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Energieausweis abgelaufen in Berlin: Was jetzt gilt (10 Jahre, §79 GModG)

Energieausweis abgelaufen in Berlin: Was jetzt gilt (10 Jahre, §79 GModG) | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ist Ihr Energieausweis abgelaufen, ist das in Berlin zunächst kein Problem. Er gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, so regelt es § 79 Abs. 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Einen neuen brauchen Sie erst bei einem Anlass wie Verkauf oder Neuvermietung. Verlängern geht nicht. Ich erstelle ihn neu, in 24 Stunden, fürs Einfamilienhaus zum Festpreis von 299 Euro.

Das Datum ist nicht Ihr Problem. Der Anlass ist es.

Gerade laufen in Berlin die Ausweise aus dem Jahr 2016 aus, jeder an seinem eigenen Ausstellungstag. Die von 2015 sind schon seit dem vergangenen Jahr abgelaufen. Und fast immer merkt es keiner, bis der Makler das Exposé fertig hat.

Ich bekomme in Berlin immer wieder denselben Anruf. Ein Eigentümer will verkaufen, alles steht, Fotos gemacht, Preis kalkuliert. Dann schaut jemand auf das Ausstellungsdatum des Energieausweises. Mai 2016. Abgelaufen seit Mai dieses Jahres. Und plötzlich hakt es an einem Blatt Papier.

Das muss nicht sein. Man muss nur verstehen, wann der Ablauf wirklich zählt und wann nicht.

Was Sie hier erfahren:

  • wie Sie den genauen Ablauftag Ihres Ausweises finden,
  • warum der Ablauf allein keine Pflicht auslöst,
  • welche Anlässe einen neuen Ausweis verlangen, heute und ab 2027,
  • warum es keine Verlängerung gibt und was der neue Ausweis kostet,
  • welchen Ausweistyp ich Ihnen empfehle und warum,
  • ob sich Warten auf die Neuregelung 2027 lohnt,
  • welche Fälle und Fehler ich in Berlin am häufigsten sehe.

Wie lange ist ein Energieausweis in Berlin gültig?

Zehn Jahre, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. Das regelt § 79 Abs. 3 GModG, für Verbrauchs- und Bedarfsausweise gleichermaßen. Das maßgebliche Datum steht oben auf Seite 1 des Ausweises. Nicht das Datum, an dem Sie ihn zufällig gebraucht haben, und nicht der Tag, an dem Sie das Haus gekauft haben.

Der Gesetzestext ist kurz:

§ 79 Abs. 3 GModG: „Ein Energieausweis ist für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen. Unabhängig davon verliert er seine Gültigkeit, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energieausweis erforderlich wird.“

Der zweite Satz wird oft überlesen.

Er betrifft größere Umbauten, bei denen ohnehin das ganze Gebäude neu berechnet wird. Dann endet der alte Ausweis vorzeitig. Für die meisten Berliner Eigentümer bleibt es bei den zehn Jahren.

Den genauen Ablauftag finden Sie meist direkt auf Seite 1. Ausweise nach dem Muster der EnEV 2014 und des früheren GEG haben dort ein eigenes Feld „Gültig bis“. Ein Ausweis vom Oktober 2016 läuft also im Oktober 2026 ab. Genau jetzt.

Die zehn Jahre laufen ab Ausstellung, nicht ab Kauf der Immobilie und nicht ab dem ersten Verkauf.

Wichtig für Käufer: Wer ein Haus mit gültigem Ausweis kauft, erbt die Restlaufzeit. Ein 2020 ausgestellter Ausweis gilt bis 2030, auch für den neuen Eigentümer.

Der Ausweis ist immer gebäudebezogen, nicht personenbezogen. Er hängt am Haus, nicht am Namen im Grundbuch.

Und noch etwas: Die zehn Jahre sind Bundesrecht. Berlin hat keine eigene, abweichende Frist. Ob Ihr Haus in Spandau oder in Friedrichshain steht, macht beim Ablauf keinen Unterschied.

Was passiert, wenn mein Energieausweis abläuft?

