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Was kostet der Energieausweis für eine Eigentumswohnung in Berlin? Und wer zahlt in der WEG

Was kostet der Energieausweis für eine Eigentumswohnung in Berlin? Und wer zahlt in der WEG | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Der Energieausweis für eine Eigentumswohnung in Berlin kostet bei mir 399 Euro Festpreis, denn bewertet wird das ganze Mehrfamilienhaus, nicht Ihre Einheit. Beauftragt die Eigentümergemeinschaft den Ausweis, verteilt sie die Kosten nach § 16 Abs. 2 WEG auf die Miteigentumsanteile. In einem Zwölfparteienhaus bleiben so je Wohnung rund 33 Euro.

Die meisten Wohnungseigentümer rufen mich mit der falschen Frage an. Sie fragen, was ihr Ausweis kostet.

Die richtige Frage lautet: Was kostet der Ausweis für das Haus, und welcher Anteil davon landet bei mir?

Denn zwischen diesen beiden Fragen liegen in einer Berliner Altbau-WEG schnell mehr als 360 Euro.

Und noch etwas liegt dazwischen: die Frage, wer bestellt. Wer das falsch angeht, zahlt allein, was allen gehört.

Was Sie hier erfahren:

  • was der Ausweis für Ihr Haus kostet und was der Markt verlangt
  • wer in der WEG zahlt und wie der Betrag auf die Wohnungen verteilt wird
  • wie Sie als Einzeleigentümer bestellen, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben
  • warum die Kosten nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören
  • was sich ab 1. Januar 2027 für Wohnungs-WEGs ändert
  • welche Fehler ich in Berliner Eigentümergemeinschaften immer wieder sehe

Was kostet der Energieausweis für eine Eigentumswohnung in Berlin?

399 Euro Festpreis für den Bedarfsausweis des Mehrfamilienhauses. Ein einziger Ausweis deckt alle Wohnungen im Gebäude ab und gilt zehn Jahre. Am Markt liegen Verbrauchsausweise für Mehrfamilienhäuser meist bei 100 bis 500 Euro, Bedarfsausweise bei 200 bis 1.500 Euro. Der Preis allein sagt wenig. Entscheidend ist, was im Ausweis steht.

Der Grund für den Hauspreis steht in § 79 Abs. 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz): Der Energieausweis wird für das Gebäude ausgestellt, nicht für die Wohnung.

Ihre 78 Quadratmeter im dritten Obergeschoss tauchen darin gar nicht einzeln auf.

Das ist die gute Nachricht an der Kostenfront. Sie kaufen kein Dokument für sich, sondern eines für das ganze Haus.

Und deshalb ist der Preis fürs Haus nur die halbe Antwort. Interessant wird die Verteilung.

GebäudeMein FestpreisMarktübliche Spanne nach meiner Marktbeobachtung 2026
Einfamilienhaus, Reihenhaus299 Euro50 bis 600 Euro, Online-Verbrauchsausweise am unteren Ende, Bedarfsausweise am oberen
Mehrfamilienhaus, jede Wohnungs-WEG399 EuroVerbrauchsausweis meist 100 bis 500 Euro, Bedarfsausweis 200 bis 1.500 Euro, mit der Größe des Hauses steigend
Wohnen plus Gewerbe im Haus899 EuroBedarfsausweis für Nichtwohngebäude online 650 bis 999 Euro, beim Energieberater 1.500 bis 4.000 Euro

Wichtig an der Tabelle: Für Wohngebäude erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise.

Warum? Weil ein Verbrauchsausweis nur zeigt, wie die Bewohner geheizt haben. Stand die Dachgeschosswohnung zwei Winter leer, sieht das Haus besser aus, als es ist. Hat die Familie im Erdgeschoss ein Baby und heizt auf 23 Grad, sieht es schlechter aus.

Der Bedarfsausweis rechnet mit dem Gebäude selbst. Wände, Fenster, Dach, Heizung. Und mit der Best-Case-Optimierung setze ich jede Verbesserung an, die Ihre Unterlagen belegen, damit kein günstiger Wert verloren geht.

