Nichtwohngebäude

Energieausweis für Gastronomie und Restaurants in Berlin: Küche, Lüftung, Zonierung

Energieausweis für Gastronomie und Restaurants in Berlin: Küche, Lüftung, Zonierung | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Beim Energieausweis für ein Restaurant entscheiden drei Dinge über das Ergebnis: Warmwasser, Küchenlüftung und die Zonierung zwischen Gastraum und Küche. Ausgerechnet die Energie fürs Kochen zählt dabei gar nicht mit.

Die meisten Gastronomen erfahren vom Energieausweis in dem Moment, in dem der Pachtvertrag unterschriftsreif auf dem Tisch liegt.

Dann wird es hektisch. Und meistens wird dann der falsche Ausweis bestellt, weil jemand die Gastro-Fläche behandelt wie eine Ladeneinheit.

Gastronomie ist der wohl eigenwilligste Fall im gesamten Nichtwohngebäude-Bereich. Das lohnt sich zu verstehen, bevor der Ausweis erstellt wird.

Braucht mein Restaurant in Berlin einen Energieausweis?

Sobald eine beheizte oder gekühlte Gastro-Fläche verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird, verlangt § 80 GEG einen Energieausweis. Er muss spätestens beim ersten Besichtigungstermin vorliegen. Bei starkem Publikumsverkehr und über 500 Quadratmeter Nutzfläche kommt die Aushangpflicht dazu.

Für Gastronomie ist vor allem die Verpachtung der Auslöser. Der Betreiber wechselt, der Vertrag wird neu geschlossen, und in diesem Moment ist der Eigentümer in der Pflicht.

Drei Punkte werden regelmäßig übersehen:

  • Der Auslöser ist selten der Verkauf. Meistens ist es der Betreiberwechsel mit neuem Pachtvertrag.
  • Schon das Inserat braucht Pflichtangaben: Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Ausweistyp.
  • Die Pflicht trifft den Eigentümer, nicht den Gastronomen. Auch wenn der Gastronom danach fragt.

Der Bußgeldrahmen nach § 108 GEG ist deutlich. Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Verpachtung oder fehlen Pflichtangaben in der Anzeige, sind bis zu 10.000 Euro pro Verstoß möglich. Eine verletzte Aushangpflicht wird mit bis zu 5.000 Euro geahndet. Die Details zu den Flächenschwellen stehen im Ratgeber Aushangpflicht Energieausweis für Gewerbe in Berlin.

Alle Leistungsseiten rund um Gewerbe bündelt die Übersicht Energieausweise für Nichtwohngebäude.

Warum ist ein Restaurant energetisch etwas anderes als ein Büro?

Weil Warmwasser und Lüftung das Bild dominieren. In der amtlichen Vergleichswert-Tabelle des Bundes liegt der Teilenergiekennwert Warmwasser für Gaststätten bei 79,0 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei Bürogebäuden sind es 8,1. Fast das Zehnfache.

Diese Zahlen stammen aus der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Nichtwohngebäudebestand (Stand 15.04.2021), Anlage 1, Tabelle 1. Aus diesen Teilenergiekennwerten wird der Vergleichswert zusammengesetzt, an dem ein Verbrauchsausweis später gemessen wird.

Teilenergiekennwert in kWh/(m²·a)BürogebäudeGaststättenMensen und Kantinen
Heizung49,077,867,0
Warmwasser8,179,067,3
Lüftung4,713,721,0
eingebaute Beleuchtung12,919,711,4
Kälte2,93,80,7

Lesen Sie die zweite Zeile noch einmal.

Der größte Hebel in einer Gaststätte ist nicht die Fassade. Es ist heißes Wasser. Spülen, Reinigen, Hygiene. Dahinter kommt die Lüftung, die fast dreimal so stark ins Gewicht fällt wie im Büro.

Das hat eine praktische Folge, die viele Eigentümer überrascht: Wer ein Restaurant energetisch verbessern will, fängt bei der Warmwasserbereitung und der Wärmerückgewinnung in der Abluft an, nicht bei der Dämmung.

Zählt die Energie fürs Kochen im Energieausweis mit?

Nein. Der Energieausweis bilanziert Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Der Strom oder das Gas für Herd, Fritteuse, Kombidämpfer und Spülmaschine liegt als Prozessenergie außerhalb dieser Systemgrenze und taucht im Kennwert nicht auf.

Das ist die Frage, die mir Gastronomen am häufigsten stellen. Und die Antwort erleichtert die meisten.

Aber sie hat eine zweite Hälfte, die kaum jemand kennt. Die Abwärme der Küche verschwindet nicht aus der Rechnung. Sie wird als innere Last berücksichtigt. Sie senkt rechnerisch den Heizwärmebedarf im Winter und erhöht den Kühlbedarf im Sommer, falls eine Kühlung vorhanden ist.

Beim Verbrauchsausweis wird es kniffliger. Dort steht der abgelesene Zählerstand am Anfang, und in dem steckt der Kochstrom mit drin. Wer die Prozessanteile nicht sauber herausrechnet oder korrekt als sonstige Verbräuche ausweist, produziert einen Kennwert, der das Gebäude schlechter darstellt, als es ist.

