Checkliste: Energieausweis für Nichtwohngebäude
12 Unterlagen für den Bedarfsausweis Ihres Nichtwohngebäudes in Berlin, passend für 2026 und für das neue Recht ab 01.01.2027. Legen Sie sie bereit, schicken Sie Fotos oder rufen Sie an. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der Ausweis in Ihrem Postfach.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis Ihres Nichtwohngebäudes?
Für die Checkliste Energieausweis Nichtwohngebäude brauchen Sie in Berlin zwölf Angaben: Baujahr, Nettogrundfläche, Nutzung, Geometrie, vier Bauteile der Gebäudehülle und vier Bereiche der Anlagentechnik. Daraus rechne ich Ihren Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 EUR, 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Verbrauchsabrechnungen brauchen Sie dafür nicht. Ein Nichtwohngebäude ist nach § 3 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) jedes Gebäude, das nicht überwiegend dem Wohnen dient: Büro, Laden, Praxis, Hotel, Lager, Werkstatt. Sie verwalten ein Bürohaus in Mitte oder besitzen eine Gewerbehalle in Spandau, ein Mieter will unterschreiben, und plötzlich fehlt der Ausweis. Das darf nicht in tagelanger Aktensuche enden. Ich bin Stephan Grosser von energiepass® BERLIN, DIBt-registrierter Aussteller und seit 2018 als Immobilienexperte in Berlin tätig. Ich sage Ihnen, welche Unterlage wirklich zählt und welche Sie getrost im Ordner lassen.
24 Stunden Lieferung
Liegen alle Angaben vollständig vor, ist Ihr Energieausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox. Fehlt noch etwas, kläre ich es mit Ihnen am Telefon.
899 EUR Festpreis
Der Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude kostet 899 EUR Festpreis. Der Preis steht, bevor Sie bestellen: keine Nachberechnung, kein versteckter Aufschlag.
Best-Case-Optimierung
Echte Bauteil- und Anlagendaten holen die beste zulässige Bewertung heraus. Pauschale Standardwerte für Baujahr und Bauweise schätzen vorsichtig und verschenken oft Punkte, ab 2027 auch bei der neuen Klasse A bis G.
Was ändert sich ab 01.01.2027? Die GModG-Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ihr Energieausweis-Teil gilt ab 01.01.2027, ohne Übergangsfrist. Ab dann gibt es für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Klassen von A bis G nach Anlage 10a; Klasse A erreichen nur Nullemissionsgebäude. Neu ist außerdem: Auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags löst die Vorlagepflicht aus, Baudenkmäler verlieren ihre Ausnahme, und der Ausweis wird digital und maschinenlesbar ausgestellt. Ausweise aus 2026 bleiben nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellung gültig, solange das Gesetz nicht wegen größerer Änderungen am Gebäude einen neuen verlangt. Die Unterlagen dieser Checkliste brauchen Sie für beide Stichtage.
Welche Angaben zur Gebäudehülle brauche ich für den Bedarfsausweis?
Außenwände
Wandaufbau, Dämmung mit Material und Stärke, U-Wert falls bekannt. Bei älteren Gebäuden genügt die Bauweise: Mauerwerk, Fachwerk, Stahlbeton oder Plattenbau. Ein Foto der Fassade hilft mir bei der Einordnung.
Dach oder oberste Geschossdecke
Dachform, Aufbau, Dämmung und Art der Eindeckung. Bei Flachdächern auf Gewerbehallen: Aufbau und Dämmstärke, oft aus der Rechnung der letzten Dachsanierung ablesbar.
Fenster und Türen
Rahmenmaterial, Verglasung (1-fach, 2-fach, 3-fach), Baujahr, U-Wert falls bekannt. Flächen und Ausrichtung nach Himmelsrichtung, bei Ladenlokalen auch Schaufenster und Eingangstüren.
Boden und Kellerdecke
Bodenaufbau, Dämmung gegen Erdreich oder unbeheizten Keller, Art der Gründung. Bei Hallen mit Bodenplatte reicht oft die Angabe, ob unter dem Estrich gedämmt wurde.
Für den Bedarfsausweis teile ich das Gebäude in Zonen mit eigenem Nutzungsprofil auf: Büro, Verkauf, Flur, Sanitär, Lager, Server. Grundlage ist bis 31.12.2026 die DIN V 18599:2018-09, ab 01.01.2027 die DIN/TS 18599:2025-10. Ein angenommenes Beispiel zur Veranschaulichung: Ein Gewerbehaus in Moabit mit Laden im Erdgeschoss, drei Büroetagen und Serverraum im Keller ergibt mindestens vier Zonen. Für jede brauche ich Fläche, Betriebszeit und Technik. Energie für Produktionsmaschinen, Server oder Kühlzellen steht dabei nicht im Bedarfsausweis, die Norm rechnet nur Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Wo solche Räume liegen, will ich trotzdem wissen, weil sie die Zonierung bestimmen. Verbrauchsdaten braucht diese Berechnung nicht.
