Wohngebäude

Energieausweis für die Doppelhaushälfte in Berlin: zwei Häuser, eine Wand

Energieausweis für die Doppelhaushälfte in Berlin: zwei Häuser, eine Wand | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Für jede Doppelhaushälfte in Berlin brauchen Sie einen eigenen Energieausweis. Nach § 79 Abs. 2 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) wird der Ausweis je Gebäude ausgestellt, und jede Hälfte ist ein eigenes Gebäude, auch baugleich und mit gemeinsamer Heizung. Mein Bedarfsausweis kostet 299 Euro Festpreis und liegt 24 Stunden nach Ihren Angaben in Ihrer Inbox.

Der Anruf kommt bei mir etwa jede zweite Woche, meistens aus Mahlsdorf, Lichtenrade oder Frohnau.

„Wir verkaufen unsere Hälfte. Der Nachbar hat vor drei Jahren einen Energieausweis machen lassen, das Haus ist identisch gebaut. Können wir den nicht einfach nehmen?“

Nein. Und zwar aus einem Grund, der nichts mit Bürokratie zu tun hat.

Eine Doppelhaushälfte ist kein halbes Haus. Sie ist ein ganzes Haus, das zufällig eine Wand mit dem Nachbarn teilt.

Wer das verstanden hat, spart sich Ärger beim Verkauf. Und entdeckt nebenbei, dass genau diese Wand im Ausweis für ihn arbeitet.

Was Sie in diesem Beitrag erfahren:

  • warum jede Hälfte ihren eigenen Ausweis braucht, auch bei gemeinsamer Heizung
  • wann aus einer Hälfte zwei Ausweise werden
  • was die gemeinsame Wand in der Berechnung bringt
  • welche Ausweisart für Ihre Hälfte gilt, heute und ab dem 1. Januar 2027
  • welche vier Fehler beim Doppelhaus Geld und Zeit kosten und welche drei Gewohnheiten sie verhindern

Braucht wirklich jede Doppelhaushälfte einen eigenen Energieausweis?

Ja. § 79 Abs. 2 GModG sagt: „Der Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt.“ Die amtliche Auslegung zu § 79 Abs. 2 Satz 1, damals noch zum früheren Gebäudeenergiegesetz 2020 veröffentlicht und heute im GModG-Infoportal des Bundes abrufbar, formuliert es unmissverständlich: „Der Energieausweis ist für jede Doppelhaushälfte gesondert auszustellen“, und zwar „selbst wenn sie eine gemeinsame Heizungsanlage aufweisen sollten“.

§ 79 Abs. 2 GModG: „Der Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt.“

Der Ausweis Ihres Nachbarn trägt dessen Adresse und dessen Registriernummer. Für Ihre Immobilienanzeige taugt er nicht.

Und für die gesetzliche Pflicht auch nicht. Die greift übrigens früher, als viele denken: Nach § 80 GModG legen Sie den Ausweis dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vor. Nach dem Vertragsschluss übergeben Sie ihn dem Käufer.

Der Notartermin ist also nicht der Stichtag. Wer bis dahin wartet, ist zu spät dran.

Dazu kommt der praktische Teil: Zwei Hälften starten baugleich und driften auseinander. Nach dreißig Jahren hat der eine neue Fenster und eine Wärmepumpe, der andere die Original-Ölheizung von 1988 im Keller.

Ein gemeinsames Dokument würde beide falsch beschreiben.

Genau das will das Gesetz verhindern, denn nach § 79 Abs. 1 GModG dient der Ausweis der Information über die energetischen Eigenschaften eines konkreten Gebäudes. Nicht über die des Hauses nebenan.

Bei Reihenhäusern gilt übrigens dieselbe Logik, nur mit mehr Nachbarn. Das habe ich im Beitrag zum Energieausweis fürs Reihenhaus durchgerechnet.

Wann ist eine Hälfte ein eigenes Gebäude und wann nur ein Gebäudeteil?

Zwei bewohnte Hälften sind zwei Gebäude, kein geteiltes Gebäude. Die Trennung nach § 106 GModG betrifft etwas anderes: Bis 31.12.2026 verlangt sie eine getrennte Behandlung, wenn sich ein Gebäudeteil in Nutzungsart und technischer Ausstattung wesentlich vom Wohnen unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil der Nutzfläche umfasst, also mehr als 10 Prozent. Zwei Wohn-Hälften erfüllen das nicht.