Genau das ist der Grund, warum Gastro-Ausweise so oft unnötig schlecht ausfallen. Nicht das Gebäude ist das Problem, sondern die Abgrenzung.

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Wie wird ein Restaurant richtig zoniert?

Gastraum und Küche brauchen getrennte Zonen, weil sich Betriebszeiten, Luftwechselraten und interne Lasten zu stark unterscheiden. Die DIN V 18599-10 hält dafür eigene Nutzungsprofile bereit, unter anderem Restaurant, Küche in Nichtwohngebäuden und Küche Vorbereitung/Lager.

Die Zonierung ist beim Bedarfsausweis der Punkt, an dem sich Qualität entscheidet. Wer ein Restaurant als eine einzige Zone rechnet, bekommt eine Zahl. Aber keine belastbare.

BereichNutzungsprofil nach DIN V 18599-10Typische Nutzungszeit
Gastraum, CafeteriaNr. 13 Restaurant10 bis 24 Uhr
Kantine, SpeiseraumNr. 12 Kantine8 bis 15 Uhr
ProduktionskücheNr. 14 Küche in Nichtwohngebäuden10 bis 23 Uhr
Vorbereitung, LagerNr. 15 Küche Vorbereitung, Lager10 bis 23 Uhr
Gäste-WC, SanitärNr. 16 WC und Sanitärräume7 bis 18 Uhr

Kleine Nebenflächen dürfen der Hauptzone zugeschlagen werden, dafür kennt die Norm eine Bagatellregel. Ein Kühlhaus, ein größeres Lager oder ein unbeheizter Keller gehören dagegen sauber getrennt, sonst wandert Fläche in eine Zone, in die sie nicht gehört.

Zwei Praxis-Hinweise aus meiner täglichen Arbeit:

Erstens: Die Küchenfläche wird fast immer zu klein angegeben. Vorbereitung, Spülbereich, Kühlzelle und Lager gehören dazu. Wer nur den Raum mit dem Herd meldet, verschiebt die Bilanz spürbar.

Zweitens: Die Betriebszeiten müssen zur Realität passen. Ein Frühstückscafé mit Schluss um 15 Uhr ist bilanziell etwas anderes als eine Bar, die bis 2 Uhr geöffnet hat. Beides ist zulässig, aber es muss dokumentiert sein.

Was macht die Küchenlüftung mit dem Ergebnis?

Die gewerbliche Küchenlüftung fördert ein Vielfaches der Luftmenge eines Büros nach außen. Jeder Kubikmeter Abluft wird durch Außenluft ersetzt, die im Winter aufgeheizt werden muss. Ohne Wärmerückgewinnung ist das der teuerste Posten der ganzen Bilanz.

In Berliner Bestandsgebäuden ist die Lüftung außerdem der Punkt mit dem meisten Improvisationspotenzial. Gerade in Erdgeschosslagen von Gründerzeithäusern in Kreuzberg, Neukölln oder Prenzlauer Berg wurde die Abluft irgendwann über Dach geführt, weil die Nachbarn über der Küche wohnen. Was dabei entstand, ist selten dokumentiert.

Für den Ausweis brauche ich deshalb drei Angaben, die oft niemand parat hat:

  • Volumenstrom der Küchenabluft und der Zuluftanlage
  • ob eine Wärmerückgewinnung vorhanden ist und wie gut sie arbeitet
  • ob die Anlage bedarfsgeführt läuft oder durchgehend auf voller Stufe

Wenn diese drei Punkte belegt sind, lässt sich viel aus dem Gebäude herausholen. Fehlen sie, muss konservativ angenommen werden, und konservativ heißt hier: schlechter.

Auch das gehört zur Wahrheit. Eine nachgerüstete Wärmerückgewinnung ist in der Gastronomie oft die Maßnahme mit der kürzesten Amortisation, deutlich vor jeder Fassadendämmung.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für die Gastronomie?

Heute besteht bei den meisten Nichtwohngebäuden Wahlfreiheit. Bei Gastronomie ist der Bedarfsausweis in der Regel die robustere Wahl, weil er Zonen, Lüftung und Warmwasser rechnerisch abbildet, statt sie über einen Zählerstand zu verschleiern.

Ein Verbrauchsausweis kann funktionieren, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: derselbe Betreiber über drei Abrechnungsperioden, sauber getrennte Zähler für Gebäudetechnik und Küche, und keine längere Schließzeit im Betrachtungszeitraum.

In der Praxis ist das selten alles gleichzeitig erfüllt. Betreiberwechsel, Umbauphasen und Sammelzähler sind in der Berliner Gastronomie eher die Regel.

Beim Verbrauchsausweis kommt außerdem die Bereinigung dazu. Der Heizverbrauch wird über Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes witterungsbereinigt, Leerstands- und Schließzeiten müssen rechnerisch berücksichtigt werden. Wer eine Schließphase einfach mitmittelt, bekommt einen zu guten Wert, der bei der nächsten Prüfung nicht hält.