Welche Angaben zur Anlagentechnik brauche ich für den Bedarfsausweis?
Heizung und Warmwasser
Wärmeerzeuger (Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme), Baujahr, Nennleistung. Warmwasser zentral oder dezentral, Speichervolumen. Praxis-Tipp: Fotografieren Sie das Typenschild des Kessels, darauf stehen Baujahr und Leistung.
Lüftung und Klimatisierung
Mechanische Lüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung, klimatisierte Bereiche, Kälteleistung, Kühlsystem und Betriebszeiten. Bei Split-Geräten in Büros reicht ein Foto des Außengeräts mit Typenschild.
Beleuchtung
Installierte Leistung, Leuchtmittel (LED, Leuchtstoff, Halogen), Tageslichtsteuerung, Präsenzmelder. Wurde auf LED umgerüstet, nennen Sie das Jahr: Beleuchtung zählt im Nichtwohngebäude voll in den Bedarf.
Erneuerbare Energien
Photovoltaik mit kWp, Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse, jeweils mit Leistung und Baujahr. Ab 2027 wirkt sich das über den Primärenergiebedarf direkt auf die neue Klasse A bis G aus.
Wie kommen Sie in 3 Schritten zum fertigen Ausweis?
Rechner starten oder anrufen
Starten Sie den Energieausweis-Rechner oder rufen Sie mich an. Schicken Sie Pläne, Typenschilder und Flächenlisten als Foto oder PDF, gern per WhatsApp an 0152 060 777 67. Niemand muss dafür ins Gebäude.
Kostenlose Vorprüfung und kurze Rückfragen
Ich prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen kostenlos und sage Ihnen, was fehlt und was ich mit normierten Werten ersetzen kann. Offene Punkte klären wir in einem Telefonat, ohne dass Sie Ordner wälzen müssen.
Bedarfsausweis in Ihrer Inbox
Ich berechne den Bedarfsausweis nach DIN 18599 mit Zonierung und Best-Case-Optimierung. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt er mit DIBt-Registriernummer in Ihrer Inbox, zum Festpreis von 899 EUR.
Welche vier Gebäudedaten braucht jeder Nichtwohngebäude-Ausweis?
Baujahr des Gebäudes
Das ursprüngliche Baujahr laut Baugenehmigung sowie die Jahre wesentlicher Umbauten, Aufstockungen oder Erweiterungen. Bei Berliner Gewerbehöfen haben Vorderhaus und Seitenflügel oft unterschiedliche Baujahre: Nennen Sie bitte beide.
Nutzfläche (NGF)
Die Nettogrundfläche in Quadratmetern, aufgeschlüsselt nach Nutzungszonen wie Büro, Verkauf, Lager oder Werkstatt. Eine Flächenaufstellung aus Mietverträgen oder Grundrissen reicht für den Start.
Gebäudenutzung
Art der Nutzung: Büro, Einzelhandel, Arztpraxis, Lager, Produktion, Hotel, Gastronomie. Bei Mischnutzung alle Bereiche mit Flächenanteil angeben, auch Wohnungen in den Obergeschossen, denn davon hängt ab, ob ein oder zwei Ausweise nötig sind.
Geschosse und Geometrie
Anzahl der Vollgeschosse, Keller beheizt oder unbeheizt, Dachgeschoss ausgebaut oder nicht. Grundrisse und Schnitte als PDF, CAD-Datei oder einfach als Foto der Papierpläne aus der Bauakte.
Häufige Fragen von Eigentümern und Verwaltern zu den Unterlagen
Brauche ich für mein Nichtwohngebäude einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?
Bis 31.12.2026 erlaubt das Gesetz noch beide Ausweisarten. Ab 01.01.2027 gibt es für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis. Ich erstelle deshalb ausschließlich Bedarfsausweise: Sie bewerten das Gebäude statt das Verhalten der Mieter, zeigen Schwachstellen und liefern ab 2027 die Grundlage für die neue Klasse A bis G.
Was ändert das GModG für meinen Nichtwohngebäude-Ausweis, und bleibt mein alter Ausweis gültig?
Ab 01.01.2027 gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis mit Klassen A bis G, auch Vertragsverlängerungen lösen die Vorlage aus. Ihr bestehender Ausweis gilt nach § 79 Abs. 3 GModG trotzdem zehn Jahre ab Ausstellung weiter. Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben, außer größere Änderungen am Gebäude verlangen einen neuen Ausweis.
