Ein Energieausweis für Ihr Vereinsheim in Berlin wird Pflicht, sobald Sie das Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten, auch wenn nur die Vereinsgaststätte an einen Wirt geht. Für Kita, Gemeindehaus und Bürgerhaus gilt dasselbe. Wird der Ausweis bei der Besichtigung nicht vorgelegt, drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Ab 2027 kommt die Vertragsverlängerung als Anlass hinzu.
Berlin hat rund 2.300 Sportvereine. Der Landessportbund zählte zum 1. Januar 2026 genau 822.294 Mitgliedschaften.
Hinter vielen dieser Vereine steht ein Haus. Umkleiden, ein Saal, ein Tresen. Den Energieausweis dafür hat kaum ein Vorstand auf dem Schirm.
Das geht lange gut. Bis die Vereinsgaststätte einen neuen Pächter braucht.
Wir erstellen seit 2018 Energieausweise, und in diesen Gesprächen höre ich immer denselben Satz: Man sei doch ein Verein und kein Vermieter. Das Gesetz sieht das nüchterner. Wer verpachtet, ist Verpächter, mit Satzung oder ohne.
Spannender ist eine Frage, die fast niemand stellt: Was löst der Ausweis, den Sie für den Pächter bestellen, ab 2027 im eigenen Flur aus? Die Antwort hat mit dem Schaukasten neben der Eingangstür zu tun.
Wann braucht ein Vereinsheim in Berlin einen Energieausweis?
Immer dann, wenn das Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. So regelt es das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) in § 80. Das Baujahr spielt keine Rolle. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und wird nach Vertragsschluss übergeben.
Der Ausweis gilt für das ganze Gebäude. Verpachten Sie nur die Gaststätte im Erdgeschoss, bekommt der Pächter trotzdem den Ausweis für das komplette Vereinsheim.
Wird er nicht vorgelegt oder nach Vertragsschluss nicht übergeben, sieht § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 Euro vor. Das Risiko entsteht also lange bevor jemand unterschreibt.
Ein Sonderfall betrifft Sportvereine auf landeseigenem Gelände. Die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften nennen für Grund und Boden, der an förderungswürdige Sportorganisationen verpachtet wird, 0,60 Euro je Quadratmeter und Jahr. Für reinen Boden gibt es keinen Energieausweis, denn der Ausweis wird für ein Gebäude ausgestellt.
Ein paar Gebäude fallen ganz heraus. Die Kirche, die dem Gottesdienst dient, braucht keinen Ausweis, das Gemeindehaus daneben mit Saal und Küche schon. Ausgenommen sind auch Traglufthallen und ganz kleine Gebäude: bis Ende 2026 mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche, ab 2027 mit weniger als 50. Das Kassenhäuschen fällt oft darunter, das Vereinsheim fast nie.
Die 5 häufigsten Anlässe, die ich bei Vereinen und Trägern sehe:
- Die Vereinsgaststätte bekommt einen neuen Pächter. Der Klassiker.
- Räume werden dauerhaft vermietet, etwa an eine Kita, eine Musikschule oder eine Physiotherapie.
- Das Vereinsgelände oder das Gemeindehaus wird verkauft. Der Ausweis gehört zur ersten Besichtigung, nicht erst zum Notartermin.
- Ein Pacht- oder Mietvertrag wird verlängert. Ab 1. Januar 2027 ein eigener Anlass, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt.
- Ein Ausweis liegt vor und das Haus hat starken Publikumsverkehr. Dann muss er aushängen, ab 2027 ohne Flächengrenze.
Was gilt für Kitas in gemieteten Räumen?
Der Vermieter muss dem Kita-Träger den Energieausweis für das ganze Gebäude vorlegen, spätestens bei der Besichtigung. Bestellen muss ihn der Träger nicht. Liegt die Kita im Erdgeschoss eines Wohnhauses, kann das Gebäude ein Mischgebäude sein, und dann zählt der Stichtag 31. Dezember 2026.
Berlin hatte Ende 2025 genau 2.879 Kitas bei 1.159 Trägern. Die freien Träger stellen 151.427 Plätze, die fünf Eigenbetriebe des Landes 35.406.
Wer als Träger zur Miete sitzt, hat beim Energieausweis eine bequeme Position. Den Ausweis schuldet der Vermieter.
