Für neue Fenster zahlt das BAFA 15 % der Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan 20 % und bis zu 12.000 Euro für die erste Wohneinheit. Die Berliner Landesförderung für Fenster ist dagegen seit dem 19.12.2023 gestoppt. Und wer im Gründerzeitaltbau Kastenfenster hat, braucht ohnehin erst die Denkmalbehörde, bevor er über Geld nachdenkt.
Ich bekomme diese Frage fast jede Woche. Meistens klingt sie so: “Die Fenster sind von 1962, es zieht, was gibt der Staat dazu?”
Und fast immer ist die Reihenfolge falsch. Zuerst kommt nicht die Förderung. Zuerst kommt die Frage, ob Sie an diesem Haus überhaupt austauschen dürfen.
In Berlin ist das keine Formalie. Ein großer Teil des Bestands in Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Schöneberg und Charlottenburg stammt aus der Gründerzeit. Manche dieser Häuser stehen in der Denkmalliste, andere in einem Erhaltungssatzungsgebiet.
Wer dort Fenster bestellt, bevor er mit dem Bezirk gesprochen hat, kauft manchmal Fenster, die er nicht einbauen darf.
Wie viel Förderung gibt es 2026 für neue Fenster?
Der Fenstertausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme Gebäudehülle. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte dazu, und die Kostengrenze verdoppelt sich. Aus maximal 4.500 Euro Zuschuss werden so 12.000 Euro je Wohneinheit.
Die Zahlen im Überblick:
| ohne iSFP | mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| Förderfähige Kosten, WE 2 bis 6 | je 15.000 € | je 30.000 € |
| Förderfähige Kosten, ab 7. WE | je 8.000 € | je 15.000 € |
| Maximaler Zuschuss, 1. WE | 4.500 € | 12.000 € |
Der iSFP ist damit kein Papier für die Schublade, sondern der größte Hebel in der ganzen Rechnung. Er verdoppelt nicht den Fördersatz, er verdoppelt die Basis, auf die der Satz angewendet wird. Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit verlangt das BAFA für den Bonus allerdings ein förderfähiges Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro.
Zwei Dinge sind nicht verhandelbar. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, und ein Energieeffizienz-Experte der dena-Liste muss die Maßnahme begleiten.
Damit hier keine Verwirrung entsteht: Ich bin Immobilienexperte und DIBt-registriert, ich stelle Energieausweise aus. Den BEG-Antrag und den iSFP macht ein Energieeffizienz-Experte, nicht ich.
Es gibt einen zweiten Weg, wenn Sie selbst in dem Haus wohnen: die Steuerermäßigung nach §35c EStG. 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre mit 7, 7 und 6 %, maximal 40.000 Euro je Objekt.
Voraussetzung ist ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist und ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Ein Energieeffizienz-Experte ist hier nicht nötig, die Bescheinigung des Fachbetriebs genügt.
Beides zusammen geht nicht. Für dieselbe Maßnahme entweder Zuschuss oder Steuerbonus. Bei Vermietern fällt §35c ohnehin weg.
Gibt es in Berlin eine eigene Fensterförderung?
Als Zuschuss aktuell nicht. Das Landesprogramm Effiziente GebäudePLUS der Investitionsbank Berlin hätte den Fenstertausch mit 20 % und bis zu 15.000 Euro je Wohneinheit gefördert, es gilt jedoch seit dem 19.12.2023 ein Antragsstopp. Neue Anträge sind nicht möglich. Wer sich auf dieses Programm verlässt, plant mit Geld, das es nicht gibt.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber im Netz falsch liegen. Sie führen “Effiziente GebäudePLUS” weiter als Berliner Option, weil die Programmseite noch online ist. Bestehende Bewilligungen bleiben gültig, neue gibt es nicht.
Was in Berlin bleibt:
- IBB Wohnraum modernisieren: zinsgünstiges Darlehen für Modernisierungen, kombinierbar mit der Bundesförderung
- KfW-Ergänzungskredit 358 und 359: zinsverbilligte Finanzierung des Eigenanteils zum BAFA-Zuschuss, 358 mit Einkommensgrenze, 359 ohne
- Landesdenkmalamt Berlin: Zuschüsse für denkmalbedingte Mehrkosten, also genau für den Aufpreis, den denkmalgerechte Fenster gegenüber Standardware kosten
Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt. Wer ein eingetragenes Baudenkmal saniert, zahlt für Sonderprofile, Restaurierungsglas und Handwerksarbeit deutlich mehr. Genau diese Differenz ist der Ansatzpunkt der Denkmalförderung, unabhängig von der energetischen Förderung des Bundes.
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Was ist bei Kastenfenstern im Berliner Altbau erlaubt?
Bei Baudenkmälern ist jede Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds genehmigungspflichtig, zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks. Die Berliner Linie lautet Instandsetzung vor Austausch. Der historische Außenflügel bleibt, der Innenflügel bekommt eine Isolierverglasung und Dichtungen. Damit sinkt der Uw-Wert von etwa 2,2 bis 2,8 auf rund 1,1 bis 1,4 W/(m²K).
