Der Energieausweis für Gastronomie und Restaurants in Berlin ist ein Ausweis für Nichtwohngebäude. Über das Ergebnis entscheiden drei Dinge: Warmwasser, Küchenlüftung und die Zonierung zwischen Gastraum und Küche. Die Energie fürs Kochen zählt dabei gar nicht mit. Pflicht ist der Ausweis bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.
Die meisten Gastronomen erfahren vom Energieausweis in dem Moment, in dem der Pachtvertrag unterschriftsreif auf dem Tisch liegt.
Dann wird es hektisch.
Und oft wird dann der falsche Ausweis bestellt, weil jemand die Gastro-Fläche behandelt wie eine Ladeneinheit.
Meine These: Ein Gastro-Ausweis fällt selten wegen des Gebäudes schlecht aus. Er fällt schlecht aus, weil niemand sauber abgrenzt, was in die Rechnung gehört und was nicht.
Ob Eckkneipe in Kreuzberg, Café in Prenzlauer Berg oder Kantine in einem Gewerbehof in Moabit: Wer die drei Stellschrauben kennt, bekommt einen Ausweis, der stimmt. Ich stelle seit 2018 als DIBt-registrierter Aussteller Energieausweise in Berlin aus. Hier erfahren Sie:
- wann Ihr Restaurant einen Ausweis braucht und wer in der Pflicht steht
- warum Warmwasser und Lüftung wichtiger sind als die Fassade
- ob die Energie fürs Kochen mitzählt und wie Gastraum und Küche zoniert werden
- welche Unterlagen ich brauche und was passiert, wenn Daten fehlen
- was sich ab 1. Januar 2027 ändert und was der Ausweis kostet
Braucht mein Restaurant in Berlin einen Energieausweis?
Ja, sobald eine beheizte oder gekühlte Gastro-Fläche verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Das verlangt § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden.
Für Gastronomie ist vor allem die Verpachtung der Auslöser. Der Betreiber wechselt, der Vertrag wird neu geschlossen, und in diesem Moment ist der Verpächter in der Pflicht.
Drei Punkte werden regelmäßig übersehen:
- Der Auslöser ist meist nicht der Verkauf, sondern der Betreiberwechsel mit neuem Pachtvertrag.
- Kommerzielle Anzeigen brauchen Pflichtangaben, sobald ein Ausweis vorliegt. Für Nichtwohngebäude sind das bis 31.12.2026 Ausweisart, Endenergiekennwerte getrennt für Wärme und Strom und die wesentlichen Energieträger.
- Die Pflicht trifft den Verkäufer oder Verpächter, meist also den Eigentümer, nicht den Gastronomen. Verpachtet ein Gastronom selbst weiter, wird er zum Verpächter.
Ab 1. Januar 2027 kommt ein Anlass dazu, der die Gastronomie direkt trifft: die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags. Gewerbliche Pachtverträge laufen häufig befristet. Wer ab 2027 ohne gültigen Ausweis verlängert, muss dann einen vorlegen.
Dazu kommt der Aushang bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr über 500 Quadratmetern, wenn bereits ein Ausweis existiert. Details im Ratgeber Aushangpflicht Energieausweis für Gewerbe in Berlin.
Der Bußgeldrahmen nach § 108 GModG ist nach Tatbestand gestaffelt:
| Verstoß | Bußgeld bis |
|---|---|
| Ausweis fehlt oder ist falsch bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung | 10.000 € |
| Pflichtangaben fehlen in einer kommerziellen Anzeige | 10.000 € |
| Ausweis bei der Besichtigung nicht vorgelegt | 5.000 € |
| Ausweis nach Vertragsschluss nicht übergeben | 5.000 € |
Alle Leistungsseiten rund um Gewerbe bündelt die Übersicht Energieausweise für Nichtwohngebäude.
Warum ist ein Restaurant energetisch etwas anderes als ein Büro?
Weil heißes Wasser das Bild dominiert. In der amtlichen Vergleichswert-Tabelle des Bundes liegt der Teilenergiekennwert Warmwasser für Gaststätten bei 79,0 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Bei Bürogebäuden sind es 8,1. Fast das Zehnfache. Die Küchenlüftung treibt zusätzlich den Heizwärmebedarf.