Bei der Sanierung verschiebt sich die Verantwortung genauso. Das Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ schließt energetische Sanierungen angemieteter Räume aus, für die der Vermieter verantwortlich ist. Klären Sie vor jedem Antrag, wer für Fenster und Heizung zuständig ist.
Mein Rat an Träger auf Raumsuche: Verlangen Sie den Ausweis beim ersten Termin und schauen Sie auf die Art. Ein Bedarfsausweis rechnet das Gebäude selbst durch, unabhängig davon, wer vorher drin war.
Sitzt die Kita im Erdgeschoss eines Wohnhauses, prüfen wir zwei Dinge: Nimmt der Kita-Teil mehr als zehn Prozent der Nutzfläche ein, und unterscheidet sich seine Technik wesentlich, etwa durch eine eigene Lüftung?
Trifft beides zu, gilt: Bis Ende 2026 zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 € ausstellen. Ab 1. Januar 2027 ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude. Details im Beitrag Wann braucht ein Mischgebäude zwei Energieausweise?
Wann muss der Energieausweis im Vereinsheim oder Bürgerhaus aushängen?
Bis Ende 2026 nur, wenn das Gebäude starken Publikumsverkehr hat, über 500 Quadratmeter groß ist und bereits ein Ausweis existiert. Ab 1. Januar 2027 fällt die Flächengrenze weg. Dann gilt: Liegt ein Ausweis vor und herrscht starker Publikumsverkehr, gehört er sichtbar an die Wand.
Hier liegt die Antwort auf die Frage vom Anfang. Der Ausweis, den Sie für die Verpachtung der Gaststätte bestellen, ist ab 2027 genau der Ausweis, der vorliegt.
Hat Ihr Vereinsheim starken Publikumsverkehr, kommt er dann in den Schaukasten. Auch bei 180 Quadratmetern.
| Thema | Bis 31.12.2026 | Ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Vereinsheim, Kita, Gemeindehaus mit starkem Publikumsverkehr | Aushang über 500 m², nur wenn ein Ausweis existiert | Aushang ohne Flächengrenze, sobald und solange ein Ausweis vorliegt |
| Gebäude mit Behördennutzung und starkem Publikumsverkehr | über 250 m²: Ausweis erstellen und aushängen | im Eigentum der öffentlichen Hand: Bedarfsausweis, sofern kein gültiger vorliegt, und Aushang |
| Was aushängen darf | der Energieausweis | der Ausweis, auch ohne Modernisierungsempfehlungen |
Beim Bürgerhaus kommt es darauf an, wem es gehört. Gehört es der öffentlichen Hand und wird es behördlich genutzt, braucht es ab 2027 einen Bedarfsausweis, sofern kein gültiger vorliegt. Ist eine Behörde nur Mieterin in einem privaten Haus, hängt sie den Ausweis aus, den der Eigentümer ihr übergibt.
Ob der Publikumsverkehr „stark“ ist, hängt an der Nutzung. Kursbetrieb, Punktspiele mit Zuschauern, tägliche Bring- und Abholzeiten: Ich rate, das eher großzügig auszulegen.
Der fehlende Aushang ist kein Tatbestand im Katalog des § 108 GModG. Die Pflicht zum Aushang gilt trotzdem.
Ein Tipp aus dem Alltag: Hängen Sie ab 2027 den Ausweis ohne die Seiten mit den Modernisierungsempfehlungen aus. Das erlaubt § 80 Abs. 8 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ausdrücklich, und Ihre Sanierungsliste hängt nicht neben dem Spielplan.
Mehr auf unserer Seite zur Aushangpflicht bei Nichtwohngebäuden und im Beitrag zur Aushangpflicht für Gewerbe in Berlin.
Steht bei Ihrem Verein eine Verpachtung oder Vermietung an? Bestellen Sie den Bedarfsausweis vor der ersten Besichtigung, dann sitzt der Vorstand entspannt am Tisch. Energieausweis bestellen
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027 für Vereine und Träger?
Ab 1. Januar 2027 gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Klassen A bis G. Die Verlängerung eines Pachtvertrags wird zum Anlass, die Ausnahme für Baudenkmäler fällt weg. Ein vorher ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre ab Ausstellung gültig.
Heute haben Nichtwohngebäude im Ausweis keine Effizienzklasse, und Baudenkmäler sind nach § 79 Abs. 4 GModG noch ausgenommen.
Mit der Novelle vom 23. Juli 2026 ändert sich das zum 1. Januar 2027. Für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis gibt es dann nur noch den Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). Wir erstellen ohnehin ausschließlich Bedarfsausweise.