Wer trägt die Kosten in der Eigentümergemeinschaft?

Bestellt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Ausweis, sind es Kosten der Gemeinschaft nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG. Jeder Eigentümer trägt sie nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils, abgerechnet über Hausgeld und Jahresabrechnung. Bestellt ein einzelner Eigentümer ohne Beschluss, zahlt er zunächst selbst.

Das Gesetz sagt es so:

„Die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, hat jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen.“ § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG

Die Kette dahinter ist kurz. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft (§ 18 Abs. 1 WEG). Jeder Eigentümer kann eine ordnungsmäßige Verwaltung verlangen (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Und die Kosten dieser Verwaltung trägt jeder nach seinem Anteil.

Ein Punkt wird oft übersehen: Die Vorlagepflicht aus § 80 GModG trifft den, der verkauft oder vermietet. Nicht die Gemeinschaft.

Der Ausweis selbst beschreibt aber das ganze Gebäude. Deshalb ist die Gemeinschaft der natürliche Besteller. Sie bestellt einmal, und alle Eigentümer nutzen dieselbe Kopie.

Aber: Kosten der Gemeinschaft entstehen erst, wenn die Gemeinschaft handelt. Durch Beschluss oder durch die Verwaltung in ihrem Namen.

Wer allein bestellt, finanziert erst einmal die Nachbarn mit, die in drei Jahren verkaufen und dieselbe Kopie benutzen.

Wie wird der Betrag auf die Wohnungen verteilt?

Nach Miteigentumsanteilen, so wie sie im Grundbuch eingetragen sind. Bei 399 Euro für das Haus zahlt eine Wohnung mit 95 von 1.000 Anteilen genau 37,91 Euro. Die Gemeinschaft kann für einzelne Kostenarten nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG auch einen anderen Schlüssel beschließen, etwa gleiche Beträge je Einheit.

So sieht das in einem typischen Berliner Gründerzeithaus mit zwölf Parteien aus:

WohnungMiteigentumsanteilAnteil an 399 Euro
42 m², Seitenflügel55 / 1.00021,95 Euro
78 m², Vorderhaus95 / 1.00037,91 Euro
120 m², Beletage145 / 1.00057,86 Euro
übrige neun Einheiten zusammen705 / 1.000281,30 Euro

Beschließt die Gemeinschaft stattdessen gleiche Beträge je Einheit, zahlt jede der zwölf Wohnungen 33,25 Euro. Der Seitenflügel zahlt dann mehr, die Beletage weniger.

Keine Position in dieser Tabelle rechtfertigt eine Sondersitzung.

In den großen Plattenbau-WEGs in Marzahn oder Hellersdorf wird es fast lächerlich: Bei 60 Einheiten kostet der Ausweis rund 6,65 Euro je Wohnung. Für ein Dokument, das zehn Jahre hält.

Genau deshalb geht es in der Eigentümerversammlung selten wirklich um die Summe. Es geht darum, dass sich jemand kümmert.

Wer ist das in Ihrem Haus?

Wollen Sie wissen, was Ihre WEG für den Ausweis zahlt? Ich erstelle den Bedarfsausweis für Ihr ganzes Haus persönlich, als DIBt-registrierter Aussteller seit 2018, für Mehrfamilienhäuser zum Festpreis von 399 Euro, Best-Case-Optimierung inklusive. Nach vollständigen Angaben liegt er morgen in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis für Ihr Haus berechnen

Kann ich als Einzeleigentümer bestellen und das Geld zurückholen?

Bestellen können Sie jederzeit, das Geld ist damit aber nicht gesichert. Ohne Beschluss der Gemeinschaft oder Auftrag der Verwaltung haben Sie keinen sicheren Erstattungsanspruch. Die Ausnahme für eigenmächtiges Handeln in § 18 Abs. 3 WEG greift nicht, sie gilt nur bei einem unmittelbar drohenden Schaden am gemeinschaftlichen Eigentum.

Das ist der Punkt, an dem viele Ratgeber zu großzügig werden. Ihr Anspruch richtet sich auf ordnungsmäßige Verwaltung, nicht automatisch auf Erstattung.

