Energieausweis für Wohngebäude in Berlin - Ihr #1 Experte

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Stephan Grosser — Energieausweis für Wohngebäude Berlin
Stephan Grosser Gründer energiepass® BERLIN & Ihr Ansprechpartner

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Horst S. Immobilien-Kontor Degen + Siemers Pinneberg
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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis — was schreibt das GEG vor?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt verbindlich, welche Ausweisart für Ihr Wohngebäude zulässig ist. Entscheidend sind zwei Faktoren: das Baujahr und die Anzahl der Wohneinheiten.

Bedarfsausweis Pflicht

  • Unter 5 Wohneinheiten und Baujahr vor dem 1. November 1977 — es sei denn, das Gebäude erfüllt nachweislich die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
  • Neubauten — für alle Neubauten ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig
  • Nach größerer Sanierung — wenn mehr als 10 % einer Bauteilkategorie (z. B. Fassade, Dach oder Fenster) erneuert wurden und eine Gesamtbilanzierung nach § 50 GEG erfolgte

Wahlrecht — Verbrauchsausweis möglich

  • Ab 5 Wohneinheiten — unabhängig vom Baujahr dürfen Sie frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen
  • Baujahr ab 1. November 1977 — auch bei weniger als 5 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit
  • Altbau mit nachgerüstetem Wärmeschutz — wenn das Gebäude nachträglich auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung gebracht wurde

Voraussetzung: Es müssen Verbrauchsdaten aus mindestens 3 aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen. Die letzte Abrechnungsperiode darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Nicht sicher, welche Regelung für Ihr Gebäude gilt? Rufen Sie uns an unter 0152 060 777 67 — wir klären das in 2 Minuten.

EFH oder MFH? Leistungen auf einen Blick

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — bei uns zum gleichen Preis, egal welche Ausweisart. Beide Varianten mit vollem Leistungsumfang:

Einfamilienhaus

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Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Empfehlung: Bedarfsausweis für objektive Bewertung.

Inklusive

  • Best-Case-Optimierung
  • Lieferung in 24 Stunden
  • DIBt-registriert, 10 Jahre gültig

Vorteile

  • Kostenlose Erstberatung
  • Individuelle Sanierungsempfehlungen
  • Sichtprüfung nach Ausstellung inklusive

Mehrfamilienhaus

Komplettpaket

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ab 2 Wohneinheiten. Empfehlung: Bedarfsausweis für objektive Bewertung.

Inklusive

  • Best-Case-Optimierung
  • Lieferung in 24 Stunden
  • DIBt-registriert, 10 Jahre gültig

Vorteile

  • Persönliche Betreuung
  • Detaillierte Modernisierungsvorschläge
  • Sichtprüfung nach Ausstellung inklusive

Energieeffizienzklassen A+ bis H — was bedeuten sie?

Der Energieausweis ordnet Ihr Wohngebäude einer Effizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (hoher Energiebedarf) zu. Die Klasse beeinflusst den Immobilienwert und ist in Inseraten Pflichtangabe.

KlassekWh/(m²·a)BedeutungTypisches Gebäude
A+unter 30Passivhaus-StandardNeubau mit Wärmepumpe und Solaranlage
A30 – 50KfW-55, hervorragendModerner Neubau, hochwertiger Standard
B50 – 75Sehr gutGut gedämmter Neubau
C75 – 100GutNeubau-Standard oder kernsanierter Altbau
D100 – 130BefriedigendTeilsanierter Altbau
E130 – 160AusreichendÄlteres Gebäude, teilweise modernisiert
F160 – 200SchlechtWenig modernisierter Altbau
G200 – 250Sehr schlechtUnsanierter Altbau (1950er–1970er)
Hüber 250Sanierung dringend empfohlenUnsanierter Vorkriegsbau
Best-Case-Optimierung: Mit unserer Optimierung erreichen viele Gebäude eine um 1–2 Klassen bessere Einstufung. Das steigert den Immobilienwert und verbessert die Vermietbarkeit. Jetzt Angebot berechnen

Leistungen für Wohngebäude

Keine versteckten Kosten. Alle Ausweise sind DIBt-registriert und 10 Jahre gültig. Verbrauchs- und Bedarfsausweis zum gleichen Preis.

GebäudetypLeistungenAktion
EinfamilienhausVerbrauchs- oder Bedarfsausweis, Best-Case-Optimierung, BeratungJetzt bestellen
MehrfamilienhausVerbrauchs- oder Bedarfsausweis, Best-Case-Optimierung, Sichtprüfung nach AusstellungJetzt bestellen
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Warum energiepass® BERLIN?

Seit 2018 erstelle ich Energieausweise für Berlinerinnen und Berliner. Was Sie bei mir bekommen:

24h Express-Lieferung

Ihr Energieausweis in Rekordzeit – schon morgen in Ihrem Postfach. Auch bei kurzfristigen Notartermine.

100% Rechtssicher

Jeder Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. 10 Jahre gültig, GEG-konform.

Persönliche Beratung

Kein Callcenter, kein Sachbearbeiter. Sie sprechen direkt mit mir. Auch außerhalb der Geschäftszeiten telefonisch erreichbar.