Die Zahlen stammen aus der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Nichtwohngebäudebestand vom 15.04.2021, Anlage 1, Tabelle 1. Aus diesen Teilenergiekennwerten wird der Vergleichswert zusammengesetzt, an dem ein Verbrauchsausweis gemessen wird.
| Teilenergiekennwert in kWh/(m²·a) | Bürogebäude | Gaststätten | Mensen und Kantinen |
|---|---|---|---|
| Heizung | 49,0 | 77,8 | 67,0 |
| Warmwasser | 8,1 | 79,0 | 67,3 |
| Lüftung | 4,7 | 13,7 | 21,0 |
| eingebaute Beleuchtung | 12,9 | 19,7 | 11,4 |
| Kälte | 2,9 | 3,8 | 0,7 |
Lesen Sie die zweite Zeile noch einmal.
Der größte Hebel in einer Gaststätte ist nicht die Fassade. Es ist heißes Wasser. Spülen, Reinigen, Hygiene.
Knapp dahinter liegt die Heizung mit 77,8.
Und in dieser Heizungszahl steckt etwas, das man auf den ersten Blick der Lüftung zuschreiben würde: die Wärme für die Außenluft, die nachströmt, wenn die Küchenabluft warme Raumluft nach draußen bläst.
Die Zeile „Lüftung“ zeigt nur den Strom für die Ventilatoren. Darum steht sie mit 13,7 sogar hinter der Beleuchtung.
Selbst dieser reine Ventilatorstrom liegt fast dreimal so hoch wie im Büro. Das sagt viel darüber, wie viel Luft eine Gaststätte bewegt.
Die praktische Folge überrascht viele Eigentümer: Wer ein Restaurant energetisch verbessern will, fängt bei der Warmwasserbereitung und der Wärmerückgewinnung in der Abluft an, nicht bei der Dämmung.
Zählt die Energie fürs Kochen im Energieausweis mit?
Nein. Der Energieausweis bilanziert Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Strom oder Gas für Herd, Fritteuse und Kombidämpfer liegt als Prozessenergie außerhalb dieser Systemgrenze und taucht im Kennwert nicht auf.
Das ist die Frage, die mir Gastronomen am häufigsten stellen. Die Antwort erleichtert die meisten.
Eine Abgrenzung gehört dazu. Was die Spülmaschine selbst an Strom zieht, ist Prozessenergie. Das warme Wasser, das zentral für Spülen und Reinigung bereitet wird, steckt dagegen im Warmwasser-Anteil. Genau deshalb ist dieser Wert oben so hoch.
Und die Abwärme der Küche verschwindet nicht aus der Rechnung. Sie wirkt als innere Last, senkt rechnerisch den Heizwärmebedarf im Winter und erhöht den Kühlbedarf im Sommer, falls gekühlt wird.
Beim Verbrauchsausweis wird es kniffliger. Dort steht der abgelesene Zählerstand am Anfang, und in dem steckt der Kochstrom mit drin. Wer die Prozessanteile nicht sauber herausrechnet, produziert einen Kennwert, der das Gebäude schlechter darstellt, als es ist.
Nicht das Gebäude ist das Problem. Sondern die Abgrenzung.
Sie verpachten oder verkaufen eine Gastro-Fläche in Berlin? Ich erstelle den Bedarfsausweis persönlich, für 899 Euro Festpreis, mit Best-Case-Optimierung und sauberer Abgrenzung der Prozessverbräuche. DIBt-registriert, seit 2018 in Berlin, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis-Angebot für Ihr Restaurant berechnen
Wie wird ein Restaurant richtig zoniert?
Gastraum und Küche brauchen getrennte Zonen, weil sich Betriebszeiten, Luftwechsel und interne Lasten stark unterscheiden. DIN V 18599-10:2018-09 hält dafür eigene Nutzungsprofile bereit, unter anderem Nr. 13 Restaurant, Nr. 14 Küche in Nichtwohngebäuden und Nr. 15 Küche Vorbereitung, Lager.