Neu ist die Klasse von A bis G, berechnet im Vergleich mit einem rechnerischen Referenzgebäude gleicher Geometrie und Nutzung (§ 86 GModG). Klasse A gibt es nur für Nullemissionsgebäude. Ein Vereinsheim mit Gas- oder Ölheizung erreicht sie also nicht.
Verlängert der Verein den Pachtvertrag mit dem Wirt und liegt kein gültiger Ausweis vor, ist das wie eine Neuverpachtung. Und für das denkmalgeschützte Gemeindehaus oder Bootshaus fällt die Ausnahme weg, mehr dazu im Beitrag Energieausweis und Denkmalschutz in Berlin.

Was heißt das für Ihr Haus? Ein Ausweis, der vor dem Stichtag ausgestellt wird, bleibt zehn Jahre gültig, ohne Klasse und ohne Austauschpflicht (§ 79 Abs. 3 GModG).
Nach § 40 GModG gelten ab 2030 Renovierungsanforderungen für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude. Ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt als Nachweis nur, wenn sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf bis Ende 2032 höchstens das 0,5-Fache und ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des Endwerts der Effizienzskala auf dem Ausweis beträgt (§ 41 Satz 3 GModG). Sonst braucht es einen anderen Nachweis, etwa einen neuen Ausweis.
Der Ausweis selbst löst keine Sanierungspflicht aus. Einen Nachweis verlangt nur die Behörde auf Anfrage. Wer weiß, wann der nächste Pachtvertrag ausläuft, plant den Ausweis einfach mit ein.
Welche Fördermittel gibt es in Berlin für Vereinsheim und Kita?
Für Sportvereine das Vereinsinvestitionsprogramm, für gemeinnützige Kita-Träger und Kita-Eigenbetriebe das Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“. Die Aufrufe von BENE 2 zur Energieeffizienz sind derzeit ausgesetzt. Ein Programm, das den Energieausweis selbst bezuschusst, kenne ich nicht.
Ich nenne hier nur, was sich belegen lässt. Falsche Förderhoffnungen kosten Vereine eine ganze Saison.
| Programm | Für wen | Förderung | Stand |
|---|---|---|---|
| Vereinsinvestitionsprogramm | Sportorganisationen | 20 % Zuschuss, zinsloses Darlehen bis 40 %, mindestens 40 % Eigenanteil | allgemeine Investitionsförderung, Beispiele Dach und Heizungstausch |
| „Auf die Plätze, Kitas, los!“ 2026/2027 | gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe, Kita-Eigenbetriebe | bis 95 %, höchstens 10.000 € je Platz und 500.000 € je Vorhaben | Anträge nach Maßgabe verfügbarer Mittel |
| BENE 2, Energieeffizienz | wirtschaftlich tätige Antragstellende, Sporteinrichtungen in Gruppe 2 | keine verlässliche Quote belegt | Aufrufe ausgesetzt, Bewilligtes läuft weiter |
Rechnen wir mit einem angenommenen Heizungstausch für 60.000 Euro im Vereinsheim: 12.000 Euro Zuschuss, bis zu 24.000 Euro zinsloses Darlehen, mindestens 24.000 Euro trägt der Verein selbst.
Der Bedarfsausweis rechnet Ihr Gebäude nutzerunabhängig durch und enthält Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG. Damit hat die Mitgliederversammlung eine sachliche Grundlage für die Frage, wo das Geld hinfließt. Ob ein Programm den Ausweis verlangt, steht allein in der jeweiligen Richtlinie.
Was kostet der Bedarfsausweis für Vereinsheim, Kita oder Gemeindehaus?
899 Euro Festpreis, ohne Vor-Ort-Termin. Die Daten klären wir telefonisch, Fotos schicken Sie per E-Mail. 24 Stunden nach vollständigen Angaben haben Sie den Ausweis. Ihr Ausweis wird von einem DIBt-registrierten Aussteller erstellt und trägt eine gültige Registriernummer.
Und die Platzwartwohnung im Obergeschoss? Sie wird nur getrennt bilanziert, wenn sie mehr als zehn Prozent der Nutzfläche einnimmt und sich in Nutzung und Technik wesentlich unterscheidet. Muss der Wohnteil getrennt werden, sind es bis Ende 2026 zwei Ausweise im Paket für 899 Euro, den Wohnausweis schenken wir Ihnen.