Woran sich die Gebäude-Eigenschaft festmacht, nennt dieselbe amtliche Auslegung als Anhaltspunkte: selbstständige Nutzbarkeit, ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang, die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche, eigene Hausnummer, Eigentumsgrenzen, eigener Eingang, Trennung durch Brandwände.

Das ist keine Checkliste zum Abhaken. Kein einzelner Punkt ist für sich allein zwingend.

Meistens sprechen mehrere davon gemeinsam für ein eigenes Gebäude. Bei einer normalen Berliner Doppelhaushälfte treffen sie praktisch alle zu.

Es gibt sogar eine Vorschrift, die in die andere Richtung zeigt, und die wird gern falsch verstanden: § 17 GModG erlaubt, gleichzeitig errichtete aneinandergereihte Gebäude bei den Neubau-Anforderungen wie ein Gebäude zu behandeln. Satz 2 stellt aber ausdrücklich klar, dass die Vorschriften zum Energieausweis davon unberührt bleiben. Für den Ausweis zählt jede Hälfte einzeln.

Diesen Punkt lese ich im Netz ständig falsch. Da steht dann, § 106 GModG regele die Doppelhaushälfte. Tut er nicht.

Wichtig wird § 106 GModG erst in einer bestimmten Berliner Konstellation, und die ist gar nicht selten: In einer Hälfte sitzt eine Zahnarztpraxis, ein Steuerbüro oder ein Ladengeschäft, die andere wird bewohnt.

Dann kann für diese eine Hälfte eine Aufteilung in einen Wohn- und einen Nichtwohnteil nötig werden. Aus einer Hälfte werden zwei Ausweise. Die Details dazu stehen im Beitrag über gemischt genutzte Gebäude.

Ab dem 1. Januar 2027 fällt diese gesetzliche Trennungsregel weg. Unter der Nummer § 106 steht dann eine Vorschrift zur Solarenergie.

Eingeordnet wird ab 2027 über die Gebäudedefinition: Ein Wohngebäude dient überwiegend Wohnzwecken. Bei einem erheblichen Praxis- oder Ladenanteil bleibt es in der Praxis trotzdem bei zwei Ausweisen, für den Gewerbeteil als Bedarfsausweis. Einen Verbrauchsausweis sieht das neue Recht für gemischt genutzte Gebäude nicht mehr vor.

Merken Sie sich die einfache Version: Zwei Wohn-Hälften nebeneinander ergeben zwei Ausweise, weil es zwei Gebäude sind. Zwei Nutzungsarten in einer Hälfte können ebenfalls zwei Ausweise ergeben. Nur eben aus einem völlig anderen Grund.

Ihre Doppelhaushälfte braucht einen eigenen Ausweis? Ich erstelle den Bedarfsausweis persönlich als DIBt-registrierter Aussteller, mit Best-Case-Optimierung, zum Festpreis von 299 Euro. 24 Stunden nach Ihren vollständigen Angaben liegt er in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis-Angebot berechnen oder direkt anrufen: 0152 060 777 67.

Was bringt Ihnen die gemeinsame Wand in der Berechnung?

Einen Vorteil. § 29 Abs. 1 GModG bestimmt für aneinandergereihte Bebauung, dass die Trennwand zu einem beheizten Nachbargebäude mit mindestens 19 Grad Innentemperatur als nicht wärmedurchlässig gilt und bei der wärmeübertragenden Umfassungsfläche außer Ansatz bleibt. Wird die Nachbarhälfte nur schwach beheizt, zwischen 12 und 19 Grad, kommt ein Korrekturfaktor zum Tragen.

Das ist der Teil, über den sich niemand Gedanken macht. Dabei verschiebt er Ihren Kennwert spürbar.

Allein entscheidet die Wand Ihre Klasse nicht. Dach, Fenster, Heizung und Baujahr wiegen mit. Aber sie startet Ihre Hälfte mit einem Vorsprung.

Die Logik dahinter ist banal: Wo kein Temperaturunterschied herrscht, fließt keine Wärme. Ihre Wand zum Nachbarn steht warm an warm.

