Nichtwohngebäude

Energieausweis für Produktion und Industrie in Berlin: Prozesswärme zählt nicht mit

Energieausweis für Produktion und Industrie in Berlin: Prozesswärme zählt nicht mit | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Der Energieausweis für eine Produktionshalle bewertet das Gebäude, nicht die Produktion. § 2 Absatz 1 Satz 2 GEG sagt es wörtlich: Der Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Ihr Maschinenpark bleibt draußen, gerechnet werden Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung.

Es gibt einen Satz, den ich am Telefon fast jede Woche höre, wenn ein Betrieb aus Marzahn oder Marienfelde anruft.

“Bei unserem Stromverbrauch wird das doch sowieso eine G.”

Das ist der teuerste Irrtum in der Industrie. Denn die Halle wird nicht danach beurteilt, was in ihr passiert, sondern danach, wie gut ihre Hülle und ihre Gebäudetechnik sind.

Zählt Prozesswärme zur Gebäudeenergie?

Nein. Das Gebäudeenergiegesetz nimmt Produktionsprozesse ausdrücklich aus. Bewertet wird ausschließlich die Konditionierung des Gebäudes für Menschen: Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung. Ein Härteofen, eine Lackierstraße oder eine Spritzgussanlage tauchen im Kennwert nicht auf.

Das ist keine Auslegungsfrage, das steht direkt am Anfang des Gesetzes in § 2 Absatz 1.

Für einen Produktionsbetrieb hat das zwei Folgen, und beide sind gute Nachrichten.

Erstens: Der Maschinenpark allein macht den Ausweis nicht schlechter, bewertet werden Hülle und Gebäudetechnik. Zweitens: Die Abwärme Ihrer Anlagen arbeitet in der Bilanz für Sie. Sie wird nach DIN V 18599 als interne Wärmequelle angesetzt und senkt den rechnerischen Heizwärmebedarf des Gebäudes.

Wer die Abwärme sogar aktiv in die Hallenheizung oder die Warmwasserbereitung einbindet, verbessert die Bilanz ein zweites Mal. In Berliner Betrieben ist das oft schon vorhanden, nur nicht dokumentiert. Genau danach frage ich am Telefon.

Der Sammelpunkt für alle gewerblichen Themen ist die Seite Energieausweise für Nichtwohngebäude.

Welche Industriehallen fallen ganz aus dem GEG?

§ 2 Absatz 2 GEG nimmt mehrere Gebäudetypen aus. Für die Industrie sind vier Fälle wichtig: Betriebsgebäude mit einer Raum-Solltemperatur unter 12 Grad Celsius, Betriebsgebäude, die jährlich unter vier Monate beheizt und unter zwei Monate gekühlt werden, Hallen, die großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen, sowie Traglufthallen und Zelte.

Diese Liste rettet in Berlin mehr Objekte, als man denkt.

Ein Frostschutz-Lager, das auf 8 Grad gefahren wird, braucht keinen Energieausweis. Eine Halle mit dauerhaft offenen Toren, weil der Betriebsablauf es verlangt, ebenfalls nicht. Auch unterirdische Bauten und provisorische Gebäude mit geplanter Nutzungsdauer bis zwei Jahre stehen in der Ausnahmeliste.

FallRegelWas in der Praxis zu klären ist
Solltemperatur unter 12 Grad§ 2 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. a GEGZweckbestimmung, nicht Zufallsbetrieb
Unter 4 Monate beheizt§ 2 Abs. 2 Nr. 9 Buchst. b GEGZusätzlich unter 2 Monate gekühlt
Großflächig offen gehalten§ 2 Abs. 2 Nr. 2 GEGMuss der Zweck verlangen, nicht die Gewohnheit
Traglufthalle, Zelt§ 2 Abs. 2 Nr. 5 GEGAbgrenzung zur festen Halle
Nutzfläche bis 50 m²§ 79 Abs. 4 GEGBefreit nur von den Ausweis-Vorschriften, nicht vom übrigen GEG

Zwei Fallstricke gehören dazu.

Erstens greift die Ausnahme nicht für die §§ 74 bis 78 GEG. Betriebs- und Inspektionspflichten, etwa für Klimaanlagen, bleiben bestehen. Zweitens gilt die Ausnahme nur für das ausgenommene Betriebsgebäude selbst. Der beheizte Bürotrakt daneben ist ein eigenes Thema, und wenn Gebäudeteile nach § 106 GEG getrennt zu behandeln sind, wird der Ausweis nach § 79 Absatz 2 für den Teil ausgestellt.

