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Fassadendämmung Förderung in Berlin: 15 Prozent, iSFP-Bonus und die Grenzen durch Milieuschutz

Fassadendämmung Förderung in Berlin: 15 Prozent, iSFP-Bonus und die Grenzen durch Milieuschutz | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Die Fassadendämmung wird 2026 mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, gefördert über das BAFA, maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte und die doppelte Höchstgrenze dazu. In Berlin entscheidet aber oft eine ganz andere Frage zuerst: Dürfen Sie überhaupt dämmen?

Die meisten Förderrechner im Netz rechnen für ein freistehendes Haus irgendwo in Deutschland.

Berlin ist nicht irgendwo. Hier steht das Haus womöglich in einem der 82 sozialen Erhaltungsgebiete, hat eine gegliederte Gründerzeitfassade oder ist als Baudenkmal eingetragen. Dann ist der Fördersatz die zweite Frage. Die erste lautet: Was genehmigt der Bezirk?

Ich stelle seit 2018 Energieausweise aus, in Berlin und im Umkreis von 50 Kilometern. Fassaden sind dabei mein täglicher Gesprächsstoff, weil sie im Bedarfsausweis den größten einzelnen Hebel darstellen. Was ich hier zusammenfasse, ist der Stand vom 25. Juli 2026, vier Tage nach dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie.

Wie hoch ist die Förderung für eine Fassadendämmung 2026?

Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Zuständig ist das BAFA, nicht die KfW.

Diese Zahlen stehen so in der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, die seit dem 21. Juli 2026 gilt.

Für ein Berliner Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen heißt das: 30.000 € plus fünfmal 15.000 €, also 105.000 € förderfähige Ausgaben. Davon 15 Prozent sind 15.750 € Zuschuss.

GebäudeFörderfähige AusgabenZuschuss 15 %Mit iSFP
Einfamilienhaus30.000 €4.500 €bis 60.000 € förderfähig
MFH, 6 Wohneinheiten105.000 €15.750 €bis 210.000 € förderfähig
MFH, 12 Wohneinheiten153.000 €22.950 €bis 300.000 € förderfähig

Zwei technische Bedingungen entscheiden über die Förderfähigkeit. Die Außenwand muss nach der Dämmung einen U-Wert von höchstens 0,20 W/(m²·K) erreichen. Bei Einblasdämmung in ein bestehendes zweischaliges Mauerwerk genügt ein Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,035 W/(m·K).

Und Sie brauchen zwingend einen Energieeffizienz-Experten aus der Liste des Bundes. Er schreibt die technische Projektbeschreibung vor dem Antrag und bestätigt die Umsetzung danach. Das ist eine eigene Leistung, die ich als Immobilienexperte für Energieausweise nicht erbringe, und ich sage das lieber vorher als hinterher.

Was bringt der iSFP-Bonus wirklich?

Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan bringt 5 Prozentpunkte zusätzlich und verdoppelt die Höchstgrenze auf 60.000 € je erster Wohneinheit. Wichtig seit der Reform: Die 5 Punkte gelten nur für die Ausgaben oberhalb der normalen Höchstgrenze, und die Maßnahme muss mindestens 30.000 € brutto kosten.

Hier verrechnen sich gerade viele, weil unzählige Ratgeber weiterhin schlicht “20 Prozent” schreiben.

So funktioniert es tatsächlich bei einem Einfamilienhaus mit 60.000 € Dämmkosten und vorliegendem Sanierungsfahrplan: Die ersten 30.000 € bekommen 15 Prozent, also 4.500 €. Die zweiten 30.000 € bekommen 20 Prozent, also 6.000 €. Macht 10.500 € statt 4.500 € ohne Fahrplan.

Der Fahrplan muss aus dem geförderten Programm Energieberatung für Wohngebäude stammen und darf bei der Umsetzung höchstens 15 Jahre alt sein. Die Beratung selbst bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent des Honorars, maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohneinheiten.

Meine nüchterne Einschätzung: Der iSFP lohnt sich, sobald Sie deutlich über 30.000 € investieren oder mehrere Maßnahmen nacheinander planen. Wer nur eine Giebelwand für 12.000 € dämmt, holt die Beratungskosten nicht wieder herein. Den Unterschied zwischen Pflichtdokument und Planungsdokument habe ich in Energieausweis oder iSFP in Berlin ausführlich aufgedröselt, und im Silo individueller Sanierungsfahrplan finden Sie den Ablauf Schritt für Schritt.