Praktisch heißt das: Ihre Hälfte verliert Wärme nur über drei Außenwände, das Dach und die Bodenplatte. Ein baugleiches freistehendes Haus hätte vier.

MerkmalDoppelhaushälfteFreistehendes Haus
Außenwände zur kalten Luft34
Trennwand außer Ansatz nach § 29 GModG1keine
Verhältnis Hüllfläche zu Volumengünstigerungünstiger
Typische Folge im Ausweisbessere Einstufungschlechtere Einstufung

Die Klasse selbst ergibt sich bei Wohngebäuden aus dem berechneten Endenergiebedarf je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, nach Anlage 10 GModG: A+ bis 30 kWh, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250, H darüber.

Jede Kilowattstunde, die nicht durch die Trennwand verloren geht, rückt Sie auf dieser Skala ein Stück nach oben.

Und genau hier liegt auch die Erklärung für einen Anruf, den ich regelmäßig bekomme: Warum hat die eine Hälfte trotz gleicher Bauweise eine bessere Klasse als die andere?

Meistens liegt es an der Ausrichtung, an unterschiedlich getauschten Fenstern oder an einem ausgebauten Dachgeschoss auf nur einer Seite. Manchmal auch daran, dass die Nachbarhälfte leer steht und kaum beheizt wird. Dann greift der Korrekturfaktor, und die Trennwand zählt plötzlich doch mit.

Praxis-Tipp: Wenn Ihre Nachbarhälfte längere Zeit leer steht, sagen Sie mir das beim Telefonat. Diese Information gehört in die Berechnung und wird sonst schlicht übersehen.

Wie läuft der Energieausweis bei einer gemeinsamen Heizung?

Auch dann bekommt jede Hälfte ihren eigenen Ausweis. Beim Verbrauchsausweis wird der Gesamtverbrauch der Heizzentrale flächenanteilig auf die versorgten Einheiten umgelegt, wenn keine getrennten Zähler existieren. So beschreibt es der dena-Leitfaden zu Energieverbrauchsausweisen. Beim Bedarfsausweis bewerte ich die Anlage rechnerisch, und das Heizverhalten der Nachbarn spielt keine Rolle.

In Berlin ist diese Konstellation typisch für Doppelhäuser aus den 1930er bis 1960er Jahren. Damals gehörte das ganze Haus oft einer Familie, ein Kessel versorgte beide Seiten, und erst später wurde geteilt und verkauft.

Die Flächenumlage im Verbrauchsausweis ist simpel: Gesamtverbrauch durch Gesamtfläche, dann mit der Fläche Ihrer Hälfte multipliziert.

Der Haken: Sie beschreibt Ihre Hälfte nur ungefähr. Wenn nebenan drei Kinder wohnen und bei Ihnen eine Person, zahlen Sie im Ausweis für fremdes Heizverhalten.

Dazu kommt der Aufwand. Heute braucht ein Verbrauchsausweis Abrechnungen über 36 zusammenhängende Monate. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Verbrauch jährlich über zwei Jahre erfasst, und der Verbrauchsausweis ist nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Deshalb erstelle ich für Wohngebäude, und gerade bei geteilter Heizung, den Bedarfsausweis. Er bewertet die Bausubstanz und die Anlagentechnik statt das Verhalten der Nachbarn.

Praxis-Tipp: Klären Sie mit Ihrem Nachbarn eine einzige Frage: Wo steht der Kessel, und gibt es ein Foto vom Typenschild? Für den Bedarfsausweis brauche ich keine Abrechnungen. Steht die Heizung in der Nachbarhälfte, reicht ein Foto, das Ihr Nachbar Ihnen per Handy schickt. Ein Wärmemengenzähler pro Hälfte hilft Ihnen bei der Heizkostenaufteilung, für meinen Ausweis ist er nicht nötig.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was gilt für Ihre Doppelhaushälfte?

Bis 31.12.2026 schreibt § 80 Abs. 3 GModG den Bedarfsausweis vor, wenn ein Wohngebäude bis zu vier Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Haus nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. Ab dem 1. Januar 2027 gilt Wahlfreiheit. Ich erstelle für Wohngebäude in beiden Fällen den Bedarfsausweis.