Ob Ihre Halle unter eine dieser Ausnahmen fällt, klären wir vorab am Telefon, bevor irgendetwas beauftragt wird. Diese Prüfung kostet nichts.

Wann braucht ein Produktionsstandort in Berlin einen Energieausweis?

Sobald ein beheiztes oder gekühltes Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird, verlangt § 80 GEG einen Energieausweis, sofern noch keiner gültig ist. Vorliegen muss er spätestens bei der Besichtigung. Fehlt er, kosten Nichtvorlage und fehlende Pflichtangaben im Inserat nach § 108 GEG bis zu 10.000 Euro pro Verstoß.

Bei Industrieobjekten kommt der Anlass selten aus dem Nichts. Er kommt mit dem Deal.

Ein Investor prüft das Portfolio. Ein Mietvertrag über eine Teilfläche wird verlängert. Eine Halle in der Herzbergstraße wird an einen neuen Betreiber übergeben. Eine Bank will vor der Finanzierung Zahlen sehen.

In all diesen Momenten hat niemand Zeit. Deshalb liefere ich den Ausweis digital innerhalb von 24 Stunden, zum Festpreis von 899 Euro für Nichtwohngebäude, ohne Zonenzuschlag und ohne Stundensatz.

Ein Detail, das teuer wird, wenn man es übersieht: Bei Nichtwohngebäuden verlangt § 87 Absatz 2 GEG im Inserat den Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch getrennt für Wärme und Strom. Wer diese Trennung vergisst, hat die Pflichtangabe formal nicht erfüllt.

Sie brauchen einen Energieausweis für Ihre Produktions- oder Industrieimmobilie? Ich erstelle ihn persönlich, zum Festpreis von 899 Euro, mit Best-Case-Optimierung und Lieferung in 24 Stunden. Energieausweis bestellen

Wie wird eine Produktionshalle nach DIN V 18599 zoniert?

Nichtwohngebäude werden über die DIN V 18599 berechnet, und die verlangt eine Aufteilung in Zonen mit unterschiedlicher Nutzung und Technik. Eine typische Berliner Produktionshalle besteht deshalb rechnerisch aus mehreren Zonen: Fertigung, Lager, Büro, Sozialräume, manchmal Labor oder Reinraum.

Die Zonierung ist der Punkt, an dem sich gute und schlechte Ausweise unterscheiden.

Die Norm kennt eigene Nutzungsprofile für Fertigungsbereiche, gestaffelt nach der Schwere der Arbeit. Grob gesagt: schwere körperliche Arbeit rund 15 Grad, mittelschwere rund 17 Grad, leichte rund 20 Grad Raum-Solltemperatur. Wer eine Schwerlastfertigung versehentlich mit einem Büroprofil rechnet, produziert einen Kennwert, der die Halle schlechter darstellt, als sie ist.

Genau hier liegt die Best-Case-Optimierung. Sie ist keine Schönrechnerei, sondern die saubere Zuordnung dessen, was tatsächlich stattfindet.

Typische Zonen, die ich in Berliner Hallen trenne:

  • Fertigungsbereich nach tatsächlicher Arbeitsschwere
  • Unbeheiztes oder frostfrei gehaltenes Lager
  • Bürotrakt mit eigener Lüftung
  • Sozial- und Umkleidebereiche mit hohem Warmwasserbedarf
  • Halle mit Torbereich und dessen Lüftungswärmeverlusten

Ob am Ende ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis der bessere Weg ist, hängt an der Datenlage. Die Abwägung steht im Ratgeber Verbrauch oder Bedarf beim Nichtwohngebäude. Bei wechselnden Mietern, Teilleerstand und Mischnutzung ist der Bedarfsausweis meist robuster, weil er nicht davon abhängt, wer letztes Jahr wie produziert hat.

Was ändert das GModG für Industrie- und Produktionsgebäude?

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Der Energieausweis-Teil greift erst sechs Monate nach der Verkündung, also voraussichtlich ab Anfang 2027. Für Nichtwohngebäude kommt dann eine neue Skala von A bis G, und der Bedarfsausweis wird zum Standard. Wohngebäude behalten A+ bis H.

Für Industriebetriebe sind drei Punkte relevant.

Die neue A-bis-G-Skala gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude, also genau für Ihre Halle. Sie misst nicht mehr denselben Maßstab wie heute, sondern das Verhältnis zu einem Referenzgebäude. Dasselbe Objekt kann dadurch anders eingeordnet werden als heute.

