Häufige Fragen zum Energieausweis Berlin
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Energieausweise, Preise, Bearbeitungszeiten und gesetzliche Anforderungen.

Grundlagen
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er enthält:
- Den Energiekennwert in kWh/(m²·a)
- Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
- Angaben zu Heizungsart und Energieträger
- Konkrete Sanierungsempfehlungen
Der Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig und wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Heizkostenabrechnungen. Einfacher zu erstellen, aber abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.
Bedarfsausweis: Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung). Unabhängig vom Nutzerverhalten und daher objektiver. Alle Gebäudedaten übermitteln Sie bequem online oder telefonisch.
Ausweiswahl: Bis Ende 2026 gilt bei erforderlicher Neuausstellung für Verkauf oder Vermietung: Ein Bedarfsausweis ist bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 vorgeschrieben. Das gilt nicht, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht hat. Ein vorhandener gültiger Ausweis kann weiterverwendet werden. In den übrigen geeigneten Bestandsfällen kommt bei ausreichenden Verbrauchsdaten ein Verbrauchsausweis infrage. Neubauten und bestimmte Änderungen nach § 80 Absatz 2 benötigen einen Bedarfsausweis.
Wir empfehlen grundsätzlich den Bedarfsausweis: er kostet bei uns das Gleiche und ist die aussagekräftigere Variante.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Bis Ende 2026 gilt bei erforderlicher Neuausstellung für Verkauf oder Vermietung: Ein Bedarfsausweis ist bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 vorgeschrieben. Das gilt nicht, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht hat. Ein vorhandener gültiger Ausweis kann weiterverwendet werden. In den übrigen geeigneten Bestandsfällen kommt bei ausreichenden Verbrauchsdaten ein Verbrauchsausweis infrage. Neubauten und bestimmte Änderungen nach § 80 Absatz 2 benötigen einen Bedarfsausweis.
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Altbau-Einschränkung für bestehende, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Gebäude bei geeigneten Verbrauchsdaten. Neubauten und die gesetzlich geregelten Änderungsfälle bleiben ausgenommen. Bei Nichtwohngebäuden ist ab dann bei erforderlicher Neuausstellung für Verkauf oder Vermietung ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; der Jahreswechsel allein macht einen gültigen Ausweis nicht ungültig.
Unsere Empfehlung: Wir plädieren grundsätzlich für den Bedarfsausweis: er ist objektiver, unabhängig vom Nutzerverhalten und bei uns zum gleichen Preis wie der Verbrauchsausweis. Nutzen Sie unseren Rechner für Ihr individuelles Angebot.
Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H?
Die Effizienzklassen ordnen Gebäude nach ihrem Energieverbrauch ein:
- A+: Passivhaus/KfW-Effizienzhaus (<30 kWh/m²a)
- A: Sehr effizient (30-50 kWh/m²a)
- B: Neubau-Standard (50-75 kWh/m²a)
- C: Gut saniert (75-100 kWh/m²a)
- D: Durchschnittlich (100-130 kWh/m²a)
- E: Sanierungsbedarf (130-160 kWh/m²a)
- F: Erhöhter Sanierungsbedarf (160-200 kWh/m²a)
- G: Hoher Sanierungsbedarf (200-250 kWh/m²a)
- H: Sehr hoher Sanierungsbedarf (>250 kWh/m²a)
Eine bessere Klasse steigert den Immobilienwert. Mit unserer Best-Case-Optimierung verbessern wir Ihre Einstufung oft um 1-2 Klassen.
Was steht alles in einem Energieausweis?
Ein vollständiger Energieausweis enthält:
- Seite 1: Allgemeine Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl Wohneinheiten)
- Seite 2: Energiekennwerte beim Bedarfsausweis (Endenergie- und Primärenergiebedarf)
- Seite 3: Energiekennwerte beim Verbrauchsausweis (Endenergieverbrauch)
- Seite 4: Modernisierungsempfehlungen mit konkreten Sanierungsvorschlägen
- Seite 5: Erläuterungen und rechtliche Hinweise
Besonders wertvoll sind die Sanierungsempfehlungen auf Seite 4: sie zeigen Ihnen, welche Maßnahmen den größten Effekt haben.
Preise & Kosten
Was kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?
Unsere transparenten Festpreise inkl. MwSt.:
- Einfamilienhaus: 299 EUR (Festpreis)
- Mehrfamilienhaus: 399 EUR (Festpreis)
Kein Preisunterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Best-Case-Optimierung und kostenlose Sichtprüfung nach Ausstellung sind inklusive. Alle Preise inkl. MwSt. und Best-Case-Optimierung.
Was kosten Energieausweise für Nichtwohngebäude?