Die Zonierung ist beim Bedarfsausweis der Punkt, an dem sich Qualität entscheidet. Wer ein Restaurant als eine einzige Zone rechnet, bekommt eine Zahl. Aber keine belastbare.
| Bereich | Nutzungsprofil nach DIN V 18599-10:2018-09 | Nutzungszeit laut Profil |
|---|---|---|
| Gastraum, Cafeteria | Nr. 13 Restaurant | 10 bis 24 Uhr |
| Kantine, Speiseraum | Nr. 12 Kantine | 8 bis 15 Uhr |
| Produktionsküche | Nr. 14 Küche in Nichtwohngebäuden | 10 bis 23 Uhr |
| Vorbereitung, Lager | Nr. 15 Küche Vorbereitung, Lager | 10 bis 23 Uhr |
| Gäste-WC, Sanitär | Nr. 16 WC und Sanitärräume | 7 bis 18 Uhr |
Ab 1. Januar 2027 verweist das GModG auf die DIN/TS 18599:2025-10. Wie die Berechnung nach dieser Normenreihe abläuft, erklärt der Beitrag DIN V 18599 beim Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.
Kleine Nebenflächen dürfen der Hauptzone zugeschlagen werden, dafür kennt DIN V 18599-1:2018-09 eine Bagatellregel. Ein Kühlhaus, ein größeres Lager oder ein unbeheizter Keller gehören dagegen sauber getrennt.
Zwei Praxis-Hinweise aus meiner täglichen Arbeit:
Erstens: Die Küchenfläche wird fast immer zu klein angegeben. Vorbereitung, Spülbereich, Kühlzelle und Lager gehören dazu. Wer nur den Raum mit dem Herd meldet, verschiebt die Bilanz spürbar.
Zweitens: Die Betriebszeiten müssen zur Realität passen. Ein Frühstückscafé mit Schluss um 15 Uhr ist bilanziell etwas anderes als eine Bar, die bis 2 Uhr geöffnet hat. Beides ist zulässig, aber es muss dokumentiert sein.
Was macht die Küchenlüftung mit dem Ergebnis?
Die gewerbliche Küchenlüftung fördert ein Vielfaches der Luftmenge eines Büros nach außen. Jeder Kubikmeter Abluft wird durch Außenluft ersetzt, die im Winter aufgeheizt werden muss. Diese Erwärmung landet rechnerisch im Heizwärmebedarf und ist ohne Wärmerückgewinnung einer der größten Posten der Bilanz.
Wichtig für das Lesen der Tabelle weiter oben: Die Zeile „Lüftung“ steht dort nur für den Strom der Ventilatoren.
Die eigentliche Energiemenge der Lüftung sieht man dort nicht als eigene Zeile. Sie versteckt sich in der Heizung.
Je mehr Luft die Haube abzieht, desto mehr kalte Luft strömt nach. Und desto mehr muss die Heizung leisten.
In Berliner Bestandsgebäuden ist die Lüftung außerdem der Punkt mit dem meisten Improvisationspotenzial.
Gerade in Erdgeschosslagen von Gründerzeithäusern in Kreuzberg, Neukölln oder Prenzlauer Berg wurde die Abluft irgendwann über Dach geführt, weil die Nachbarn über der Küche wohnen. Was dabei entstand, ist selten dokumentiert.
Für den Ausweis brauche ich drei Angaben, die oft niemand parat hat:
- Volumenstrom der Küchenabluft und der Zuluftanlage
- ob eine Wärmerückgewinnung vorhanden ist und wie gut sie arbeitet
- ob die Anlage bedarfsgeführt läuft oder durchgehend auf voller Stufe
Sind diese drei Punkte belegt, lässt sich viel aus dem Gebäude herausholen. Fehlen sie, muss konservativ angenommen werden. Und konservativ heißt hier: schlechter.
Wo stehen die Werte? Auf dem Typenschild des Lüftungsgeräts, im Wartungsprotokoll der Lüftungsfirma, oft auch in der Bauakte.
Eine nachgerüstete Wärmerückgewinnung ist in der Gastronomie oft die Maßnahme mit der kürzesten Amortisation, deutlich vor jeder Fassadendämmung. Sie holt einen Teil der Wärme aus der Abluft zurück, bevor die Luft das Haus verlässt, und senkt damit genau den Heizanteil, den die Haube verursacht.
Welche Unterlagen brauche ich, und was rate ich aus meiner Praxis?