Der Weg, der funktioniert, dauert zwei E-Mails.

Erst Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG) und fragen, ob ein gültiger Ausweis existiert. Sehr oft liegt einer in der Schublade, und die Kostenfrage ist erledigt.

Dann, falls keiner existiert, die Verwaltung bitten, den Ausweis im Namen der Gemeinschaft zu bestellen. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG darf der Verwalter Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung ohne Beschluss treffen. Ob ein Betrag von 399 Euro darunter fällt, hängt von der Größe Ihrer Gemeinschaft und einem eventuellen Beschluss nach § 27 Abs. 2 WEG ab. Ihr Verwalter weiß das.

Sagt der Verwalter nein, gehört der Punkt auf die nächste Versammlung. Notfalls lässt sich ordnungsmäßige Verwaltung mit der Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG durchsetzen. Für 399 Euro lohnt das fast nie.

Läuft Ihnen der eigene Verkauf davon, bestellen Sie selbst und legen den Schriftverkehr mit der Verwaltung dazu. Dann ist zumindest dokumentiert, dass Sie gefragt haben.

399 Euro sind kein Betrag, für den man einen Notartermin platzen lässt.

Darf ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?

Nein. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nimmt Verwaltungskosten ausdrücklich aus den Betriebskosten heraus. Betriebskosten sind laufende Kosten, der Energieausweis fällt einmalig an und hält zehn Jahre. Steht er in der Nebenkostenabrechnung, muss die Position auf Einwand des Mieters wieder heraus.

Ich sehe diesen Fehler regelmäßig, meist in gutem Glauben. Der Vermieter hat seinen Anteil bezahlt, das Haus profitiert, also verteilt er ihn auf die Mieter.

Rechtlich ist das eine Sackgasse. Der Ausweis dient Ihrer gesetzlichen Pflicht als Vermieter, nicht dem laufenden Betrieb des Hauses. Mehr zur Abgrenzung steht im Beitrag Wer zahlt den Energieausweis, Vermieter oder Mieter.

Steuerlich sieht es freundlicher aus. Wer vermietet, kann seinen Anteil in der Regel als Werbungskosten ansetzen. Wie das geht, erklärt der Beitrag Energieausweis steuerlich absetzen.

Die Summe bleibt also beim Eigentümer. Sie ist im Verhältnis zum Risiko winzig.

Fehlt bei Verkauf oder Vermietung der Ausweis oder fehlen in einer kommerziellen Immobilienanzeige die Pflichtangaben eines vorliegenden Ausweises, sind nach § 108 GModG bis zu 10.000 Euro Bußgeld möglich. Wer den Ausweis bei der Besichtigung nicht vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert bis zu 5.000 Euro.

Dagegen sind 33 Euro Anteil am Gebäude-Ausweis eine Rundungsdifferenz.

Warum entscheidet der Ausweistyp über die Kosten der WEG?

Weil der Verbrauchsausweis Daten braucht, die viele Berliner WEGs nicht haben. Bis 31.12.2026 verlangt § 82 Abs. 2 GModG Abrechnungen über zusammenhängende 36 Monate für das ganze Gebäude. Fehlen sie, bleibt nur der Bedarfsausweis. Am Markt kostet dieser Wechsel oft mehrere Hundert Euro Aufpreis, bei mir ist der Bedarfsausweis der Festpreis.

Der Klassiker in Charlottenburg und Schöneberg ist die Gasetagenheizung. Jede Wohnung hat ihre eigene Therme, jeder Eigentümer seinen eigenen Gasvertrag.

Zentrale Verbrauchsdaten gibt es nicht. Zwölf Abrechnungen über 36 Monate von zwölf Eigentümern einzusammeln, scheitert in der Praxis fast immer am dritten Nachbarn.

Dann wird es ein Bedarfsausweis für das Gebäude, und das ist fachlich ohnehin der richtige Weg. Details dazu stehen im Beitrag zum Energieausweis bei Gasetagenheizung.

In kleinen WEGs gibt es bis Ende 2026 zusätzlich eine harte Grenze. Hat das Haus höchstens vier Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, ist der Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Haus erreicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977.