Eine Doppelhaushälfte hat fast immer eine Wohneinheit. Bis zum Jahresende hängt die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisart damit am Baujahr und an der Sanierungsgeschichte.

Die Wärmeschutzverordnung 1977 war die erste Energiesparvorschrift für Gebäude in Westdeutschland und galt auch in West-Berlin. Vorher regelte nur der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 die Wärmedämmung, und der zielte auf Feuchteschutz und Behaglichkeit, nicht auf Energiesparen.

Für Berlin bedeutet das: Die Doppelhäuser in Zehlendorf, Hermsdorf oder Lichtenrade fallen in aller Regel unter die Bedarfspflicht. Die Neubauten in Karow-Nord oder Biesdorf-Süd nicht.

In Ost-Berlin lohnt ein zweiter Blick. In Karlshorst, Kaulsdorf oder Mahlsdorf wurde zu DDR-Zeiten nach den TGL-Vorschriften gebaut, die westdeutsche Wärmeschutzverordnung galt dort nie.

Für die Ausweisart zählt trotzdem das Datum des Bauantrags. Ein Doppelhaus aus den 1930er Jahren in Kaulsdorf fällt genauso unter die Bedarfspflicht wie eines in Zehlendorf. Ein DDR-Eigenheim mit Bauantrag nach 1977 dagegen nicht, obwohl es nie nach der Wärmeschutzverordnung geplant wurde.

Ist Ihre Hälfte ein Baudenkmal, entfällt die Ausweispflicht bis zum 31.12.2026, so bestimmt es § 79 Abs. 4 GModG in der heute geltenden Fassung. Ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Ausnahme weg: Wer dann ein denkmalgeschütztes Doppelhaus verkauft oder vermietet, braucht einen Ausweis und kann die Ausweisart frei wählen.

Das betrifft in Berlin unter anderem Doppelhäuser in den geschützten Siedlungen der 1920er Jahre. Ob Ihr Haus dazugehört, zeigt die Denkmaldatenbank des Landesdenkmalamts Berlin. Ein Ausdruck des Eintrags ist für Kaufinteressenten ein guter Beleg. Mehr dazu im Beitrag zum Energieausweis bei Denkmalschutz.

Welcher Ausweistyp in Ihrem Fall passt, klärt der Vergleich Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Für die Baujahrgrenze selbst lohnt der Beitrag zum Energieausweis für alte Häuser vor 1977.

Was ändert sich für Ihre Doppelhaushälfte ab dem 1. Januar 2027?

An Form und Rechenweise einiges, an Ihrer Skala nichts. Die Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet am 28. Juli 2026, hat das Gesetz zum 29. Juli umbenannt. Das neue Energieausweisrecht gilt ab dem 1. Januar 2027, ohne Übergangsfrist. Die neue Skala A bis G kommt ausschließlich für Nichtwohngebäude. Ihre Doppelhaushälfte bleibt bei A+ bis H.

Für Sie sind diese Punkte praktisch relevant:

  1. Wahlfreiheit: Die starre 1977er-Grenze fällt für Wohngebäude weg. Sie dürfen zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
  2. Verbrauchsausweis nur noch für reine Wohngebäude: Der Verbrauch wird jährlich über zwei Jahre erfasst. Für eine Hälfte mit Praxis ist er nicht mehr möglich.
  3. Neue Rechengrundlagen: Die DIN/TS 18599:2025-10 ersetzt die DIN V 18599:2018-09. Die Primärenergiefaktoren ändern sich, Strom von 1,8 auf 1,5, Biomasse wie Holzpellets von 0,2 auf 0,7. Das verschiebt vor allem den Primärenergiewert. Die Klasse A+ bis H richtet sich bei Wohngebäuden weiter nach dem Endenergiebedarf.
  4. Digitaler Ausweis: Er wird maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur noch auf Verlangen.
  5. Denkmäler: Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt.
  6. Vertragsverlängerung: Die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags wird zum Anlass für die Vorlage. Das betrifft vor allem befristete Verträge, also eher eine verpachtete Praxis als eine unbefristet vermietete Wohn-Hälfte.
  7. Anzeigen: In kommerziellen Anzeigen, etwa vom Makler, gehören dann, wenn ein Ausweis vorliegt, Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr und die wesentlichen Energieträger hinein.

