Wohngebäude

Energieausweis für die Eigentumswohnung in Berlin: Warum es keinen Wohnungs-Ausweis gibt

Energieausweis für die Eigentumswohnung in Berlin: Warum es keinen Wohnungs-Ausweis gibt | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Es gibt keinen Energieausweis für Ihre Eigentumswohnung allein. Der Ausweis ist nach §79 Abs. 2 GEG immer gebäudebezogen und gilt fürs ganze Mehrfamilienhaus. Wer eine Berliner Eigentumswohnung verkauft oder vermietet, legt eine Kopie des Gebäude-Ausweises vor. Die Erstellung fürs Haus kostet bei mir 399 Euro als Festpreis, geliefert in 24 Stunden.

Der Anruf kommt fast jede Woche. “Ich verkaufe meine Wohnung in Prenzlauer Berg, ich brauche einen Energieausweis für die 78 Quadratmeter.” Und dann muss ich erklären, dass es das so nicht gibt.

Nicht weil ich nicht will. Sondern weil das Gesetz die Wohnung gar nicht kennt. Es kennt nur das Gebäude.

Gibt es einen Energieausweis nur für meine Eigentumswohnung?

Nein. Der Energieausweis wird nach §79 Abs. 2 GEG für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Einheit. Einen “Wohnungs-Energieausweis” gibt es rechtlich nicht. Wer eine Eigentumswohnung verkauft oder vermietet, braucht eine Kopie des Ausweises, der fürs ganze Mehrfamilienhaus gilt.

Das klingt erst wie eine Formalie. Ist aber der Kern der ganzen Sache.

Ein Energieausweis bewertet die Hülle und die Anlagentechnik eines Gebäudes. Fassade, Dach, Fenster, Heizung. Diese Dinge gehören zum Haus, nicht zu Ihrer Wohnung. Ihre einzelne Einheit lässt sich davon nicht sauber abtrennen.

Deshalb steht auf dem Ausweis die Adresse des Hauses. Nicht “3. OG rechts”. Und deshalb reicht ein einziges Dokument für alle Eigentümer im Haus.

Was lege ich beim Verkauf meiner Wohnung dann vor?

Sie legen eine Kopie des gebäudebezogenen Energieausweises vor. Nach §80 GEG muss dem Kaufinteressenten der Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsschluss übergeben werden. Die Pflichtangaben aus dem Ausweis gehören schon in die Immobilienanzeige (§87 GEG).

Für Sie als Verkäufer einer einzelnen Wohnung heißt das: Sie brauchen kein eigenes Dokument, sondern Zugriff auf das eine Dokument des Hauses.

Die Angaben, die in Ihr Exposé gehören, stammen alle aus diesem Gebäude-Ausweis. Energieträger, Energiekennwert, Baujahr, Effizienzklasse. Fehlen sie in der Anzeige, drohen Abmahnungen und ein Bußgeld bis 10.000 Euro nach §108 GEG.

Der praktische Engpass ist selten der Ausweis selbst. Es ist die Frage, wer ihn hat.

Wie komme ich als Einzeleigentümer an den Ausweis?

Über die Hausverwaltung oder die WEG. Der Energieausweis fürs Gemeinschaftseigentum gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Als Einzeleigentümer haben Sie Anspruch darauf, eine Kopie zu erhalten, damit Sie Ihre Verkaufs- oder Vermietungspflicht erfüllen können.

Der erste Weg ist immer die Verwaltung. Eine kurze E-Mail genügt oft: “Ich verkaufe meine Einheit und benötige nach §80 GEG eine Kopie des Energieausweises für das Gebäude.”

Existiert ein gültiger Ausweis, bekommen Sie ihn meist innerhalb weniger Tage. Zehn Jahre lang ist er nach §79 GEG gültig, danach für die nächste Transaktion neu.

Existiert keiner, wird es interessant. Dann muss die Gemeinschaft einen erstellen lassen. Und das ist der Moment, in dem viele Verkäufe ins Stocken geraten.

Diese Tabelle zeigt, wer wofür zuständig ist.

SituationWer handeltWer zahlt
Gültiger Ausweis vorhandenVerwaltung gibt Kopie herausbereits über WEG bezahlt
Kein Ausweis vorhandenVerwaltung beauftragt ErstellungEigentümergemeinschaft (nach MEA)
Ausweis abgelaufenVerwaltung lässt neu erstellenEigentümergemeinschaft
Verwaltung reagiert nichtEinzeleigentümer macht Druck, notfalls selbstim Regelfall Erstattung durch WEG

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Wer trägt die Kosten in der Eigentümergemeinschaft?

In aller Regel die Gemeinschaft, nicht der einzelne Verkäufer. Der Ausweis dient dem ganzen Gebäude, deshalb werden die Kosten meist nach Miteigentumsanteilen über die Hausgeldabrechnung verteilt. Ein eigener Beschluss ist oft gar nicht nötig, weil es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt.

Das ist die Nachricht, die viele Einzeleigentümer erleichtert: Sie müssen die 399 Euro nicht allein stemmen.

Weil ein einziger Ausweis für alle Wohnungen gilt, ist es eine Gemeinschaftsaufgabe. Wer allein bezahlt, subventioniert die Nachbarn, die später verkaufen.