Das betrifft in Berlin zum Beispiel die aufgeteilte Stadtvilla in Zehlendorf oder das kleine Mehrfamilienhaus in Lichtenrade. Die Wärmeschutzverordnung 1977 war eine westdeutsche und West-Berliner Vorschrift; in Ost-Berlin wurde zu dieser Zeit nach den DDR-Vorschriften (TGL) gebaut. Die gesetzliche Grenze knüpft trotzdem am Datum des Bauantrags an.

Zweiter Kostentreiber, den die Gemeinschaft selbst in der Hand hat: die Unterlagen. Wer Baujahr, Wohnflächen, Sanierungsstand und Heizungsdaten aus der Verwaltung zusammenhat, bekommt den Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben.

Ich nehme die Daten telefonisch auf oder per Foto. Einen Termin im Haus braucht dafür niemand. Ist ein Detail an der Fassade unklar, gibt es die kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin.

Welche Angaben genau nötig sind, steht in der Checkliste Welche Daten braucht der Energieausweis.

Was ändert das GModG ab 2027 für Ihre WEG?

An der Kostenverteilung nichts. Die Novelle wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und am 28. Juli 2026 verkündet, seit 29. Juli 2026 heißt das Gesetz GModG. Das neue Ausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H, ausgestellte Ausweise bleiben zehn Jahre gültig.

Für eine reine Wohnungs-WEG heißt das: keine Panik und kein Grund zu warten. Ein Ausweis aus 2026 läuft seine volle Laufzeit, es gibt keine Austauschpflicht.

Das ändert sich zum Stichtag:

Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
Ausweisart WohngebäudeBedarfsausweis Pflicht bei höchstens 4 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977 ohne WSchV-1977-Niveau, sonst Wahlfreie Wahl, Verbrauchsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
Verbrauchsdatenzusammenhängende 36 Monatejährlich über zwei Jahre, nach Energieträgern getrennt
Klassen WohngebäudeA+ bis H nach EndenergieA+ bis H nach Endenergie
Gewerbeteil, NichtwohngebäudeVerbrauch oder Bedarf, keine Klassenur Bedarfsausweis, erstmals Klassen A bis G
BaudenkmalAusnahme von der AusweispflichtAusweis bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung nötig
AnlässeVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasingzusätzlich Verlängerung solcher Verträge
Formkeine Digitalpflichtdigital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen
Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen, wenn ein Ausweis vorliegtAusweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, Baujahr, EffizienzklasseAusweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr, wesentliche Energieträger

Unter der Haube ändern sich auch die Rechenregeln. DIN/TS 18599:2025-10 ersetzt DIN V 18599:2018-09, und der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 1,8 auf 1,5. Das verschiebt den Primärenergiewert im Ausweis. Die Klasse eines Wohngebäudes richtet sich aber weiter nach der Endenergie (Anlage 10).

Die neuen amtlichen Muster für Ausweise ab 2027 sind noch nicht bekannt gemacht. Auch das spricht dafür, jetzt zu bestellen, statt auf den Stichtag zu warten.

Die Vertragsverlängerung als neuer Anlass betrifft vor allem befristete Verträge, also Gewerbemiete, Pacht und Leasing. Für die normale Wohnungsvermietung ändert sich im Alltag wenig.

Steht Ihr Gründerzeithaus unter Denkmalschutz, wird es spannender: Bis 31.12.2026 brauchen Sie keinen Ausweis, ab 1. Januar 2027 bei Verkauf und Vermietung schon. Mehr dazu im Beitrag Energieausweis und Denkmalschutz in Berlin.

Hat Ihre WEG einen gemischt genutzten Bau, Laden unten und Wohnungen oben, gilt bis Ende 2026 die Trennungsregel des § 106 GModG: Ist der Gewerbeanteil erheblich (über 10 Prozent der Nutzfläche) und unterscheiden sich Nutzung und Technik wesentlich, bekommt jeder Teil seinen eigenen Ausweis. Ab 2027 fällt diese Regel weg, eingeordnet wird nach der überwiegenden Nutzung. Bei erheblichem Gewerbeanteil bleiben in der Praxis zwei Ausweise üblich, und der Gewerbeteil bekommt dann einen Bedarfsausweis mit der neuen Skala A bis G.