Die amtlichen Muster für die neuen Ausweise nach § 85 GModG sind noch nicht bekannt gemacht. Das ist Sache des Bundes und ändert nichts an Ihrem Vorgehen heute.

Was sich nicht ändert: Ausweise, die bis zum 31.12.2026 ausgestellt werden, bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig. Niemand muss sie 2027 umschreiben oder austauschen. Ein Ausweis, den ich heute ausstelle, gilt bis Oktober 2036.

Einen neuen brauchen Sie danach nur, wenn ein Anlass kommt, etwa ein Verkauf oder eine Vermietung. Den ganzen Überblick habe ich im Beitrag GModG beschlossen zusammengestellt.

Welche Fehler sehe ich beim Doppelhaus am häufigsten, und was rate ich stattdessen?

Vier Fehler kosten Geld oder Zeit: der geliehene Ausweis vom Nachbarn, die Wohnfläche aus dem Exposé, die Bestellung in letzter Minute und das Warten auf 2027. Drei Gewohnheiten aus meinem Alltag verhindern sie.

Die vier häufigsten Fehler

Der erste ist der geliehene Ausweis vom Nachbarn. Rechtlich haben Sie dann gar keinen Ausweis für Ihr Gebäude.

Wer keinen gültigen Ausweis für die eigene Hälfte hat, riskiert nach § 108 GModG ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro, ebenso bei fehlenden Pflichtangaben in einer kommerziellen Anzeige. Wer einen Ausweis hat, ihn bei der Besichtigung aber nicht vorlegt oder nach dem Kauf nicht übergibt, riskiert bis zu 5.000 Euro.

Der zweite ist die Wohnflächenangabe aus dem Kaufvertrag. Für den Ausweis zählt die Gebäudenutzfläche, nicht die Wohnfläche. Wer die Zahl aus dem Exposé durchreicht, bekommt einen Kennwert, der nicht zum Haus passt.

Im Bedarfsausweis ermittle ich die Gebäudenutzfläche aus dem beheizten Gebäudevolumen, vereinfacht 0,32 mal Bruttovolumen. Die Pauschale Wohnfläche mal 1,2 gehört zum Verbrauchsausweis nach § 82 GModG.

Der dritte ist der Zeitpunkt. Viele bestellen erst, wenn der Makler die Anzeige schalten will. Dann fehlen Heizungsdaten, Abrechnungen liegen beim Steuerberater, und es wird hektisch.

Der vierte ist das Warten auf den 1. Januar 2027. Manche hoffen, mit der Wahlfreiheit werde alles einfacher. Für einen aussagekräftigen Ausweis ändert die Wahl nichts, und ein Ausweis von heute bleibt zehn Jahre gültig. Wer jetzt verkauft, verliert mit Warten nur Zeit.

Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen: drei Praxis-Tipps

Erstens: Fotografieren Sie, was Sie sehen. Typenschild der Heizung, ein Fenster von innen, den Dachboden, die Kellerdecke. Der Abstandhalter zwischen den Scheiben trägt oft eine Jahreszahl. Daraus mache ich die Best-Case-Optimierung: Ich setze für jedes Bauteil den besten Wert an, den Ihre Fotos und Unterlagen belegen, statt pauschaler Altbau-Annahmen.

Zweitens: Fehlende Unterlagen sind kein Grund zu warten. Wenn Baujahr oder Pläne fehlen, hilft die Bauaktenstelle Ihres Bezirksamts, bei Mahlsdorf etwa die von Marzahn-Hellersdorf. Bis dahin rechne ich mit den typischen Werten für Baujahr und Bauweise und Ihren Fotos. Was Sie konkret zusammenstellen, steht im Beitrag welche Daten der Energieausweis braucht.

Drittens: Denken Sie bei gemeinsamer Heizung den Tausch gemeinsam. Ein Kessel für zwei Hälften wird auch nur gemeinsam ersetzt. Der Berliner Wärmeplan, im Juni 2026 vom Senat beschlossen, zeigt in seiner Wärmekarte, wo künftig Wärmenetze denkbar sind. Er ist unverbindlich und schreibt Ihnen keine Heizung vor. Zur Förderung des Heizungstauschs gilt das aktuelle KfW-Merkblatt zur Heizungsförderung 458. Die Modernisierungsempfehlungen in Ihrem Bedarfsausweis nach § 84 GModG sind ein guter erster Gesprächsstoff mit dem Nachbarn. Mehr dazu im Beitrag zur kommunalen Wärmeplanung für Eigentümer.

