eine Gruppe Rechte, die heute leer ausgeht.
Wer heute einen befristeten Vertrag verlängert, löst keine Vorlagepflicht aus. Künftig ist auch dieser Moment ein Anlass, bei dem Sie den Ausweis zu sehen bekommen.
Zwei Punkte zur Einordnung, weil dazu viel Unsinn kursiert: Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H bestehen. Die neue Einteilung von A bis G betrifft ausschließlich Nichtwohngebäude, also Büros, Läden und Hallen.
Und: Bestehende Energieausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig. Wenn Ihr Vermieter Ihnen einen Ausweis von 2019 vorlegt, ist das kein Trick, sondern korrekt. Die Details habe ich im Artikel GModG beschlossen: Was sich beim Energieausweis ändert zusammengefasst.
Was sagt mir der Energieausweis als Mieter wirklich?
Zwei Zahlen zählen: der Endenergiewert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und die Effizienzklasse. Multiplizieren Sie den Endenergiewert mit Ihrer Wohnfläche, dann haben Sie den ungefähren Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser.
Ein Rechenbeispiel aus dem Berliner Alltag.
Eine 70-Quadratmeter-Altbauwohnung mit 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr kommt auf rund 14.000 Kilowattstunden im Jahr. Dieselbe Wohnung in einem sanierten Haus mit 90 kWh liegt bei 6.300 Kilowattstunden. Der Unterschied landet Monat für Monat auf Ihrer Abrechnung.
Achten Sie zusätzlich auf den Energieträger. Eine Gasetagenheizung rechnen Sie meist direkt selbst mit dem Versorger ab, Fernwärme läuft über die Nebenkosten. Was die Buchstaben konkret bedeuten, erkläre ich unter Energieklasse beim Haus verstehen.
Ein Verbrauchsausweis zeigt übrigens das Heizverhalten der Vormieter, nicht die Qualität des Gebäudes. Stand die Wohnung ein Jahr leer, sieht der Wert besser aus, als er ist.
Was ich bei Berliner Mietverhältnissen immer wieder sehe
Der häufigste Fall ist nicht Böswilligkeit, sondern Unordnung. Der Ausweis existiert, liegt aber bei der Hausverwaltung und nicht beim vermietenden Eigentümer. Eine sachliche Nachfrage löst das Problem oft schneller als jede Drohung.
Bei Eigentumswohnungen ist der Ausweis fast immer für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Einheit. Der vermietende Eigentümer hat ihn dann schlicht nie in der Hand gehabt.
Fragen Sie in diesem Fall gezielt nach dem Ausweis für das Gesamtgebäude. Damit nehmen Sie dem Vermieter die häufigste Ausrede.
Zweite Beobachtung: In Berliner Altbauten mit Gasetagenheizung wird oft behauptet, es gebe wegen der dezentralen Heizung keinen Ausweis. Das stimmt nicht. Auch für solche Gebäude lässt sich ein Energieausweis erstellen, die Datengrundlage ist nur aufwendiger.
Ich erstelle diese Ausweise seit 2018, für Mehrfamilienhäuser zum Festpreis von 399 Euro, DIBt-registriert und mit zehn Jahren Gültigkeit. Die Daten nehme ich telefonisch oder per Foto auf, ohne dass jemand Urlaub nehmen muss. Einen Überblick über alle Ausweisarten für Wohnhäuser gibt die Seite Energieausweise für Wohngebäude.
Fazit
Ob Sie den Energieausweis nachträglich verlangen können, entscheidet Ihr Vertragsdatum. Wurde der Vertrag unter der Ausweispflicht geschlossen und nie ein Ausweis übergeben, steht Ihnen die Kopie weiterhin zu. Mindern dürfen Sie deshalb nicht, melden schon.
Der schnellste Weg bleibt die freundliche schriftliche Anfrage mit Frist. Erst wenn die verpufft, geht es zur bezirklichen Bauaufsicht.
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