Den beschlossenen Stand habe ich im Artikel GModG beschlossen: was Berliner Eigentümer wissen müssen sortiert.

Welche Praxis-Tipps sparen Ihrer WEG Geld und Ärger?

Drei Dinge, aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen: den Ausweis auf die Tagesordnung setzen, bevor der erste Verkauf drängt; die Verwaltung bestellen lassen, nicht einen Nachbarn; und die Unterlagen einmal zentral sammeln. Das kostet die Gemeinschaft eine halbe Stunde und erspart Doppelbestellungen und Erstattungsstreit.

Erster Tipp: die Tagesordnung.

Ein Muster, das ich bei Verwaltungen in Prenzlauer Berg und Friedrichshain immer wieder sehe: Mehrere Eigentümer holen unabhängig voneinander Angebote ein. Bei einem Haus mit 14 Einheiten kommen drei Einzelangebote schnell auf über 900 Euro. Ein Ausweis fürs Gebäude kostet 399 Euro. Über das Hausgeld auf 14 Parteien verteilt, zahlt jede sogar weniger als die 33 Euro aus dem Zwölfparteienhaus oben.

Setzen Sie den Energieausweis deshalb einmal auf die nächste Versammlung. Lassen Sie im Beschluss festhalten, wer die Kopien an verkaufende Eigentümer herausgibt. Das kostet fünf Minuten und spart später Wochen.

Zweiter Tipp: Die Verwaltung bestellt.

Das umgekehrte Muster kenne ich auch. Ein Eigentümer bestellt still, informiert niemanden und will das Geld später erstattet haben. Die Gemeinschaft lehnt ab, weil kein Beschluss vorliegt. Eine kurze Mail vorher hätte den Streit erspart.

Dritter Tipp: Die Unterlagen liegen meist schon da.

Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan enthält Grundrisse und Flächen aller Wohnungen. Das ist für den Bedarfsausweis Gold wert. Fehlen Baujahr oder Pläne, hilft das Bauaktenarchiv Ihres Bezirksamts. Und Rechnungen zu neuen Fenstern, Dachdämmung oder Heizungstausch liegen bei der Verwaltung, weil die Gemeinschaft sie bezahlt hat.

Jede belegte Maßnahme fließt in die Best-Case-Optimierung ein. Was nicht belegt ist, muss ich vorsichtig ansetzen.

Welche Fehler kosten Wohnungseigentümer beim Energieausweis Geld?

Fünf Fehler sehe ich in Berliner WEGs immer wieder: die Doppelbestellung, der stille Alleingang, der Griff in die Nebenkostenabrechnung, der zu späte Start vor der Besichtigung und das ungeprüfte Weiterreichen eines alten Ausweises. Jeder davon lässt sich mit einem Anruf bei der Verwaltung vermeiden.

Der teuerste ist die Doppelbestellung. Zwei Nachbarn beauftragen je einen Ausweis für dasselbe Haus. Ein Dokument davon ist überflüssig, weil beide dasselbe Gebäude beschreiben.

Der zweite ist der stille Alleingang. Selbst zahlen, nichts sagen, hinterher auf Erstattung hoffen. Ohne Beschluss oder Auftrag der Verwaltung bleibt es Ihr Geld.

Der dritte ist der Griff in die Nebenkostenabrechnung. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten, und Mieter prüfen genauer als früher.

Der vierte kostet wirklich Geld: zu spät anfangen. Wer den Ausweis erst sucht, wenn der Kaufinteressent zur Besichtigung kommt, verhandelt nicht mehr über Preise, sondern über Termine. Nach § 80 GModG muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen.

Der fünfte ist leiser. Der Verwalter findet einen Ausweis in der Akte, und niemand schaut aufs Datum. Ist er älter als zehn Jahre oder wurde das Haus seitdem so umgebaut, dass nach § 80 Abs. 2 GModG neu gerechnet werden muss, taugt er nicht mehr für den Verkauf. Wie Sie das prüfen, steht im Beitrag Energieausweis abgelaufen.