Ausnahmen gibt es, etwa wenn die Gemeinschaft aus Zeitgründen einem Einzeleigentümer die Vorfinanzierung überlässt. Aber der Regelfall ist klar: Gebäude-Ausweis, Gebäude-Kosten.

Und ein Nebeneffekt, den ich oft betone: Ein sauber optimierter Ausweis nützt allen im Haus. Er landet in jedem künftigen Exposé.

Was tun, wenn die WEG blockiert oder trödelt?

Erst schriftlich mit Frist auffordern, dann eskalieren. Verweigert die Verwaltung die Kopie oder passiert monatelang nichts, können Sie die Beschaffung als Verwalterpflicht einfordern. Läuft Ihnen der eigene Verkauf davon, lasse ich den Ausweis fürs Gebäude kurzfristig erstellen, damit Sie nicht am Trödeln der WEG hängen.

Zeitdruck ist beim Wohnungsverkauf das eigentliche Problem. Der Käufer sitzt bereit, der Notartermin steht, und der Ausweis fehlt.

Setzen Sie der Verwaltung eine konkrete Frist, schriftlich, mit Datum. Das schafft Klarheit und ist im Streitfall Ihr Beleg.

Reagiert niemand, können Sie die Erstellung anstoßen und sich die Kosten später von der Gemeinschaft erstatten lassen, weil es eine gesetzliche Gebäudepflicht ist. Die Datenaufnahme läuft bei mir telefonisch oder per Foto, einen Termin im Haus brauche ich dafür nicht.

Wichtig: Bewegt sich der Ausweis auf einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zu, hängt die Wahl am Haus, nicht an Ihrer Wohnung. Welcher Typ passt, klären wir vorab.

Warum ist das gerade in Berlin so oft ein Thema?

Weil Berlin eine extrem hohe WEG-Dichte hat. Unzählige Gründerzeit-Mehrfamilienhäuser wurden in den letzten Jahrzehnten in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Das bedeutet: viele Einzeleigentümer, eine gemeinsame Verwaltung, und ein Energieausweis, um den sich am Ende jeder erst kümmert, wenn er selbst verkauft.

In Prenzlauer Berg, Charlottenburg und Schöneberg stehen ganze Straßenzüge aus aufgeteilten Altbauten.

Da wohnen zwölf Parteien in einem Haus, jede mit eigenem Grundbuchblatt, aber nur einem gemeinsamen Gebäude-Ausweis. Der Erste, der verkauft, stößt die Erstellung an. Die anderen profitieren still mit.

Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Verwaltungsunterlagen, bevor der Verkauf konkret wird.

Was ich in der Praxis oft sehe

Ein Verkäufer in Charlottenburg wollte seine 90-Quadratmeter-Altbauwohnung inserieren und dachte, er brauche einen Ausweis nur für seine Etage. Die Verwaltung hatte längst einen gültigen Gebäude-Ausweis in der Schublade. Ein Anruf, eine Kopie, fertig.

Umgekehrter Fall in Schöneberg: aufgeteiltes Gründerzeithaus, sieben Parteien, kein einziger Ausweis vorhanden. Der verkaufende Eigentümer hatte den Notartermin schon stehen. Wir haben den Ausweis fürs ganze Haus in 24 Stunden erstellt, die WEG hat die Kosten anteilig übernommen.

Und immer wieder Gasetagenheizungen: Jede Wohnung eine eigene Therme, keine zentralen Verbrauchsdaten. Dann führt der Weg fast immer zum Bedarfsausweis fürs Gebäude, weil ein sauberer Verbrauchsausweis kaum darstellbar ist.

Häufige Fehler

Der teuerste Fehler ist die Doppelbestellung. Zwei Nachbarn beauftragen unabhängig je einen Ausweis fürs selbe Haus. Einer davon ist rausgeworfenes Geld, denn das Dokument ist identisch.

Fast so häufig: der Alleingang. Ein Eigentümer zahlt still selbst, statt die Kostenübernahme durch die WEG einzufordern. Das Geld steht ihm oft zu.

Dritter Klassiker: zu spät anfangen. Der Ausweis wird erst gesucht, wenn der Käufer schon am Tisch sitzt. Dann zählt jede Stunde, und die Verwaltung ist im Urlaub.

Und der stille Vierte: die Pflichtangaben in der Anzeige vergessen. Effizienzklasse und Kennwert gehören ins Exposé, sonst droht die Abmahnung.

Fazit

Es gibt keinen Energieausweis für die einzelne Eigentumswohnung, nur für das ganze Haus. Ihr Weg zur Kopie führt über die Verwaltung, und die Kosten trägt in der Regel die Gemeinschaft. Wenn die WEG bremst und Ihr Verkauf drängt, helfe ich Ihnen schnell weiter: Sie können den Gebäude-Ausweis direkt bei mir zum Festpreis online bestellen.

Mehr Grundlagen zur Ausweispflicht finden Sie in unserer Übersicht Energieausweise für Wohngebäude, zur konkreten Pflichtlage im Ratgeber Energieausweis-Pflicht für Berliner Eigentümer. Wenn Sie Ihre Wohnung neu vermieten, hilft der Beitrag zur Vermietung und Neuvermietung in Berlin, und für die Typfrage der Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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