So läuft es ab:
- Sie schicken die Eckdaten über unseren Rechner oder rufen an unter 0152 060 777 67.
- Wir klären am Telefon, welche Räume wie genutzt werden: Saal, Umkleiden, Küche, Büro.
- Sie senden Fotos und Unterlagen nach der Liste in der Grafik.
- 24 Stunden nach vollständigen Angaben kommt der fertige Bedarfsausweis.

Viele Vorstände sammeln die Angaben lieber in Ruhe vor der nächsten Sitzung. Dafür gibt es unser Formular: Bestellformular herunterladen oder per E-Mail erhalten.
Ein Rat, der sich bewährt hat: Bestimmen Sie eine feste Ansprechperson, die das Gebäude kennt, etwa den Hauswart. Vorstände wechseln, der Heizungskeller bleibt. Und legen Sie den Ausweis mit Ablaufdatum in die Vereinsunterlagen.
Einen Überblick über alle Gebäudetypen gibt unsere Seite zu Energieausweisen für Nichtwohngebäude. Für Hallen mit Spielbetrieb lohnt der Blick auf den Energieausweis für die Sporthalle in Berlin.
Fazit
Vereinsheim, Kita, Gemeindehaus und Bürgerhaus brauchen einen Energieausweis, sobald verkauft, vermietet oder verpachtet wird, ab 2027 auch bei einer Vertragsverlängerung ohne gültigen Ausweis. Wer einen Ausweis hat und starken Publikumsverkehr, hängt ihn ab 2027 aus, egal wie groß das Haus ist. Den Bedarfsausweis für Ihr Vereinsheim bestellen Sie hier zum Festpreis von 899 Euro, 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Häufige Fragen
Braucht unser Vereinsheim in Berlin einen Energieausweis, wenn wir die Vereinsgaststätte verpachten?
Ja, bei jeder Verpachtung muss dem Pächter ein Energieausweis vorgelegt werden, spätestens bei der Besichtigung. Nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn. Wird er nicht vorgelegt oder nicht übergeben, drohen nach § 108 GModG bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Für Berliner Vereinsheime erstellen wir den Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 Euro, ohne Vor-Ort-Termin und 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Muss eine Kita in Berlin ihren Energieausweis aushängen?
Nur wenn bereits ein Energieausweis vorliegt und das Gebäude starken Publikumsverkehr hat; bis 31. Dezember 2026 zusätzlich erst ab mehr als 500 Quadratmetern. Ab 1. Januar 2027 entfällt diese Flächengrenze. Sitzt die Kita in einem Wohnhaus, kommt es auf die Einordnung des Gebäudes an. Der fehlende Aushang ist kein Tatbestand des § 108 GModG, die Pflicht gilt trotzdem.
Welche Förderprogramme gibt es in Berlin für die Sanierung von Vereinsheim oder Kita?
Belegt sind zwei Landesprogramme: das Vereinsinvestitionsprogramm für Sportorganisationen mit 20 Prozent Zuschuss plus zinslosem Darlehen bis 40 Prozent und „Auf die Plätze, Kitas, los!“ für gemeinnützige Kita-Träger und Kita-Eigenbetriebe mit bis zu 95 Prozent, höchstens 500.000 Euro je Vorhaben. Die Aufrufe von BENE 2 zur Energieeffizienz sind derzeit ausgesetzt.
Braucht ein denkmalgeschütztes Gemeindehaus in Berlin einen Energieausweis?
Bis 31. Dezember 2026 nicht, Baudenkmäler sind bis dahin von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme. Wer dann ein denkmalgeschütztes Gemeindehaus verkauft, vermietet, verpachtet oder einen solchen Vertrag verlängert, braucht einen Energieausweis, für Nichtwohngebäude nur noch als Bedarfsausweis. Ein vorher ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.
Wie schnell bekommt ein Berliner Verein seinen Energieausweis?
24 Stunden nach vollständigen Angaben liefern wir den Bedarfsausweis für Ihr Vereinsheim, Ihre Kita oder Ihr Gemeindehaus. Die Daten klären wir telefonisch, Fotos von Heizung, Lüftung, Fenstern und Dach schicken Sie per E-Mail, ohne Vor-Ort-Termin. Der Festpreis beträgt 899 Euro. Ihr Ausweis wird von einem DIBt-registrierten Aussteller erstellt und trägt eine gültige Registriernummer.