Zunächst nichts. Der Ablauf allein löst keine Pflicht aus. Solange Sie selbst wohnen und weder verkaufen noch neu vermieten, müssen Sie gar nichts tun. Der abgelaufene Ausweis verliert nur seine Verwendbarkeit für eine Transaktion, er verschwindet nicht und kostet Sie nichts.

Das ist die entscheidende Entwarnung. Ein abgelaufenes Datum ist kein Verstoß.

Es gibt keine Behörde, die Ihnen einen Brief schickt, weil Ihr Ausweis zehn Jahre alt geworden ist. Kein Bußgeld, keine Frist, keine Aufforderung.

Auch Ihre laufenden Mietverträge berührt das nicht. Der Mieter, der seit Jahren in der Wohnung lebt, hat seinen Ausweis bei Vertragsschluss bekommen. Mehr verlangt das Gesetz nicht.

Der Ablauf wird erst in dem Moment relevant, in dem Sie etwas mit der Immobilie vorhaben. Bis dahin ist das Datum eine Zahl ohne Folgen.

Die Frage ist also nicht: Ist mein Ausweis abgelaufen?

Die Frage ist: Habe ich in den nächsten Monaten etwas vor?

Wann brauche ich nach Ablauf einen neuen Ausweis?

Sobald ein Anlass eintritt: Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing, ab 1. Januar 2027 auch die Verlängerung solcher Verträge. Nach § 80 Absatz 3 bis 5 GModG muss dann ein gültiger Ausweis vorliegen, spätestens bei der Besichtigung, und nach Vertragsschluss übergeben werden. Ein abgelaufener Ausweis zählt dabei wie keiner.

Die Weiche ist immer der Anlass, nie das Alter des Papiers.

Diese Tabelle zeigt, wann der Ablauf zählt und wann nicht:

Ihre SituationAusweis abgelaufen, was gilt?Grundlage
Sie wohnen selbst, ändern nichtsKein Handlungsbedarfkein Anlass
Laufender Mietvertrag, kein WechselKein Handlungsbedarfkein Anlass
Sie verkaufenNeuer Ausweis nötig§ 80 GModG
Sie vermieten neu (auch nach Leerstand)Neuer Ausweis nötig§ 80 GModG
Sie verpachten oder verleasenNeuer Ausweis nötig§ 80 GModG
Befristeter Vertrag wird verlängert, bis 31.12.2026Kein Anlass§ 80 GModG (bisherige Fassung)
Befristeter Vertrag wird verlängert, ab 01.01.2027Neuer Ausweis nötig§ 80 GModG (ab 2027)
Kommerzielle Immobilienanzeige schaltenPflichtangaben aus gültigem Ausweis§ 87 GModG

Die Vertragsverlängerung trifft in der Praxis vor allem befristete Verträge: Gewerbemiete, Pacht, Leasing. Bei der üblichen unbefristeten Wohnungsmiete in Berlin ändert sich dadurch wenig.

Es gibt Ausnahmen. Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler und kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab 01.01.2027 fällt die Denkmal-Ausnahme weg, und als klein gilt dann nur noch ein Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Und was kostet es, wenn der Ausweis fehlt? Das trennt § 108 GModG sauber. Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen oder einen falschen Ausweis hat oder Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, riskiert bis 10.000 Euro. Wer den Ausweis bei der Besichtigung nicht vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert bis 5.000 Euro.

Der zweite kritische Punkt ist die Anzeige. Die Pflichtangaben nach § 87 GModG gelten für kommerzielle Anzeigen, also etwa über einen Makler oder ein Immobilienportal, und nur, wenn ein Ausweis vorliegt. Stammen die Werte aus einem abgelaufenen Ausweis, sind sie nicht mehr gedeckt.

Das ist kein theoretisches Risiko. Die Deutsche Umwelthilfe mahnt Makler wegen fehlender oder falscher Energieangaben systematisch ab, und der abgelaufene Ausweis gehört zu den typischen Fehlern. Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2017 (I ZR 232/16 und I ZR 4/17) haften Makler dafür selbst.