Unsere Festpreise für Nichtwohngebäude:
- NWG Verbrauchsausweis: 899 EUR (Festpreis)
- NWG Bedarfsausweis: ab 899 EUR
Alle Preise inkl. MwSt. und Best-Case-Optimierung. Da sich Verbrauchs- und Bedarfsausweise bei Nichtwohngebäuden im Aufwand stark unterscheiden, ist der Bedarfsausweis von der Komplexität bzw. Größe des Objektes abhängig.
Bei gewerblich genutzten Objekten erfolgt nach Ausstellung eine kostenlose Sichtprüfung durch unser Team. Mehr zu NWG-Energieausweisen oder Alle Preise im Detail.
Warum sind Online-Energieausweise so viel billiger?
Online-Anbieter erstellen Energieausweise oft für 50-100 EUR. Der niedrige Preis hat Gründe:
- Keine Qualitätskontrolle: Die Daten werden nur vom Eigentümer eingegeben: Fehler und ungenaue Angaben sind die Folge, und niemand prüft das Ergebnis
- Keine fundierten Sanierungsempfehlungen: Ohne fachkundige Prüfung fehlt die Grundlage für sinnvolle Empfehlungen
- Rechtliches Risiko: Bei fehlerhaften Angaben haften Sie als Eigentümer
- Keine Optimierung: Der Energiekennwert fällt oft schlechter aus als nötig
Ein hochwertiger Energieausweis mit Best-Case-Optimierung kann den Immobilienwert um ein Vielfaches der Mehrkosten steigern.
Kann ich den Energieausweis von der Steuer absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
- Vermieter: Die Kosten für den Energieausweis sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
- Selbstnutzer: Die reine Erstellung eines Energieausweises ist nach den BMF-Anwendungshinweisen zu § 35a EStG keine begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung. Eigenständige Sanierungsleistungen sind getrennt zu prüfen.
- Gewerblich: Bei Nichtwohngebäuden sind die Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.
Fragen Sie Ihren Steuerberater für die optimale steuerliche Behandlung.
Gesetzeslage
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist ein Energieausweis auszustellen, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt und ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden soll. Betroffen sind insbesondere:
- der Verkauf eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums
- die Vermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit
- Verpachtung, Leasing sowie die Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts an einem bebauten Grundstück
Für eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien gilt: Liegt bei der Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vor, muss die Anzeige die Pflichtangaben nach § 87 GModG enthalten. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis oder eine Kopie vorzulegen. Unverzüglich nach Vertragsabschluss ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben.
Achtung: Bestimmte Verstöße gegen die gesetzlichen Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflichten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden (§ 108 GModG).
Was passiert ohne Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung?
Je nach konkretem Verstoß können folgende Folgen eintreten:
- Mögliches Bußgeld bis 10.000 EUR nach § 108 GModG bei bestimmten Verstößen gegen die Vorlage-, Übergabe- oder Anzeigenpflicht
- Fehlende Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen: Liegt bei der Veröffentlichung ein Energieausweis vor, muss die Anzeige die gebäudeabhängigen Angaben nach § 87 GModG enthalten
- Verletzte Vorlage- oder Übergabepflicht: Der Energieausweis oder eine Kopie muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und unverzüglich nach Vertragsabschluss übergeben werden
Unser Tipp: Klären Sie frühzeitig, ob ein gültiger Energieausweis vorliegt und welche Angaben für Ihre Anzeige erforderlich sind. Jetzt bestellen
Brauche ich einen Energieausweis für mein eigenes Haus?
Allein wegen der Selbstnutzung besteht keine Pflicht zum Energieausweis.
Soll das Haus verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast oder ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Auch bei einem selbst genutzten bestehenden Haus ist ein Energiebedarfsausweis erforderlich, wenn Änderungen nach § 36 vorgenommen und dabei für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 38 Absatz 3 unter Anwendung von § 38 Absatz 1 und 2 durchgeführt werden (§ 80 Absatz 2 GModG).
Welche Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit?
Die Ausnahmen ergeben sich aus § 79 Absatz 4 und § 2 Absatz 2 GModG:
- Baudenkmäler: Für sie gelten die Ausstellungs-, Vorlage- und Übergaberegeln des § 80 Absatz 3 bis 7 nicht
- Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche
- Gebäude für Gottesdienst oder andere religiöse Zwecke
- Bestimmte saisonal genutzte Wohngebäude, die für eine jährliche Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten bestimmt sind oder für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer bestimmt sind, deren zu erwartender Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des bei ganzjähriger Nutzung zu erwartenden Energieverbrauchs beträgt
- Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren
Hinweis: Weitere Ausnahmen sind im Einzelfall nach § 2 Absatz 2 GModG zu prüfen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist ab Ausstellung grundsätzlich 10 Jahre gültig. Eine erforderliche Neuausstellung nach § 80 Absatz 2 kann die Gültigkeit vorzeitig beenden.