Die grundsätzliche Abwägung zwischen beiden Varianten steht im Ratgeber Verbrauch oder Bedarf beim Nichtwohngebäude. Wie ein NWG-Bedarfsausweis konkret abläuft, zeigt der Beitrag Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Berlin.

Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz für Gaststätten?

Bundestag und Bundesrat haben das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen. Der Energieausweis-Teil greift rund sechs Monate nach der Verkündung, also voraussichtlich ab Anfang 2027. Für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis bei Verkauf und Vermietung zum Standard, und es kommt eine neue Skala von A bis G.

Für Gastronomie ist das eine gute Nachricht, auch wenn es zunächst nach mehr Aufwand klingt.

Der Bedarfsausweis ist genau das Instrument, das eine Gastro-Fläche fair abbildet. Er trennt Zonen, er bewertet die Lüftungsanlage, und er hängt nicht an einem Zählerstand, in dem der Kochstrom des Vorpächters steckt.

Die neue A-bis-G-Skala gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten ihre gewohnte Skala von A+ bis H. Bei einem Gründerzeithaus mit Restaurant im Erdgeschoss und Wohnungen darüber kann also künftig beides nebeneinander stehen: eine A-bis-G-Einstufung für die Gastro-Einheit und A+ bis H für den Wohnteil.

Wichtig für alle, die gerade einen Ausweis haben: Bestandsausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig. Es gibt keine Austauschpflicht. Erst der nächste Anlass, also Ablauf, Verkauf, Neuverpachtung oder eine größere Renovierung, löst einen neuen Ausweis aus.

Was heute nach altem Recht ausgestellt wird, trägt Sie also bis etwa 2036. Die Einordnung des gesamten Gesetzes steht im Beitrag GModG beschlossen: was Berliner Eigentümer jetzt wissen müssen.

Was kostet der Energieausweis für ein Restaurant in Berlin?

Bei energiepass® BERLIN kostet ein Nichtwohngebäude 899 Euro Festpreis, unabhängig davon, ob es ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis wird. Der Aufwand unterscheidet sich, der Preis nicht.

LeistungPreisGeeignet für
Nichtwohngebäude, Verbrauch oder Bedarf899 € FestpreisRestaurant, Bar, Café, Hotelgastronomie, Kantine
Wohngebäude Einfamilienhaus299 € FestpreisEinfamilienhäuser
Wohngebäude Mehrfamilienhaus399 € FestpreisMehrfamilienhäuser

Der Ausweis ist DIBt-registriert und zehn Jahre gültig. Bei vollständigen Unterlagen liefere ich digital in 24 Stunden. Nach der Ausstellung gehört eine kostenlose Sichtprüfung dazu. Die Datenaufnahme läuft telefonisch oder per Foto, ohne dass jemand Ihren Betrieb blockiert.

Sitzt die Gastronomie im Erdgeschoss eines Wohnhauses, ist die erste Frage nicht der Preis, sondern die Abgrenzung. Kleinere Gastro-Einheiten in einem Wohngebäude können unter bestimmten Bedingungen mit dem Wohnteil zusammen bilanziert werden, größere brauchen einen eigenen Ausweis. Diese Weiche stelle ich vor der Bestellung, nicht danach. Die Systematik dazu steht im Ratgeber Energieausweis für Mischgebäude in Berlin, alle Festpreise auf der Seite Energieausweis Kosten Berlin.

Welche Fehler sehe ich am häufigsten?

Die drei teuersten Fehler sind: Kochstrom im Verbrauchswert, zu klein angegebene Küchenfläche und eine nicht dokumentierte Lüftungsanlage. Alle drei drücken das Ergebnis, ohne dass am Gebäude irgendetwas schlechter geworden wäre.

Dazu kommen zwei organisatorische Klassiker.

Der erste: Der Ausweis wird erst beantragt, wenn der Pachtinteressent schon im Raum steht. Dann fehlt die Zeit, die Unterlagen sauber zusammenzutragen, und es wird geschätzt statt gerechnet.

Der zweite: Der Eigentümer verlässt sich auf Verbrauchsdaten des Vorpächters, der ein völlig anderes Konzept gefahren hat. Ein Café mit Kuchen und ein Steakhouse mit Grill hinterlassen nicht dieselbe Spur im Zähler.

Wer beides vermeidet, hat schon den größten Teil der Arbeit erledigt.

Fazit

Gastronomie ist beim Energieausweis ein Sonderfall, aber ein gut beherrschbarer. Die Kochenergie zählt nicht mit, Warmwasser und Lüftung dafür umso mehr, und die Zonierung zwischen Gastraum und Küche entscheidet über die Qualität des Ergebnisses.

Ab voraussichtlich Anfang 2027 wird der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei Verkauf und Vermietung ohnehin zum Standard. Wer jetzt bestellt, bekommt zehn Jahre Gültigkeit nach heutigem Recht.

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Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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