Ab 2027 ändern sich die Pflichtangaben für neu ausgestellte Ausweise. Für Wohngebäude sieht das so aus:

Angabe in der kommerziellen AnzeigeAusweis bis 31.12.2026 ausgestelltAusweis ab 01.01.2027 ausgestellt
Art des AusweisesPflichtPflicht
Ausstellungsdatumkeine PflichtPflicht
EnergiekennwertEndenergiebedarf oder EndenergieverbrauchPrimärenergiebedarf oder Primärenergieverbrauch
EffizienzklassePflichtPflicht
BaujahrPflichtPflicht
Wesentliche EnergieträgerPflichtPflicht

Für Ausweise, die 2026 oder früher ausgestellt wurden, bleiben auch nach dem Stichtag die bisherigen Anzeigenangaben maßgeblich, so regelt es § 112 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung.

Ihr Ausweis ist abgelaufen und ein Verkauf oder eine Vermietung steht an? Ich erstelle den neuen Bedarfsausweis persönlich, als DIBt-registrierter Aussteller seit 2018, mit Best-Case-Optimierung und zum Festpreis von 299 Euro fürs Einfamilienhaus. Ohne Termin bei Ihnen, die Daten kommen telefonisch oder per Foto, der Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Jetzt Festpreis berechnen und Energieausweis bestellen oder anrufen beziehungsweise per WhatsApp schreiben: 0152 060 777 67.

Kann ich einen abgelaufenen Energieausweis verlängern?

Nein. Eine Verlängerung existiert im GModG nicht. Ein Energieausweis wird nach Ablauf immer neu ausgestellt, mit frischer Registriernummer beim DIBt und neuer 10-Jahres-Laufzeit. Das klingt aufwendiger, als es ist: Mit den richtigen Daten liefere ich den neuen Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Viele Eigentümer suchen nach einer Art Stempel, der die alten zehn Jahre um weitere zehn streckt. Den gibt es nicht.

Technisch ist der neue Ausweis ein vollständig eigenes Dokument. Er wird neu berechnet, neu registriert und ist ab Ausstellung wieder zehn Jahre gültig.

Der gute Teil daran: Ein aktueller Ausweis bildet auch aktuelle Modernisierungen ab. Wenn Sie seit 2016 neue Fenster, eine gedämmte oberste Geschossdecke oder eine neue Heizung eingebaut haben, fällt die Einstufung oft besser aus als vor zehn Jahren.

Und genau hier setzt meine Best-Case-Optimierung an. Ich hole aus den belegbaren Daten die realistisch beste Einstufung heraus, statt einfach den ersten plausiblen Wert einzutragen.

Was ich dafür brauche, ist überschaubar. Wohnfläche, Baujahr, Fotos vom Typenschild der Heizung, von Fenstern und Fassade, dazu Rechnungen über Modernisierungen, falls vorhanden. Der alte, abgelaufene Ausweis hilft ebenfalls, denn Baujahr, Flächen und Anlagentechnik stehen schon drin.

Einen Termin bei Ihnen gibt es nicht. Sie schicken Fotos oder wir gehen die Angaben am Telefon durch.

Und der Preis? Fürs Einfamilienhaus 299 Euro Festpreis. Kein Aufschlag, weil es eilt, kein Aufschlag, weil der alte Ausweis abgelaufen ist.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, was wähle ich beim neuen Ausweis?

Rechtlich gilt bis 31.12.2026: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 brauchen einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Ab fünf Wohnungen oder bei jüngerem Bauantrag dürfen Sie wählen. Ab 2027 entfällt die 1977er-Grenze. Meine Empfehlung bleibt: Für Wohngebäude stelle ich immer den Bedarfsausweis aus.

Erst das Gesetz, dann meine Empfehlung. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Der Verbrauchsausweis stützt sich heute auf Abrechnungen über zusammenhängend 36 Monate, also drei Jahre (§ 82 GModG). Er zeigt, wie viel geheizt wurde. Nicht, wie gut das Haus ist.

Zieht ein sparsamer Rentner aus und eine Familie mit kleinen Kindern ein, ändert sich der Verbrauch. Das Haus bleibt dasselbe.