Kostenlose Qualitätskontrolle

Nach Ausstellung führen wir eine kurze Sichtprüfung von außen als Qualitätskontrolle durch – in Berlin und dem Umland. Kein Betreten des Gebäudes nötig.

Lokal in Berlin

Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin. Schnell bei Ihnen, wenn es sein muss innerhalb von 30 Minuten.

Best-Case-Optimierung

Ich optimiere Ihren Energieausweis legal auf den besten möglichen Wert. Wichtig für Verkauf und Vermietung.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei jedem Nutzerwechsel:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Neubau eines Gebäudes
  • Größere Sanierung (mehr als 10% der Fassade)
Achtung: Bei fehlendem Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG)!

Ausnahmen von der Pflicht

In diesen Fällen ist kein Energieausweis erforderlich:

  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Kirchen und religiöse Gebäude
  • Abrissgebäude
  • Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Saisongebäude (unter 4 Monate/Jahr genutzt)

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Erstellung Ihres Energieausweises benötigen wir einige Informationen zu Ihrem Wohngebäude. Die meisten Angaben können Sie telefonisch oder per E-Mail übermitteln.

Grunddaten

  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Anzahl der Geschosse

Heizungsangaben

  • Art der Heizung (Gas, Öl, Wärmepumpe etc.)
  • Baujahr der Heizanlage
  • Warmwasserbereitung (zentral/dezentral)

Für Verbrauchsausweis

  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Alternativ: Rechnungen des Energieversorgers
  • Angabe eventueller Leerstände

Für Bedarfsausweis

  • Grundrisse oder Wohnflächenberechnung
  • Angaben zu Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)
  • Fensterart und -alter
  • Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen

Tipp: Sie haben nicht alle Unterlagen parat? Kein Problem — bei der Erstberatung unter 0152 060 777 67 klären wir gemeinsam, was wir benötigen.

Speziell für Altbauten:

Ihr Haus wurde vor 1978 gebaut? Dann gelten besondere Regeln für den Energieausweis. Erfahren Sie alles über Pflichten, Ausnahmen und Best-Case-Optimierung für ältere Gebäude.

Energieausweis für altes Haus →

Häufige Fragen zum Energieausweis für Wohngebäude

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für mein Wohngebäude?

Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Baujahr vor dem 1. November 1977 schreibt das GEG einen Bedarfsausweis vor — es sei denn, das Gebäude erfüllt nachweislich die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung. Bei Neubauten ist ebenfalls immer ein Bedarfsausweis erforderlich. Ab 5 Wohneinheiten besteht grundsätzlich Wahlfreiheit.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre und spiegelt das Heizverhalten der Bewohner wider. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz (Dämmung, Fenster, Heizung) — unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis ermöglicht dadurch eine objektivere Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden.

Was kostet ein Energieausweis für ein Wohngebäude in Berlin?

Bei energiepass® BERLIN kostet der Energieausweis für ein Einfamilienhaus 299 EUR und für ein Mehrfamilienhaus 399 EUR — unabhängig davon, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen. Best-Case-Optimierung, DIBt-Registrierung und Sichtprüfung nach Ausstellung sind im Preis enthalten.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist nach Ausstellung 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss bei erneutem Verkauf oder Vermietung ein neuer Ausweis erstellt werden. Nach einer größeren Sanierung (mehr als 10 % einer Bauteilkategorie) empfiehlt sich die Neuausstellung, da der alte Ausweis die aktuelle Gebäudequalität nicht mehr korrekt widerspiegelt.

Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H?

Die Klassen ordnen den Energiebedarf Ihres Gebäudes auf einer Skala ein: A+ (unter 30 kWh/m²·a) steht für Passivhaus-Standard, C (75–100 kWh/m²·a) entspricht einem guten Neubau, und H (über 250 kWh/m²·a) kennzeichnet unsanierte Altbauten mit dringendem Sanierungsbedarf. Die Klasse muss in Immobilienanzeigen angegeben werden und beeinflusst den Marktwert.

Welche Unterlagen brauche ich für die Bestellung?

Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Baujahr, Wohnfläche und Angaben zur Heizung. Für den Bedarfsausweis zusätzlich: Grundrisse, Informationen zu Dämmung, Fensterart und durchgeführten Sanierungen. Bei der kostenlosen Erstberatung unter 0152 060 777 67 klären wir gemeinsam, was benötigt wird.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Wer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden.

Gilt der Energieausweis für das gesamte Gebäude oder einzelne Wohnungen?

Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Bei einem Mehrfamilienhaus gilt ein Ausweis somit für alle Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften können die Kosten entsprechend aufteilen.

Wie schnell bekomme ich meinen Energieausweis?

Bei energiepass® BERLIN erhalten Sie Ihren Energieausweis in 99 % der Fälle innerhalb von 24 Stunden nach Eingang aller Unterlagen. Auch bei kurzfristigen Notarterminen finden wir eine Lösung. Rufen Sie uns an unter 0152 060 777 67.

Brauche ich einen Energieausweis für mein denkmalgeschütztes Haus?

Nein. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit (§ 79 Abs. 4 GEG). Ebenso ausgenommen sind Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, Abrissgebäude und Gebäude, die weniger als 4 Monate pro Jahr genutzt werden.

Nicht sicher, welchen Ausweis Sie brauchen?

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