Welche Fragen stellen Wohnungseigentümer am häufigsten?

Fünf Fragen höre ich am Telefon fast täglich. Sie drehen sich um den Preis, um die Verteilung in der WEG, um die Mieter, um den Alleingang und um die Frage, ob jede Wohnung einen eigenen Ausweis braucht. Hier sind die kurzen Antworten.

Was kostet der Energieausweis für eine Eigentumswohnung in Berlin?

Bei mir 399 Euro Festpreis, denn bewertet wird das Mehrfamilienhaus und nicht die einzelne Wohnung. Diese Summe deckt alle Einheiten im Haus ab, als Bedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung. Beauftragt die Gemeinschaft den Ausweis und teilt nach Miteigentumsanteilen, bleiben in einer WEG mit zwölf Parteien je Wohnung im Schnitt rund 33 Euro.

Wer trägt die Kosten für den Energieausweis in der Eigentümergemeinschaft?

Bestellt die Gemeinschaft, sind es Kosten der Gemeinschaft nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG. Jeder Eigentümer trägt sie nach seinem Miteigentumsanteil, abgerechnet über Hausgeld und Jahresabrechnung, sofern kein anderer Schlüssel beschlossen ist. Bestellt ein einzelner Eigentümer ohne Beschluss, zahlt er zunächst selbst. Der sichere Weg ist deshalb ein Beschluss oder eine Bestellung durch die Verwaltung.

Kann ich die Kosten auf meinen Mieter umlegen?

Nein. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV gehören Verwaltungskosten ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten. Der Energieausweis fällt einmalig an und ist nicht umlagefähig. Steht er trotzdem in der Nebenkostenabrechnung, muss die Position auf Einwand des Mieters heraus. Als vermietender Eigentümer können Sie Ihren Anteil aber in der Regel als Werbungskosten absetzen.

Was passiert, wenn ich als Einzeleigentümer selbst bestelle?

Dann haben Sie den Ausweis, aber nicht automatisch das Geld zurück. Ohne Beschluss der Gemeinschaft oder Auftrag der Verwaltung gibt es keinen gesicherten Erstattungsanspruch, und die Notmaßnahme nach § 18 Abs. 3 WEG greift hier nicht. Klären Sie die Kostenübernahme vorher schriftlich, am besten bestellt die Verwaltung gleich selbst im Namen der Gemeinschaft.

Braucht jede Wohnung im Haus einen eigenen Energieausweis?

Nein. Der Energieausweis wird nach § 79 Abs. 2 GModG für das Gebäude ausgestellt und gilt zehn Jahre, solange keine Neuberechnung nach § 80 Abs. 2 GModG nötig wird. Alle Eigentümer nutzen dieselbe Kopie für Verkauf und Vermietung. Eigene Ausweise für Gebäudeteile kommen nur bei gemischt genutzten Häusern mit erheblichem Gewerbeanteil in Betracht.

Fazit: Was sollten Sie als Wohnungseigentümer jetzt tun?

Eine Mail an Ihre Verwaltung schreiben, heute. Fragen, ob ein gültiger Ausweis existiert, und wenn nicht, die Bestellung durch die Gemeinschaft anregen. Dann zahlt niemand allein, was allen nützt.

Der Energieausweis für eine Berliner Eigentumswohnung kostet bei mir 399 Euro fürs gesamte Haus. Bestellt die Gemeinschaft, wird die Summe nach § 16 Abs. 2 WEG auf die Miteigentumsanteile verteilt, und pro Wohnung bleibt in den meisten Berliner WEGs ein zweistelliger Betrag.

Warten bringt nichts. Ein Ausweis aus diesem Jahr gilt zehn Jahre, auch nach dem 1. Januar 2027.

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Alle Preise und Vergleiche finden Sie in der Übersicht Energieausweis Kosten in Berlin. Warum es keinen Ausweis für die einzelne Wohnung gibt, erklärt der Beitrag Energieausweis für die Eigentumswohnung, und die Gebäudesicht dazu liefert der Ratgeber Energieausweis Mehrfamilienhaus Berlin.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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