Der Bedarfsausweis analysiert die Bausubstanz und Anlagentechnik des Gebäudes (§ 81 GModG). Er ist unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner und von Leerstand. Und er liefert Modernisierungsempfehlungen, die zum Haus passen.

Genau deshalb biete ich für Wohngebäude nur den Bedarfsausweis an. Nur dort kann ich mit Best-Case-Optimierung arbeiten, weil jede belegte Verbesserung am Gebäude in die Berechnung eingeht.

In Berliner Altbauten mit Gasetagenheizungen fehlen oft die zentralen Verbrauchsdaten. Jede Wohnung rechnet einzeln mit dem Versorger ab, eine Gesamtabrechnung fürs Haus gibt es nicht. Dann ist der Bedarfsausweis ohnehin der sauberere Weg. Welche Datenlage bei Ihnen passt, klären wir vorab telefonisch, bevor Sie bestellen.

Ein Hinweis für Häuser im Osten der Stadt: Die Wärmeschutzverordnung 1977 war eine westdeutsche Vorschrift, die in West-Berlin galt. Häuser in Köpenick, Kaulsdorf oder Mahlsdorf aus DDR-Zeit wurden nach TGL-Vorschriften geplant. Ob sie heute das 1977er-Niveau erreichen, lässt sich nicht aus alten Plänen ablesen, sondern nur durch eine Berechnung zeigen.

Ab 2027 wird der Verbrauchsausweis enger: Er ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, und der Verbrauch wird jährlich über zwei Jahre erfasst. Ein Haus mit Laden im Erdgeschoss bekommt dann keinen Verbrauchsausweis mehr.

Soll ich wegen des GModG mit dem neuen Ausweis warten?

Nein. Bestandsausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehn Jahre gültig. Die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, das neue Energieausweisrecht gilt ab 01.01.2027, ohne Übergangsfrist. Wer heute einen Ausweis für Verkauf oder Vermietung braucht, verliert durch Warten nur Zeit, nicht Geld.

Die Frage kommt gerade oft. Bundestag und Bundesrat haben die Novelle am 10.07.2026 beschlossen, seit 29.07.2026 heißt das Gesetz GModG. Der Teil zum Energieausweis startet aber erst mit dem Jahreswechsel.

Was sich für Ihren Ausweis ändert, auf einen Blick:

ThemaBis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre, ältere Ausweise bleiben gültig
Ausweisart WohngebäudeBedarfsausweis Pflicht bei bis zu 4 Wohnungen, Bauantrag vor 01.11.1977, ohne WSchV-1977-Niveau, sonst WahlWahl zwischen Bedarf und Verbrauch
VerbrauchsausweisAbrechnungen über 36 Monatenur für reine Wohngebäude, Verbrauch jährlich über zwei Jahre
Klassen WohngebäudeA+ bis HA+ bis H
NichtwohngebäudeBedarf oder Verbrauch, keine Klassenur Bedarfsausweis, Klassen A bis G
BaudenkmalausgenommenAusweispflicht bei Anlass
Kleine Gebäudeausgenommen bis höchstens 50 m²ausgenommen unter 50 m²
VorlageanlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasingzusätzlich Verlängerung solcher Verträge
Formbisheriges Musterdigital und maschinenlesbar, Papier auf Verlangen
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10

Für Wohngebäude entfällt also die 1977er-Grenze. Heute gilt diese Wahlfreiheit noch nicht.

Die neue A-bis-G-Skala kommt nur für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H, an der Optik der Skala ändert sich hier nichts.

Unter der Haube wird neu gerechnet, mit geänderten Primärenergiefaktoren: Strom sinkt von 1,8 auf 1,5, Biomasse steigt von 0,2 auf 0,7. Dasselbe Haus kann dadurch andere Kennwerte bekommen. In welche Richtung, hängt am Gebäude und an der Heizung. Eine pauschale Verbesserung ist es nicht.

Dazu kommt ein praktischer Punkt. Für Ausweise ab 2027 müssen erst neue amtliche Muster bekannt gemacht werden (§ 85 Abs. 3 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). Wer seinen Verkauf in den ersten Wochen 2027 plant, plant mit einer Umstellung, nicht mit Routine.