Der zweite Punkt: Wenn der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude zum Standard wird, wird die saubere Zonierung noch wichtiger, denn beim Bedarfsausweis kommt der Kennwert aus der Berechnung und nicht aus alten Verbrauchsrechnungen.

Der dritte Punkt beruhigt. Ein Ausweis, den Sie heute bekommen, bleibt seine vollen zehn Jahre gültig, § 79 Absatz 3 GEG. Es gibt keinen Grund, eine anstehende Vermietung auf 2027 zu schieben. Was genau beschlossen wurde, steht im Ratgeber GModG beschlossen: was sich beim Energieausweis ändert.

Was sehe ich in Berliner Industriegebieten am häufigsten?

Die drei häufigsten Probleme sind fehlende Flächenabgrenzung zwischen Halle und Büro, unbekannte Baujahre bei mehrfach erweiterten Objekten und Verbrauchsdaten, die den Prozessanteil enthalten und dadurch unbrauchbar sind.

Berlin hat keinen einheitlichen Industriebestand, sondern mehrere Generationen nebeneinander.

Jede Generation bringt ihre eigenen Fragen mit:

  • Siemensstadt: Klinker- und Shedhallen zwischen 1897 und den 1940er Jahren, teils denkmalgeschützt
  • Marzahn: größtes zusammenhängendes Industriegebiet der Stadt, schwerer DDR-Industriebau der 1970er und 80er neben Neubau
  • Adlershof: Labore, Reinräume, Pilotfertigung mit hohem Lüftungsanteil
  • Marienfelde: eingeschossige Fertigungs- und Lagerhallen
  • Borsigwalde: denkmalgeschützte Backsteinhallen
  • Kreuzberg und Neukölln: Etagenfabriken der Gründerzeit mit gemischter Belegung

Zwei Praxis-Tipps, die bei jedem dieser Typen Geld sparen:

Trennen Sie die Zähler, bevor Sie Verbrauchsdaten liefern. Wenn ein Zähler Hallenheizung und Produktionsanlage gemeinsam erfasst, ist der Verbrauchsausweis rechnerisch verdorben, weil er Prozessenergie mitschleppt, die gar nicht ins Gebäude gehört. Entweder es gibt eine belastbare Aufteilung, oder der Bedarfsausweis ist der sauberere Weg.

Sammeln Sie die Erweiterungshistorie. Fast jede Berliner Produktionshalle ist irgendwann angebaut worden. Bauantragsdatum, Anbaujahr und die damals verwendete Dämmung entscheiden über den Ansatz in der Berechnung. Ein Foto der alten Bauakte per E-Mail reicht mir, dafür muss niemand vor Ort etwas aufnehmen.

Welche Fehler kosten bei Industriehallen am meisten?

Der teuerste Fehler ist der vorschnelle Verbrauchsausweis auf Basis von Zahlen, die Prozessenergie enthalten. Der zweitteuerste ist ein Ausweis für ein Objekt, das nach § 2 Absatz 2 GEG gar keinen gebraucht hätte.

Dazu kommen drei Klassiker aus dem Alltag:

Die Aushangpflicht wird übersehen. Sobald in einem Gebäude mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr liegen, muss der Ausweis nach § 80 Absatz 7 GEG gut sichtbar aushängen, bei behördlicher Nutzung schon ab mehr als 250 Quadratmetern. Bei Werksverkauf, Ausstellung oder Kundenannahme auf dem Betriebsgelände ist das schneller erreicht als gedacht. Details stehen im Ratgeber Aushangpflicht für Gewerbe in Berlin.

Das Inserat startet ohne Pflichtangaben, weil der Ausweis noch nicht da ist. Bei einer 24-Stunden-Lieferung ist das ein vermeidbares Risiko.

Und der stillste Fehler: Niemand prüft, ob das Objekt überhaupt ein reines Nichtwohngebäude ist. Sobald Betriebswohnungen oder eine Hausmeisterwohnung dazugehören, wird daraus ein Mischfall. Wie das läuft, steht im Ratgeber Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Berlin.

Fazit

Produktionsbetriebe fürchten den Energieausweis meist aus dem falschen Grund. Der Maschinenstrom zählt nicht mit, die Abwärme hilft sogar, und manche Halle fällt komplett aus dem Gesetz.

Entscheidend ist, dass jemand vorher hinschaut, statt hinterher zu korrigieren. Seit 2018 mache ich genau das, DIBt-registriert und zum Festpreis.

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Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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