Ich brauche Grundrisse mit Flächen, Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung sowie Fotos von Fassade, Fenstern und Typenschildern. Alles kommt telefonisch oder per Foto. Fehlt etwas, rechne ich mit Normwerten und sage Ihnen, welches Foto am meisten bringt.
| Unterlage | Wofür | Wo Sie sie finden |
|---|---|---|
| Grundrisse mit Raumflächen | Zonierung | Bauakte, Pachtvertrag, Architekt |
| Baujahr und größere Umbauten | Wände, Decken, Fenster | Bauakte, Kaufvertrag |
| Fotos von Fassade, Fenstern, Dach | Gebäudehülle | Ihr Smartphone |
| Typenschild Heizung und Speicher | Anlagentechnik, Energieträger | Heizraum, Keller, Küche |
| Wartungsprotokoll Lüftung | Volumenstrom, Wärmerückgewinnung | Lüftungsfirma, Vorpächter |
| Öffnungszeiten | Nutzungszeiten je Zone | Website, Speisekarte |
Berliner Bauakten liegen im Bauaktenarchiv des jeweiligen Bezirksamts. Für ältere Häuser in Friedrichshain, Neukölln oder Wedding finden sich dort oft Grundrisse aus der Bauzeit, manchmal auch der Umbauantrag für die Gaststätte im Erdgeschoss.
Und wenn gar nichts da ist? Dann rechne ich trotzdem, mit den Pauschalwerten der Norm. Das Ergebnis ist rechtssicher, aber vorsichtig.
Genau hier liegt die Best-Case-Optimierung: Jeder belegte Wert ersetzt eine ungünstige Pauschalannahme.
Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen drei Gewohnheiten, die nichts kosten:
Bestellen Sie, bevor das Inserat online geht. Wer früh bestellt, hat Zeit für Fotos. Wer spät bestellt, bekommt Pauschalwerte.
Fotografieren Sie jedes Typenschild. Zehn Sekunden pro Foto, und eine vorsichtige Annahme wird zum echten Wert.
Holen Sie die Wartungsprotokolle beim scheidenden Pächter ab. Ist er ausgezogen, sind diese Papiere meist weg.
Die vollständige Liste steht in der Checkliste für den Energieausweis eines Nichtwohngebäudes.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für die Gastronomie?
Bis 31. Dezember 2026 dürfen Eigentümer von Nichtwohngebäuden wählen. Ab 1. Januar 2027 gibt es für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis. Für Gastronomie erstelle ich schon heute ausschließlich Bedarfsausweise, weil nur er Zonen, Lüftung und Warmwasser rechnerisch abbildet.
Der Verbrauchsausweis bleibt trotzdem eine Erklärung wert, denn viele Eigentümer haben einen alten in der Schublade.
Er liefert nur dann ein brauchbares Bild, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: derselbe Betreiber über drei Abrechnungsperioden, getrennte Zähler für Gebäudetechnik und Küche, keine längere Schließzeit.
In der Berliner Gastronomie ist das selten alles gleichzeitig erfüllt. Betreiberwechsel, Umbauphasen und Sammelzähler sind eher die Regel.
Bis Ende 2026 werden für einen Verbrauchsausweis zusammenhängende 36 Monate ausgewertet und über Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes witterungsbereinigt. Wer eine Schließphase einfach mitmittelt, bekommt einen zu guten Wert, der bei der nächsten Prüfung nicht hält.
Stellen Sie sich das typische Muster vor: Im Laden war jahrelang ein Café mit Kuchen. Jetzt will ein Interessent dort ein Grillrestaurant eröffnen.
Was sagt ihm der Zählerstand des Cafés über sein künftiges Restaurant?
Nichts.
Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude, nicht den Betrieb. Die Abwägung beider Varianten steht im Ratgeber Verbrauch oder Bedarf beim Nichtwohngebäude, den Ablauf zeigt der Beitrag Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Berlin.
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2027 für Gaststätten?
Die GModG-Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027, ohne Übergangsfrist. Dann gibt es für Restaurants ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis und erstmals Effizienzklassen von A bis G.