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Darf ich im Milieuschutzgebiet überhaupt dämmen?

In Berlins 82 sozialen Erhaltungsgebieten ist jede bauliche Änderung genehmigungspflichtig, also auch die Fassadendämmung. Verweigert werden darf die Genehmigung nicht, wenn die Maßnahme den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung herstellt (§ 172 Abs. 4 BauGB). Eine Dämmung auf gesetzlichem Standard fällt regelmäßig darunter.

Milieuschutz schützt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, nicht die Fassade. Der Bezirk fragt deshalb nicht “ist das energetisch sinnvoll”, sondern “führt das zu Mieten, die die bisherigen Mieter verdrängen”.

Praktisch bedeutet das dreierlei.

Erstens: Eine Dämmung, die nur die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt, gilt als zeitgemäßer Standard und wird in aller Regel genehmigt. Luxussanierung darüber hinaus nicht.

Zweitens: Wo das Gesetz Sie ohnehin verpflichtet, etwa bei der Dämmung der obersten Geschossdecke, kann der Milieuschutz das nicht untersagen.

Drittens, und das übersehen viele Eigentümer in Prenzlauer Berg, im Reuterkiez oder rund um den Klausenerplatz: Die Genehmigung kommt oft mit Auflagen. Bei gegliederten Gründerzeitfassaden wird regelmäßig verlangt, Gesimse und Profile nach der Dämmung wiederherzustellen. Das kostet Geld und gehört in die Kalkulation, bevor Sie den Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreiben.

Ein Hinweis, weil er ständig verwechselt wird: Milieuschutz befreit Sie nicht von der Energieausweis-Pflicht. Denkmalschutz schon. Warum das so ist, steht in Energieausweis und Denkmalschutz in Berlin.

Was gilt beim Baudenkmal?

Beim eingetragenen Baudenkmal senkt die Förderrichtlinie die Anforderung von U ≤ 0,20 auf U ≤ 0,45 W/(m²·K). Damit wird Innendämmung förderfähig, wenn die Außenansicht unangetastet bleiben muss. Verlangt werden die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde und ein Sachverständiger der Kategorie BEG Wohngebäude Denkmal.

Das ist die stille gute Nachricht dieses Artikels. Viele Eigentümer eines geschützten Altbaus glauben, sie seien von jeder Förderung ausgeschlossen, weil die Dämmwerte unerreichbar sind. Genau dafür gibt es den gelockerten Wert.

Zusätzlich kann das Land Berlin eine Zuwendung für denkmalpflegerische Mehraufwendungen gewähren, also für die Kosten, die allein aus dem Denkmalstatus entstehen. Der Antrag läuft online über das Serviceportal, Voraussetzung ist der Eintrag in der Denkmalliste. Einen Rechtsanspruch auf die Zuwendung oder auf eine bestimmte Höhe gibt es ausdrücklich nicht, deshalb nenne ich hier bewusst keine Prozentzahl.

Bei Innendämmung gilt bauphysikalisch: Feuchteschutz nachrechnen lassen. Ich habe Berliner Altbauten gesehen, bei denen eine gut gemeinte Innendämmung ohne Nachweis Schimmel hinter der Dämmebene erzeugt hat. Das ist teurer als jeder Zuschuss.

Welche Berliner Landesprogramme gibt es zusätzlich?

Deutlich weniger, als viele Ratgeberseiten behaupten. Das oft zitierte IBB-Programm Effiziente GebäudePLUS nimmt seit dem 19. Dezember 2023 keine Anträge mehr an. Aktiv ist die IBB-Förderung Energetische Gebäudesanierung mit zinsvergünstigten Darlehen bis 120.000 € je Wohneinheit, allerdings nur für Vermieter, Investoren, Genossenschaften und Wohnungsunternehmen.

Wenn Ihnen ein Ratgeber einen satten Berliner Landeszuschuss für Ihre Fassade verspricht, schauen Sie auf das Datum der Quelle. Programme, die seit Ende 2023 geschlossen sind, geistern weiter durch die Suchergebnisse.