Mein Rat aus der Praxis: Wenn ein Verkauf oder eine Neuvermietung ansteht, jetzt bestellen. Ein Ausweis, der heute ausgestellt wird, läuft zehn Jahre und wird nicht rückwirkend umgestellt.

Was sehe ich in Berlin bei abgelaufenen Ausweisen immer wieder?

Die meisten abgelaufenen Ausweise tauchen mitten im Verkauf auf, nicht davor. Genau in dem Moment, in dem Zeitdruck herrscht. Wer das Datum früh prüft, hat einen ruhigen Tag statt einer hektischen Woche.

Warum gerade jetzt so viele? Mit der EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, musste der Ausweis erstmals schon bei der Besichtigung vorliegen, und die Kennwerte gehörten in die Anzeige. Viele Eigentümer haben sich in den Jahren danach einen Ausweis besorgt. Diese Jahrgänge laufen jetzt aus.

In Prenzlauer Berg und Charlottenburg sehe ich viele Gründerzeithäuser, deren erster Energieausweis aus genau dieser Zeit stammt, als viele Eigentümer verkaufen oder aufteilen wollten.

Ein typischer Fall: Eine geerbte Eigentumswohnung in Schöneberg soll verkauft werden. Der Ausweis der WEG stammt von 2014, abgelaufen. Der Verkäufer denkt, er könne die alten Werte weiterverwenden. Kann er nicht.

Ein anderer Fall: Ein Zweifamilienhaus in Pankow, seit 2016 vermietet, jetzt kommt ein Mieterwechsel. Der Eigentümer glaubt, der Ausweis von 2013 reiche noch. Für den neuen Mietvertrag reicht er nicht.

In beiden Fällen war die Lösung dieselbe. Angaben telefonisch klären, Fotos schicken lassen, Ausweis am nächsten Tag liefern. Verkauf oder Vermietung läuft weiter.

Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen drei Tipps, die wirklich Zeit sparen:

Erster Tipp: Prüfen Sie das Datum, sobald Sie zum ersten Mal an Verkauf denken. Nicht wenn der Makler kommt. Ein Blick auf Seite 1 dauert zehn Sekunden.

Zweiter Tipp: Sammeln Sie Modernisierungsbelege, bevor Sie bestellen. Die Rechnung über die neuen Fenster von 2019, das Datenblatt der neuen Heizung, das Angebot zur Dachdämmung. Jeder Beleg ist ein Argument für eine bessere Einstufung, und ohne Beleg rechne ich vorsichtig.

Dritter Tipp: Fehlen Ihnen Grundrisse oder Baujahr, hilft oft die Bauaktenstelle Ihres Bezirksamts. Wer dort früh nachfragt, hat die Unterlagen meist rechtzeitig. Und wenn nicht: Für den Start reichen mir Fotos und Ihre Angaben am Telefon, fehlende Werte setze ich nach den amtlichen Regeln zur Datenaufnahme im Wohngebäudebestand an.

Welche Fehler kosten beim abgelaufenen Ausweis am meisten Zeit?

Der teuerste Fehler ist, den Ablauf erst beim Notar oder beim Mieterwechsel zu bemerken. Fast alle anderen Fehler sind Varianten davon: zu spät hingeschaut, auf eine Verlängerung gehofft oder alte Werte weiterverwendet.

Diese Checkliste hilft Ihnen, die üblichen Fallen zu vermeiden:

  • Ausstellungsdatum nicht geprüft. Schauen Sie auf Seite 1, bevor Sie inserieren, nicht danach.
  • Alte Werte ins Exposé kopiert. Pflichtangaben nach § 87 GModG müssen aus einem gültigen Ausweis stammen.
  • Auf Verlängerung gewartet. Es gibt keine. Jeder Tag Warten verzögert nur den Verkauf.
  • Denkmal-Annahme. Befreit ist bis 31.12.2026 nur ein Baudenkmal im Sinne des Berliner Denkmalschutzgesetzes, nicht jeder schöne Altbau. Ob Ihr Haus dazugehört, zeigt die Berliner Denkmalliste. Ab 2027 brauchen auch Baudenkmäler bei einem Anlass einen Ausweis.
  • WEG nicht gefragt. Bei Eigentumswohnungen liegt der gültige Ausweis meist bei der Verwaltung. Fragen Sie früh nach.
  • Auf 2027 gewartet. Die Neuregelung macht Ihren Verkauf nicht einfacher, sie verschiebt ihn nur.
  • Gedacht, der alte Ausweis werde 2027 ungültig. Wird er nicht. Ein gültiger Ausweis bleibt bis zum Ende seiner zehn Jahre gültig, auch nach dem Stichtag.
  • Zu spät gestartet. Wer erst zwei Tage vor der Besichtigung anruft, hat unnötigen Stress. Mit Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben reicht ein Tag, aber eben ein voller.

Der rote Faden: Prüfen Sie das Datum, sobald Sie über Verkauf oder Vermietung nachdenken. Nicht erst, wenn der Interessent vor der Tür steht.

Fazit: Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Ein abgelaufener Energieausweis ist kein Notfall, aber ein Startschuss, sobald Sie verkaufen oder neu vermieten. Verlängern können Sie ihn nicht, ein neuer Ausweis ist mit den richtigen Daten in 24 Stunden fertig und wieder zehn Jahre gültig.

Holen Sie heute Ihren alten Ausweis aus dem Ordner und schauen Sie auf Seite 1. Steht dort ein Datum, das schon vorbei ist, und steht ein Verkauf oder eine Vermietung an, dann berechnen Sie Ihren Festpreis und bestellen Sie den neuen Energieausweis, persönlich erstellt von energiepass® BERLIN.

Mehr zu diesem Thema in meinen weiteren Beiträgen: Energieausweise für Wohngebäude, die Energieausweis-Pflicht für Berliner Eigentümer, die Fristen beim Hausverkauf in Berlin und der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis beim Einfamilienhaus.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis in Berlin gültig?

Zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, geregelt in § 79 Abs. 3 GModG. Das Datum und meist auch der Ablauf stehen auf Seite 1 des Ausweises. Nach Ablauf bleibt das Dokument als Information bestehen, taugt aber nicht mehr für Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung. Früher endet er nur, wenn eine Gebäudeänderung einen neuen Ausweis verlangt.

Muss ich einen abgelaufenen Energieausweis sofort erneuern?

Nein. Solange Sie selbst wohnen und nichts verkaufen oder neu vermieten, löst der Ablauf keine Pflicht aus. Erst ein Anlass nach § 80 Absatz 3 bis 5 GModG verlangt einen gültigen Ausweis, spätestens zur Besichtigung: Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing und ab 1. Januar 2027 auch die Verlängerung solcher Verträge.

Kann man einen Energieausweis verlängern?

Nein, eine Verlängerung gibt es nicht. Nach Ablauf wird der Ausweis komplett neu berechnet und ausgestellt, mit neuer Registriernummer beim DIBt und wieder zehn Jahren Laufzeit. Ich liefere ihn 24 Stunden nach vollständigen Angaben, für ein Einfamilienhaus zum Festpreis von 299 Euro, als Bedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung.

Gilt mein alter EnEV-Energieausweis noch?

Ja, bis zum Ende seiner zehn Jahre. Ausweise nach der früheren EnEV oder dem früheren GEG bleiben gültig, auch nach der Umbenennung in GModG und nach dem 1. Januar 2027. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum, nicht das Regelwerk. Erst nach Ablauf brauchen Sie bei einem Anlass einen neuen Ausweis nach aktuellem GModG.

Muss ich meinen gültigen Energieausweis vor 2027 austauschen?

Nein. Ein 2026 oder früher ausgestellter Ausweis bleibt bis zum Ende seiner zehn Jahre gültig, eine Austauschpflicht gibt es nicht. Die neuen Vorgaben zu Form und Inhalt ab 1. Januar 2027 betreffen nur Ausweise, die dann neu ausgestellt werden: digital, mit erweiterten Angaben, für Wohngebäude weiter mit den Klassen A+ bis H.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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