Seit 29. Juli 2026 heißt das Gesetz GModG. Am Energieausweisrecht ändert sich bis zum Jahresende aber nichts.
| Thema | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ausweisart Nichtwohngebäude | Verbrauch oder Bedarf | nur Bedarfsausweis |
| Effizienzklasse | keine | A bis G nach Anlage 10a |
| Vorlageanlässe | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing | dazu die Vertragsverlängerung |
| Form | Muster nach Bekanntmachung 2023 | digital und maschinenlesbar |
| Baudenkmäler | vom Ausweis ausgenommen | Ausweispflicht auch für Baudenkmäler |
| Rechennorm | DIN V 18599:2018-09 | DIN/TS 18599:2025-10 |
Die neue Skala misst den Primärenergiereferenzfaktor, also den errechneten Primärenergiebedarf geteilt durch den Bedarf eines Referenzgebäudes:
| Klasse | Primärenergiereferenzfaktor nach Anlage 10a |
|---|---|
| A | höchstens 1,0, nur Nullemissionsgebäude |
| B | über 1,0 |
| C | über 1,48 |
| D | über 1,97 |
| E | über 2,46 |
| F | über 2,95 |
| G | über 3,5 |
Das sollte Gastronomen beruhigen.
Das Referenzgebäude ist ein rechnerischer Zwilling mit gleicher Geometrie, Fläche und Nutzung. Ihr Restaurant wird mit einem Referenz-Restaurant verglichen, nicht mit einem Büro. Der hohe Warmwasserbedarf drückt die Klasse also nicht automatisch nach unten. Was zählt, ist Ihre Technik im Vergleich zur Referenz.
Die A-bis-G-Skala gilt nur für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H. Bei einem Gründerzeithaus mit Restaurant im Erdgeschoss können künftig beide Skalen nebeneinander stehen.
Und die Sanierungspflicht? Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 beziehungsweise 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen: höchstens das 3,5-fache des Referenzgebäudes ab 1. Januar 2030, höchstens das 2,95-fache ab 1. Januar 2033. Es gibt Erfüllungsfiktionen, etwa Baujahr ab 1996 oder Fernwärme, und Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler. Der Ausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus.
Wer schon einen Ausweis hat, behält ihn. Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf die neue Skala. § 79 Absatz 3 Satz 1 GModG:
„Ein Energieausweis ist für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“
Einen neuen brauchen Sie erst, wenn ein Anlass kommt und kein gültiger Ausweis vorliegt, oder wenn eine Änderung nach § 80 Absatz 2 GModG neu gerechnet werden muss. Ein Ausweis vom Oktober 2026 gilt bis Oktober 2036. Mehr im Beitrag GModG beschlossen: was Berliner Eigentümer jetzt wissen müssen.
Was kostet der Energieausweis für ein Restaurant in Berlin?
Bei energiepass® BERLIN kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude wie ein Restaurant 899 Euro Festpreis. Darin stecken Zonierung, Lüftungsbewertung, Abgrenzung der Prozessenergie und die DIBt-Registrierung. Ohne Aufschlag für die Küche.
| Leistung | Preis | Geeignet für |
|---|---|---|
| Bedarfsausweis Nichtwohngebäude | 899 € Festpreis | Restaurant, Bar, Café, Hotelgastronomie, Kantine |
| Bedarfsausweis Einfamilienhaus | 299 € Festpreis | Einfamilienhäuser |
| Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus | 399 € Festpreis | Mehrfamilienhäuser |
Ihre Angaben kommen telefonisch oder per Foto, ohne dass jemand Ihren Betrieb blockiert. Auf Wunsch gehört eine kostenlose Sichtprüfung von außen dazu, ohne Termin. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der Ausweis digital in Ihrer Inbox, zehn Jahre gültig.
Ist 899 Euro viel? Rechnen Sie gegen die Alternative: ein geplatzter Pachtvertrag, ein Bußgeld bis 10.000 Euro, oder ein schlechter Kennwert, der zehn Jahre an Ihrem Objekt hängt.
Sitzt die Gastronomie im Erdgeschoss eines Wohnhauses, ist die erste Frage die Abgrenzung. Bis 31.12.2026 wird der Gewerbeteil nach § 106 GModG getrennt, wenn er mehr als 10 Prozent der Nutzfläche ausmacht und sich Nutzung und Anlagentechnik wesentlich unterscheiden. Ab 2027 folgt die Einordnung der überwiegenden Nutzung; bei erheblichem Gastro-Anteil bleiben zwei Ausweise der saubere Weg.
Diese Weiche stelle ich vor der Bestellung. Mehr im Ratgeber Energieausweis für Mischgebäude in Berlin, alle Festpreise unter Energieausweis Kosten Berlin, Hotels mit Restaurant unter Energieausweis für Hotel und Pension in Berlin. Für Standorte außerhalb von Berlin und Brandenburg gibt es das bundesweite Angebot für Nichtwohngebäude unter gewerbepass.de.