Ein Kastenfenster ist bauphysikalisch besser als sein Ruf. Zwei Ebenen mit Luftpolster dazwischen, das ist im Kern schon ein Isolierglas mit sehr breitem Scheibenzwischenraum. Der Vergleich zeigt, wo Sie wirklich stehen:
| Fenstertyp | Uw in W/(m²K) |
|---|---|
| historische Einfachverglasung | ca. 5,0 bis 5,8 |
| Kastendoppelfenster im Originalzustand | ca. 2,2 bis 2,8 |
| Kastenfenster saniert, Wärmeschutzglas innen | ca. 1,1 bis 1,4 |
| modernes Dreifachfenster | 0,7 bis 0,9 |
Der größte Sprung liegt also nicht zwischen saniertem Kastenfenster und Neubaufenster, sondern zwischen Einfachverglasung und allem anderen. Wer das weiß, diskutiert mit der Denkmalbehörde entspannter.
Modernes Dreifachglas in Standardrahmen wird in geschützten Fassaden meist abgelehnt, weil die Profile zu breit sind und die Fassade dadurch ihr Gesicht verliert. Das ist kein Schikanieren, das ist der Kern des Schutzzwecks.
Eine Warnung aus der Praxis, die mit Geld nichts zu tun hat: Dichte Fenster in einem Haus mit ungedämmter Außenwand verschieben das Problem. Vorher zog es durch die Fugen, das war unangenehm, aber es hat gelüftet.
Danach steht die Feuchtigkeit im Raum und schlägt sich an der kältesten Stelle nieder. Das ist dann die Wand hinter dem Schrank.
Deshalb verlangt die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept, sobald im Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fenster getauscht wird. Fensterfalzlüfter kosten wenig und ersparen viel Ärger.
Welche U-Werte muss ein neues Fenster erreichen?
Zwei Anforderungen laufen parallel. Das Gesetz verlangt bei einer Erneuerung Uw ≤ 1,3 W/(m²K) nach Anlage 7 GEG. Die Förderung verlangt mehr: Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Ein Fenster kann also gesetzeskonform und trotzdem nicht förderfähig sein.
Wichtig für Altbau-Eigentümer sind die Ausnahmen, und davon gibt es drei, die in Berlin regelmäßig greifen.
Erstens die Bagatellgrenze: Die gesetzlichen Anforderungen greifen erst, wenn mehr als 10 % der Fensterfläche gleicher Ausrichtung erneuert werden. Ein einzelnes kaputtes Fenster löst keine Sanierungspflicht aus.
Zweitens die Kastenfenster-Regel. Anlage 7 GEG sieht ausdrücklich vor, dass die Anforderung bei Kastenfenstern als erfüllt gilt, wenn eine Glastafel mit einer Emissivität von höchstens 0,2 eingebaut wird. Im Klartext: eine infrarotreflektierende Beschichtung im Innenflügel, und das Gesetz ist zufrieden. Genau das ist die Ertüchtigungsvariante, die die Denkmalbehörde ohnehin bevorzugt.
Drittens §105 GEG. Bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz darf von den Anforderungen abgewichen werden, wenn ihre Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führt.
Bei der Förderung ist die Lage weniger eindeutig, und hier bin ich lieber ehrlich als bequem. Die technischen Mindestanforderungen der BEG lassen für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz höhere U-Werte zu, wenn der Standardwert technisch nicht erreichbar ist.
Einen festen Denkmal-Wert für Fenster nennen sie nicht, auch wenn im Netz gern Zahlen wie 1,4 herumgereicht werden. Den konkreten Wert stimmt Ihr Energieeffizienz-Experte mit der Denkmalbehörde ab und dokumentiert ihn.
Bestellen Sie also keine Fenster auf Basis einer Zahl aus einem Blog, meiner eingeschlossen.
Was passiert nach dem Fenstertausch mit dem Energieausweis?
Der Kennwert verbessert sich, ein Klassensprung gelingt selten allein durch Fenster. Bleibt die Fassade ungedämmt, sinkt der Endenergiebedarf typischerweise um etwa 10 bis 15 %. Sichtbar wird das nur im Bedarfsausweis, denn nur der rechnet die Bausubstanz nach. Der Verbrauchsausweis bildet die letzten drei Abrechnungsjahre ab, also überwiegend die Zeit vor der Sanierung.
Das ist der Punkt, an dem viele Eigentümer Geld verschenken. Sie investieren 30.000 Euro in Fenster, bestellen anschließend den billigsten Verbrauchsausweis und wundern sich, dass die Klasse gleich bleibt. Natürlich bleibt sie gleich. Der Verbrauch der vergangenen drei Jahre kennt Ihre neuen Fenster nicht.