Was ist, wenn ich nicht alle Unterlagen habe?
Dann fangen wir mit dem an, was da ist. Ich prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen kostenlos vor und sage Ihnen, was wirklich fehlt. Lücken schließe ich mit normierten Standardwerten oder kläre sie telefonisch. Je mehr echte Daten vorliegen, desto besser fällt die Bewertung aus. Erstellbar ist der Ausweis auch mit unvollständiger Akte.
Wo finde ich in Berlin die Angaben zur Gebäudehülle?
Im Bauantrag, in der Baugenehmigung, im Wärmeschutznachweis und in Herstellerunterlagen für Fenster und Dämmung. Bei älteren Berliner Gebäuden liegen Pläne und Baubeschreibungen meist im Bauaktenarchiv des zuständigen Bezirksamts. Mein Tipp: Fotografieren Sie bei der Akteneinsicht Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibung komplett ab, das erspart später Rückfragen.
Welche drei Stolpersteine sollten Verwalter von Berliner Gewerbeobjekten kennen?
Erstens das Mischgebäude: Bis 31.12.2026 verlangt § 106 GModG getrennte Ausweise, wenn der Nichtwohnanteil über 10 Prozent der Nutzfläche liegt und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden; eine gemeinsame Heizung ordne ich dann nach Fläche oder Zählerstand zu. Zweitens der Verbrauchsausweis auf den letzten Drücker: Er bildet Mieterverhalten ab und ist ab 2027 ausgeschlossen. Drittens die Vertragsverlängerung, die ab 2027 die Vorlagepflicht auslöst. Bestellen Sie den Ausweis vor dem Mietergespräch.
Was gilt ab 2027 für ein Haus mit Laden unten und Wohnungen oben?
Ab 01.01.2027 entfällt die gesetzliche Trennungsregel des bisherigen § 106 GModG. Eingeordnet wird nach der überwiegenden Nutzung. Bei erheblichem Gewerbeanteil bleiben zwei Ausweise in der Praxis sinnvoll, für den Nichtwohnteil immer als Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist für gemischt genutzte Gebäude dann nicht mehr möglich. Schicken Sie mir die Flächenaufteilung, ich sage Ihnen, welcher Weg passt.
Ich verwalte ein Bürogebäude mit Kundenverkehr: Muss der Ausweis aushängen?
Nur unter bestimmten Bedingungen. Nach § 80 Abs. 6 und 7 GModG müssen Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr über 250 m² einen Ausweis aushängen. Sonstige Gebäude mit starkem Publikumsverkehr über 500 m² müssen ihn aushängen, wenn ein Ausweis existiert. Für Verkauf und Vermietung bleibt der Ausweis unabhängig davon Pflicht.
Wie schnell ist der Ausweis fertig, wenn alles vorliegt?
24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt Ihr Bedarfsausweis in Ihrer Inbox, zum Festpreis von 899 EUR. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen, deshalb spart die Checkliste am Anfang die meiste Zeit. Schicken Sie Pläne und Typenschilder vorab als Foto, dann kann ich sofort mit der Zonierung beginnen.
Brauche ich die Verbrauchsabrechnungen der letzten 36 Monate?
Für meinen Bedarfsausweis nicht. Die 36 Monate gelten nur für den Verbrauchsausweis, der bis 31.12.2026 noch zulässig ist: zusammenhängend, das Ende der jüngsten Periode höchstens 18 Monate zurück, witterungs- und leerstandsbereinigt. Strom für Geräte oder Kühlzellen steckt dort oft im Wert und verschlechtert ihn. Ab 01.01.2027 entfällt diese Ausweisart für Nichtwohngebäude.
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Unterlagen bereit? Holen Sie sich Ihren Bedarfsausweis zum Festpreis
Starten Sie den Rechner oder rufen Sie mich an: Sie bekommen den Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude zum Festpreis von 899 EUR, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Fehlt noch etwas, prüfe ich Ihre vorhandenen Unterlagen kostenlos. Denn fehlt bei Verkauf oder Vermietung der Ausweis, sieht § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 EUR vor. Für Gewerbeportfolios in mehreren Bundesländern ist unsere Schwestermarke gewerbepass.de die richtige Adresse.
Best-Case-Optimierung inklusive: DIBt-registriert, 24h Lieferung
Kundenstimmen
Echte Kundenstimmen, direkt aus unseren Postfächern
„Vielen Dank für die schnelle Zusendung des Energieausweises sowie den Hinweis bezüglich technischer Rückfragen.“
„Herzlichen Dank für die schnelle Abwicklung und Zusammenarbeit.“
„Vielen Dank für den tollen Service, gerne wieder!“