Nach Ablauf ist eine Neuausstellung erforderlich, wenn ein gesetzlicher Pflichtanlass besteht und keine Ausnahme greift. Eine bloße Verlängerung des abgelaufenen Dokuments gibt es nicht.
Tipp: Notieren Sie sich das Ablaufdatum. Wenn ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht, bestellen Sie den neuen Ausweis rechtzeitig.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Nach § 88 GModG sind das:
- Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation
- Techniker und Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation
- Staatlich anerkannte Sachverständige für Energieberatung
Achten Sie darauf, dass Ihr Aussteller bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Energieeffizienzexperte gelistet ist: das garantiert die Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Unser Team ist dena-zertifiziert und alle Ausweise werden beim DIBt registriert.
Muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorliegen?
Ja. Nach § 80 GModG gelten folgende Regeln:
- Bei einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien: Liegt bei der Veröffentlichung ein Energieausweis vor, muss die Anzeige die Pflichtangaben nach § 87 GModG enthalten
- Bei der Besichtigung: Der Ausweis oder eine Kopie muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden; ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen genügt
- Bei der Übergabe: Unverzüglich nach Vertragsabschluss ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben.
Bestimmte Verstöße gegen die Vorlage- und Übergabepflicht können mit bis zu 10.000 EUR Bußgeld geahndet werden (§ 108 GModG).
Ablauf & Service
Wie läuft die Bestellung eines Energieausweises ab?
In 4 einfachen Schritten zum Energieausweis:
- Bestellung: Über unseren Online-Rechner oder telefonisch unter 0152 060 777 67
- Persönliche Beratung: Ich rufe Sie an und wir besprechen alle Details zu Ihrer Immobilie, mit Fokus auf Optimierung. Falls nötig, fordern wir ergänzende Unterlagen an.
- Erstellung: Auf Basis Ihrer Angaben und öffentlich verfügbarer Daten erstellen wir den Ausweis mit Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung, Lieferung als PDF innerhalb von 24 Stunden. Sofort einsetzbar.
- Sichtprüfung: Im Nachgang verifizieren wir das Gebäude von außen, um sicherzustellen, dass das analysierte Objekt mit der Realität übereinstimmt. Seit 2018 machen wir das so, zu Ihrer und unserer Sicherheit.
Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit dem Ausweis, keine Vorkasse nötig.
Was ist die kostenlose Sichtprüfung nach Ausstellung?
Nach Ausstellung des Energieausweises verifizieren wir das Gebäude von außen: Ist das Objekt in der Realität tatsächlich das Gebäude, für das wir den Ausweis erstellt haben?
Es wird nicht geklingelt und nicht betreten: es ist eine kurze Inaugenscheinnahme von außen, die schnell geht.
Wichtig: Die Sichtprüfung dient der Verifizierung, nicht der Datenaufnahme. Alle Daten für den Energieausweis haben Sie vorher telefonisch mit uns besprochen. Seit 2018 machen wir das so, zu Ihrer und unserer Sicherheit.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Energieausweis?
Je nach Ausweistyp benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:
Verbrauchsausweis:
- Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
- Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten)
Bedarfsausweis:
- Baupläne (falls vorhanden)
- Angaben zu Heizung, Dämmung und Fenstern
Fehlende Unterlagen sind kein Problem, die notwendigen Daten klären wir telefonisch mit Ihnen.
Wie schnell erhalte ich meinen Energieausweis?
Wir liefern innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung bzw. Datenübergabe, egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
Bei Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden kann die Erstellung aufgrund der höheren Komplexität etwas länger dauern.
In besonders eiligen Fällen sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.
Was ist die Best-Case-Optimierung?
Die Best-Case-Optimierung ist unser Alleinstellungsmerkmal: Wir berechnen Ihren Energieausweis so, dass der bestmögliche Energiekennwert erzielt wird, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Durch die geschickte Wahl der Berechnungsparameter und die sorgfältige Auswertung aller Gebäudedaten verbessert sich die Energieeffizienzklasse oft um 1-2 Stufen.
Ihr Vorteil: Ein besserer Energiekennwert steigert den Immobilienwert bei Verkauf und Vermietung, das zahlt sich aus.
Einzugsgebiet
In welchem Gebiet erstellen Sie Energieausweise?
Unser Einzugsgebiet umfasst Berlin und einen Radius von ca. 50 km um unseren Standort. Dazu gehören unter anderem:
Berlin, Potsdam, Oranienburg, Bernau bei Berlin, Falkensee, Koenigs Wusterhausen, Erkner, Fuerstenwalde Spree, Neuruppin, Luckenwalde, Teltow, Kleinmachnow, Schuenefeld und weitere Orte.
Unser regionaler Fokus ermöglicht es uns, nach Ausstellung eine kostenlose Sichtprüfung vor Ort durchzuführen: das ist unsere Qualitätsgarantie.