Welche Fehler sehe ich am häufigsten?
Die drei teuersten Fehler sind: Kochstrom im Verbrauchswert, zu klein angegebene Küchenfläche und eine nicht dokumentierte Lüftungsanlage. Alle drei drücken das Ergebnis, ohne dass am Gebäude irgendetwas schlechter geworden wäre.
Dazu kommen zwei organisatorische Klassiker.
Der erste: Der Ausweis wird erst beantragt, wenn der Pachtinteressent schon im Raum steht. Dann wird geschätzt statt gerechnet.
Der zweite: Der Eigentümer verlässt sich auf Verbrauchsdaten des Vorpächters, der ein völlig anderes Konzept gefahren hat. Ein Café mit Kuchen und ein Steakhouse mit Grill hinterlassen nicht dieselbe Spur im Zähler.
Und für Makler: Liegt ein Ausweis vor, gehören die Pflichtangaben in jede kommerzielle Anzeige, Wärme und Strom getrennt. Makler haften dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2017 selbst.
Fazit: Was sollten Sie jetzt tun?
Gastronomie ist beim Energieausweis ein Sonderfall, aber ein gut beherrschbarer. Kochen zählt nicht mit, Warmwasser und die Wärme für die Küchenlüftung umso mehr, und die Zonierung entscheidet über die Qualität.
Ab 1. Januar 2027 ist für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis ohnehin nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Die Frage ist nicht, ob Sie den Ausweis brauchen. Die Frage ist, ob er Ihr Gebäude fair zeigt.
Jetzt Angebot für den Energieausweis Ihres Restaurants berechnen: 899 Euro Festpreis, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Liegt die Gastronomie in einem Wohnhaus, kläre ich vorher am Telefon, ob ein oder zwei Ausweise nötig sind: 0152 060 777 67.
Häufige Fragen
Braucht ein Restaurant in Berlin einen Energieausweis?
Ja, sobald die Fläche verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Nach § 80 GModG muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, ab 1. Januar 2027 auch bei einer Vertragsverlängerung. Ein fehlender oder falscher Ausweis kann nach § 108 GModG bis zu 10.000 Euro kosten, die versäumte Vorlage bei der Besichtigung bis zu 5.000 Euro.
Zählt der Strom für Herd und Fritteuse im Energieausweis mit?
Nein. Der Energieausweis bilanziert Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung. Strom oder Gas für Herd, Fritteuse und Kombidämpfer ist Prozessenergie und liegt außerhalb dieser Systemgrenze. Das zentral bereitete Warmwasser für Spülen und Reinigung zählt dagegen mit. Die Küchenabwärme wirkt als innere Last und senkt rechnerisch den Heizwärmebedarf.
Warum schneiden Gaststätten beim Energiekennwert so schlecht ab?
Vor allem wegen des Warmwassers. In der amtlichen Vergleichswert-Tabelle von 2021 liegt der Teilenergiekennwert Warmwasser für Gaststätten bei 79,0 kWh pro Quadratmeter und Jahr, bei Bürogebäuden bei 8,1. Dazu kommt die Heizung, die auch die nachströmende Außenluft der Küchenabluft erwärmt. Wer verbessern will, beginnt bei Warmwasser und Wärmerückgewinnung.
Welchen Energieausweis braucht mein Restaurant, Verbrauch oder Bedarf?
Gesetzlich dürfen Eigentümer von Nichtwohngebäuden bis 31. Dezember 2026 wählen. Ab 1. Januar 2027 ist für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Ich erstelle für Gastronomie ausschließlich Bedarfsausweise, weil nur er Küche, Gastraum und Lüftung getrennt abbildet, unabhängig vom Kochstrom des Vorpächters.
Was kostet der Energieausweis für ein Restaurant in Berlin?
Bei energiepass® BERLIN kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude wie ein Restaurant 899 Euro Festpreis. Zum Vergleich: Einfamilienhaus 299 Euro, Mehrfamilienhaus 399 Euro. Ihre Angaben kommen telefonisch oder per Foto. Sind sie vollständig, liegt der DIBt-registrierte Ausweis 24 Stunden später digital in Ihrer Inbox.