Mein Rat nach einer Sanierung ist deshalb immer derselbe: Bedarfsausweis. Er dokumentiert, was tatsächlich verbaut ist, und macht die Investition in der Vermarktung sichtbar. Für ein Einfamilienhaus kostet er bei energiepass® BERLIN 299 Euro als Festpreis, für ein Mehrfamilienhaus 399 Euro, jeweils inklusive Best-Case-Optimierung.
Ein zweiter Praxis-Tipp: Heben Sie die Rechnungen und die Fachunternehmererklärung auf, mit Angabe des Uw-Werts und dem Datum des Einbaus. Diese Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis, das Finanzamt will sie bei §35c sehen, und ein Käufer fragt später ohnehin danach. Wer sie hat, spart sich Schätzungen, und Schätzungen fallen im Bedarfsausweis fast immer zu Ihren Ungunsten aus.
Steht Ihr Haus in der Denkmalliste, gilt zusätzlich: Sie sind nach §79 Abs. 4 GEG von der Ausweispflicht befreit. Freiwillig lohnt der Ausweis trotzdem oft, weil er dem Käufer die Heizkostenfrage beantwortet. Die Details habe ich im Beitrag zu Energieausweis und Denkmalschutz in Berlin aufgeschrieben.
Ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz etwas an der Fensterförderung?
An den Fördersätzen ändert das GModG nichts, die stehen in der BEG-Richtlinie und nicht im Gesetz. Beim Energieausweis ändert sich dagegen die Rechengrundlage. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz am 10.07.2026 beschlossen, der Ausweis-Teil greift voraussichtlich ab Anfang 2027. Wer seine Fenster jetzt saniert und den Ausweis danach noch nach heutigem Recht erstellen lässt, sichert sich zehn Jahre eine vertraute Bewertung.
Für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H erhalten. Die neue A-bis-G-Einteilung betrifft ausschließlich Nichtwohngebäude. Wer in Berlin ein Gründerzeithaus mit Wohnungen besitzt, muss sich also nicht auf eine neue Buchstabenlogik einstellen.
Was sich ändert, sind die Regeln unter der Haube: neue Berechnungsnormen, veränderte Primärenergiefaktoren, ein neues Referenzgebäude. Dasselbe Haus kann dadurch anders eingestuft werden als heute. In welche Richtung, hängt vom Einzelfall ab.
Bestehende Energieausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig, eine Austauschpflicht gibt es nicht. Wer also gerade Fenster saniert und den Ausweis ohnehin aktualisieren wollte, hat einen guten Grund, das nicht bis 2027 zu schieben. Alle Jahreszahlen sind Prognosen, solange die Verkündung im Bundesgesetzblatt nicht ausgewertet ist. Den Stand halte ich im Beitrag GModG beschlossen aktuell.
Welche Fehler sehe ich bei Berliner Eigentümern am häufigsten?
Der teuerste Fehler ist der Auftrag vor dem Antrag. Wer den Fensterbauer beauftragt, bevor der BEG-Antrag gestellt ist, verliert den Zuschuss vollständig. Das lässt sich nicht heilen und nicht nachreichen.
Die fünf Fehler, die mir immer wieder begegnen:
- Bestellt, dann beantragt. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn liegen, sonst ist die Förderung weg.
- Auf das Landesprogramm gewartet. Effiziente GebäudePLUS nimmt seit Dezember 2023 keine Anträge mehr an. Wer darauf plant, wartet auf nichts.
- Fenster gekauft, bevor der Bezirk zugestimmt hat. Im Denkmalbestand die häufigste teure Überraschung.
- Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig eingeplant. Für dieselbe Maßnahme geht nur eins von beidem.
- Nach der Sanierung den Verbrauchsausweis genommen. Er zeigt die alten Fenster, nicht die neuen. Was Sie über das Verhältnis von Bedarf und Verbrauch wissen sollten, steht im Beitrag zum Energieausweis im Berliner Altbau.
Und ein Tipp, der nichts kostet: Rufen Sie vor allem anderen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks an und schildern Sie das Vorhaben. Die Auskunft ist kostenlos, dauert zehn Minuten und entscheidet, ob Sie über Austausch oder über Ertüchtigung reden. Alles Weitere, auch die Förderung, hängt an dieser einen Antwort.
Wenn Sie ohnehin gerade über die Reihenfolge Ihrer Maßnahmen nachdenken, lohnt vorher der Blick auf den Sanierungsfahrplan. Er ist der Grund, warum aus 4.500 Euro Zuschuss 12.000 werden können.
Fazit
Die Förderung für neue Fenster ist ordentlich, aber sie ist nicht der erste Schritt. In Berlin entscheidet zuerst der Denkmalstatus, dann der Antrag, dann der Kauf. Und nach der Sanierung entscheidet die Wahl des Ausweistyps darüber, ob Ihre Investition am Ende überhaupt jemand sieht.
Energieausweis bestellen, Festpreis, DIBt-registriert, Lieferung in 24 Stunden. Für Häuser in Berlin und 50 km Umkreis, auch für den Altbau.