Für Selbstnutzer bleibt damit der Bundesweg: BAFA-Zuschuss, gegebenenfalls mit iSFP-Bonus, oder der Steuerbonus.

WegVorteilHaken
BAFA-Zuschuss (BEG EM)Geld fließt direkt, 15 % plus BonusAntrag vor Vertragsbeginn, Energieeffizienz-Experte Pflicht
§ 35c EStGkein Experte nötig, kein Vorab-Antragnur selbstgenutzt, wirkt erst über drei Steuerjahre
IBB-Darlehenergänzt die Bundesförderungnicht für Selbstnutzer

Zum Steuerweg die harten Zahlen: § 35c EStG bringt 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr, zusammen höchstens 40.000 € je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Beides zugleich geht nicht: Wer einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzt, ist von § 35c ausgeschlossen. Rechnen Sie also vorher, was mehr bringt.

Was ändert das GModG an der Bewertung meiner gedämmten Fassade?

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Energieausweis-Teil greift erst rund sechs Monate nach der Verkündung, also voraussichtlich Anfang 2027. Die neue A-bis-G-Skala betrifft ausschließlich Nichtwohngebäude, Wohngebäude behalten A+ bis H. Bestehende Ausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig.

Für Ihre Fassade ist das aus einem anderen Grund interessant. Mit dem GModG ändern sich die Rechenregeln unter der Haube, unter anderem die Primärenergiefaktoren und die zugrunde liegende technische Norm. Dasselbe Haus kann danach anders eingestuft werden.

Was sich nicht ändert: Eine gedämmte Außenwand senkt den Transmissionswärmeverlust, und der zählt in jeder Rechenlogik. Wer die Fassade dämmt, verbessert das Gebäude unabhängig davon, welches Regelwerk es später bewertet.

Was Sie daraus praktisch machen können: Wenn Sie ohnehin sanieren, lohnt ein Bedarfsausweis vor der Maßnahme als Nullmessung und einer danach als Nachweis. Den Rahmen dazu habe ich in GModG beschlossen: Was Berliner Eigentümer jetzt wissen müssen aufgeschrieben.

Welche Fehler sehe ich in der Praxis am häufigsten?

Der teuerste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Der Förderantrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden, und bei der Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde.

Wer einfach beauftragt und danach zur Förderstelle geht, bekommt nichts. Wer gar keinen Vertrag hat, kann nicht beantragen. Diese Zange kostet Berliner Eigentümer jedes Jahr echtes Geld.

Zwei weitere Beobachtungen aus meiner täglichen Arbeit:

Im Milieuschutzgebiet holen viele die erhaltungsrechtliche Genehmigung erst, wenn das Gerüst schon geplant ist. Besser umgekehrt. Der Bezirk kann Auflagen machen, die den Aufbau der Dämmung verändern, und damit auch die Kosten, die Sie in den Förderantrag schreiben.

Und beim Energieausweis selbst: Nach einer Dämmung ist der Verbrauchsausweis das schlechtere Dokument, weil er drei volle Abrechnungsjahre braucht, bevor die Wirkung sichtbar wird. Der Bedarfsausweis zeigt sie sofort, weil er die Gebäudehülle nachrechnet. Genau deshalb empfehle ich ihn nach jeder Sanierung, und deshalb steckt in der Best-Case-Optimierung häufig eine ganze Effizienzklasse, die vorher niemand gehoben hat. Was das für alte Berliner Häuser bedeutet, steht in Energieausweis Altbau Berlin.

Fazit

15 Prozent Zuschuss auf die Fassadendämmung, 5 Punkte mehr auf den Teil oberhalb von 30.000 € mit Sanierungsfahrplan, und ein gelockerter U-Wert beim Baudenkmal. Das ist der Rahmen. In Berlin kommt die Genehmigungsfrage im Milieuschutzgebiet davor, und die Landesprogramme sind schwächer, als das Netz behauptet.

Wenn Sie vor oder nach der Dämmung wissen wollen, wo Ihr Gebäude energetisch wirklich steht, können Sie hier direkt Ihren Energieausweis bestellen, zum Festpreis von 299 € für das Einfamilienhaus und 399 € für das Mehrfamilienhaus, DIBt-registriert und in 24 Stunden geliefert.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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