Fazit

Eine Doppelhaushälfte ist im Sinne des GModG ein eigenes Gebäude und braucht deshalb einen eigenen Energieausweis, auch bei baugleicher Bauweise und gemeinsamer Heizung. Die geteilte Wand ist dabei kein Nachteil, sondern rechnerisch Ihr Vorteil. Bis 31.12.2026 ist bei einem Bauantrag vor November 1977 der Bedarfsausweis gesetzlich Pflicht, ab 2027 dürfen Sie wählen, und ich rate Ihnen weiter zum Bedarfsausweis, weil er Ihr Haus beschreibt und nicht Ihre Nachbarn.

Bei energiepass® BERLIN mache ich das seit 2018 für Eigentümer und Makler in Berlin und im Umkreis von 50 Kilometern, als DIBt-registrierter Aussteller und mit Best-Case-Optimierung.

Rufen Sie heute nicht Ihren Nachbarn wegen seines Ausweises an. Holen Sie sich Ihren eigenen.

Jetzt Festpreis für Ihre Doppelhaushälfte berechnen: 299 Euro, morgen in Ihrer Inbox, sobald Ihre Angaben vollständig sind. Ihre Angaben kommen telefonisch oder per Foto zu mir, unter 0152 060 777 67 auch per WhatsApp. Alle weiteren Themen rund um Wohnhäuser finden Sie auf der Übersicht Energieausweise für Wohngebäude.

Häufige Fragen

Braucht jede Doppelhaushälfte einen eigenen Energieausweis?

Ja. Nach § 79 Abs. 2 GModG wird der Energieausweis für ein Gebäude ausgestellt, und jede Doppelhaushälfte ist ein eigenes Gebäude. Die amtliche Auslegung im GModG-Infoportal des Bundes stellt klar, dass das auch bei baugleichen Hälften und bei einer gemeinsamen Heizungsanlage gilt. Der Ausweis des Nachbarn trägt dessen Adresse und hilft Ihnen beim Verkauf nicht.

Was gilt, wenn in einer Doppelhaushälfte eine Praxis oder ein Laden sitzt?

Zwei Wohn-Hälften sind kein Fall für § 106 GModG. Belegt eine Praxis aber mehr als 10 Prozent der Nutzfläche und unterscheiden sich Nutzung und Technik wesentlich, wird diese Hälfte bis 31.12.2026 in Wohn- und Nichtwohnteil getrennt. Ab 2027 entfällt diese Regel, eingeordnet wird nach überwiegender Nutzung. Bei erheblichem Gewerbeanteil bleiben es in der Praxis zwei Ausweise.

Was passiert mit der gemeinsamen Wand zum Nachbarn?

Sie wird nicht als Wärmeverlustfläche angesetzt. § 29 Abs. 1 GModG bestimmt für aneinandergereihte Bebauung, dass die Trennwand zu einem auf mindestens 19 Grad beheizten Nachbargebäude als nicht wärmedurchlässig gilt. Ihre Hälfte verliert Wärme dann nur über drei Außenwände, Dach und Bodenplatte. Wird die Nachbarhälfte nur schwach beheizt, greift ein Korrekturfaktor.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was gilt für meine Doppelhaushälfte?

Bis 31.12.2026 ist der Bedarfsausweis gesetzlich Pflicht, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und das Haus nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht ist. Ab 01.01.2027 dürfen Sie frei wählen. Ich erstelle für Wohngebäude immer den Bedarfsausweis, weil er Ihr Haus bewertet und nicht das Heizverhalten Ihrer Nachbarn.

Was kostet der Energieausweis für eine Doppelhaushälfte in Berlin?

299 Euro Festpreis für den Bedarfsausweis Ihrer Hälfte. Enthalten sind die Best-Case-Optimierung, die DIBt-Registriernummer, die digitale Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben und die kostenlose Sichtprüfung von außen. Ihre Angaben bekomme ich telefonisch oder per Foto, unter 0152 060 777 67 auch per WhatsApp.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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