Sind Sie auch bundesweit tätig?
Für größere Aufträge (größere Gewerbeimmobilien oder eine große Anzahl von Wohngebäuden) sind wir auch bundesweit im Einsatz.
Ob wir für Sie tätig werden können, klären wir im Erstkontakt per Telefon oder E-Mail. Die Auftragsannahme erfolgt je nach Kapazität und Projektumfang.
Rufen Sie uns an: 0152 060 777 67
Qualität & Zertifizierung
Warum sind Ihre Energieausweise hochwertiger als bei Billiganbietern?
Wir grenzen uns klar von Billiganbietern ab, die Energieausweise für kleines Geld und ohne jede Qualitätskontrolle anbieten.
Unser Service zeichnet sich aus durch:
- Kostenlose Sichtprüfung nach Ausstellung durch dena-zertifizierte Experten, als Qualitätskontrolle
- Best-Case-Optimierung für den bestmöglichen Energiekennwert
- DIBt-Registrierung jedes Ausweises
- 24-Stunden-Lieferung nach Bestellung
- Fundierte Sanierungsempfehlungen auf Basis Ihrer Gebäudedaten und unserer Sichtprüfung
Wussten Sie, dass Ihr Energieausweis auch Sanierungsvorschläge enthält? Durch unsere Sichtprüfung vor Ort können wir diese Empfehlungen fundiert und praxisnah gestalten.
Welche Qualifikation haben Ihre Experten?
Unser Team aus dena-zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist bei der Deutschen Energie-Agentur gelistet und erfüllt die hohen dena-Qualitätsstandards.
Alle Team-Mitglieder verfügen über die Zertifizierung zur GModG-konformen Ausstellung von Energieausweisen und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Alle unsere Energieausweise werden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert: das ist Ihr Qualitätsnachweis.
Was bedeutet DIBt-Registrierung?
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die zentrale Registrierungsstelle für Energieausweise in Deutschland. Jeder rechtsgültige Energieausweis erhält eine eindeutige Registriernummer vom DIBt.
Die DIBt-Registrierung bedeutet:
- Ihr Ausweis ist offiziell erfasst und jederzeit nachprüfbar
- Er erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach GModG
- Er wurde von einem qualifizierten Aussteller erstellt
Die DIBt-Registrierung ist bei uns selbstverständlich im Preis enthalten.
Immobilienwert & Sanierung
Beeinflusst der Energieausweis den Immobilienwert?
Ja, erheblich! Studien zeigen, dass die Energieeffizienzklasse einen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis hat:
- Immobilien mit guter Effizienzklasse (A-C) erzielen höhere Verkaufspreise
- Schlechte Klassen (F-H) führen zu Preisabschlägen oder längeren Verkaufszeiten
- Käufer kalkulieren die zu erwartenden Energiekosten in ihre Kaufentscheidung ein
Deshalb lohnt sich unsere Best-Case-Optimierung: Eine bessere Einstufung um 1-2 Klassen kann den Immobilienwert deutlich steigern, das zahlt sich bei Verkauf und Vermietung aus.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein umfassendes Beratungsdokument, das Ihnen zeigt, wie Sie Ihre Immobilie Schritt für Schritt energetisch sanieren können.
Vorteile des iSFP:
- Optimale Reihenfolge: Welche Sanierungsmaßnahme als erstes sinnvoll ist
- Fördermittelmaximierung: Bis zu 5% zusätzliche BAFA-Förderung (iSFP-Bonus)
- Langfristige Planung: Sanierungsschritte über 15 Jahre aufgeteilt
- Kosten-Nutzen-Analyse: Was sich wirklich lohnt
Unser Team erstellt auch individuelle Sanierungsfahrpläne. Mehr erfahren
Welche Pflichtangaben müssen in einer Immobilienanzeige stehen?
Wird vor Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien veröffentlicht und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, muss die Anzeige folgende Angaben enthalten (§ 87 GModG):
- Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes
- Wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Baujahr des Gebäudes, nur bei Wohngebäuden
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H), nur bei Wohngebäuden
Bei Nichtwohngebäuden sind Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom getrennt aufzuführen. Für Energieausweise, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, sowie für Energieausweise nach § 112 Absatz 2 gelten die Übergangsregeln des § 87 Absatz 3 GModG. Wer als Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler die Veröffentlichung verantwortet und vorsätzlich oder leichtfertig die Pflichtangaben nach § 87 Absatz 1 nicht sicherstellt, handelt ordnungswidrig; dies kann nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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Kundenstimmen
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„Die neue Seite gefällt mir gut. Sie ist sehr intuitiv und informativ gestaltet. Der Auftritt ist sehr gelungen.“
„Vielen Dank für die schnelle, verlässliche Bearbeitung und Zusendung des Energieausweises.“
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