Der Energieausweis für Bürogebäude in Berlin ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung Pflicht und wird nach DIN V 18599 berechnet: mit Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung und Kühlung, Zone für Zone. Ab 01.01.2027 ist für Büros ohne gültigen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Bei energiepass® BERLIN kostet er 899 Euro Festpreis.
Bei Büros höre ich am Telefon oft denselben Satz: „Das ist doch nur ein Haus mit Schreibtischen.“
Ist es nicht.
Ein Büro ist keine Wohnung mit mehr Steckdosen. Es verbraucht Licht, Luft und Kälte. Manchmal mehr als Wärme.
Wer das versteht, bekommt einen Ausweis, der beim Käufer, beim Mieter und in der Due Diligence hält. Wer es übersieht, bekommt eine Zahl, die beim ersten Nachfragen zerfällt.
Was Sie hier erfahren: wie ein Büro in Zonen gerechnet wird, welche Kennwerte typisch sind, was bis Ende 2026 und ab 2027 gilt, was die Klassen A bis G und § 40 GModG bedeuten, was der Ausweis kostet und welche Fehler Geld kosten.
Warum zählt ein Bürogebäude als Nichtwohngebäude?
Ein Bürogebäude dient nicht dem Wohnen und wird nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) als Nichtwohngebäude bewertet. Die Berechnung läuft nach DIN V 18599. Beleuchtung, Lüftung und Kühlung gehen als eigene Posten in die Bilanz ein, beim Wohnhaus bleibt die Beleuchtung außen vor.
Das klingt nach Formalie. Es ändert die ganze Rechnung.
In einem klimatisierten Bürohaus kann der Strom für Kühlung und Kunstlicht einen größeren Teil des Primärenergiebedarfs ausmachen als die Heizwärme. Ein Altbau-Büro in Kreuzberg mit Fensterlüftung und hohen Decken sieht ganz anders aus.
Gleiches Gesetz. Anderes Gebäude. Andere Antwort.
Typische Büroformen in Berlin:
- Büroetage in Mitte oder in der City West rund um Charlottenburg
- Praxis- oder Kanzleifläche, mehr dazu beim Energieausweis für Arztpraxis und Kanzlei
- Verwaltungsgebäude, im Osten oft DDR-Typenbau in Lichtenberg oder Marzahn
- Coworking-Space in Kreuzberg oder Friedrichshain
- Büro mit Lager- oder Showroom-Anteil
- Bürotrakt in einer Gewerbehalle im Umland
Liegen über dem Büro Wohnungen, ist es ein Mischgebäude mit eigenen Regeln, erklärt im Beitrag zu Energieausweisen für Mischgebäude. Für reine Bürohäuser ist die passende Leistungsseite Energieausweise für Nichtwohngebäude.
Wie wird ein Büro nach DIN V 18599 in Zonen zerlegt?
Ein Büro wird in Nutzungszonen mit eigenen Randbedingungen zerlegt: Solltemperatur, Beleuchtungsstärke, Nutzungszeit, Luftwechsel. DIN V 18599-10:2018-09 liefert dafür über 30 Standardprofile. Profil 1 Einzelbüro rechnet dort mit 500 Lux und 21 Grad Heiz-Solltemperatur, ein Serverraum mit ganzjährigem Kühlbedarf.
Eine neue Zone entsteht nach DIN V 18599-1:2018-09, wenn sich Nutzung, Konditionierung, innere Lasten oder Tageslicht wesentlich unterscheiden. Nicht jede Kleinigkeit. Aber jeder echte Unterschied.
Typisch sind vier Bausteine:
- Büroräume: hohe Beleuchtungsstärke, Wärme durch Personen und Rechner.
- Verkehrsflächen: Flure und Treppenhäuser mit geringeren Anforderungen.
- Serverräume: hohe interne Lasten, ganzjährige Kühlung.
- Kantine oder Teeküche: hoher Luftwechsel und Warmwasserbedarf.
Sehr kleine Flächen bis zu einem Prozent der Nutzfläche dürfen nach DIN V 18599-1:2018-09 unter bestimmten Bedingungen einer passenden Zone zugeschlagen werden.
Ein Beispiel: Eine 12 Quadratmeter große Teeküche in einem 2.000-Quadratmeter-Büro liegt bei 0,6 Prozent der Fläche. Darf ich sie einfach der Bürozone zuschlagen?
Nicht automatisch. Es kommt darauf an, ob eine Zone mit ähnlicher Nutzung und Technik vorhanden ist. Das prüfe ich bei jedem Gebäude einzeln.
Genau hier trennt sich saubere Arbeit von Zahlenraten. Falsch zugeschnittene Zonen liefern einen Kennwert, der in der Due Diligence nicht hält.
Ab 01.01.2027 verweist das GModG auf die Nachfolgefassung DIN/TS 18599:2025-10. Die Grundidee bleibt. Details stehen im Beitrag zum Bedarfsausweis nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude.
Welche Kennwerte sind für Berliner Büros typisch?
Der Endenergiebedarf eines Büros hängt stark am Baujahr. Ein unsanierter Bau vor 1977 landet oft bei 200 bis 350 kWh pro Quadratmeter und Jahr, ein Neubau ab 2024 bei 40 bis 80. Bundesweit nennt die Büroimmobilien-Studie von IW Köln und dena aus 2017 im Mittel rund 185 kWh Bedarf und 136 kWh Verbrauch je Quadratmeter.
| Baujahr | Typischer Endenergiebedarf (gesamt) | Einordnung |
|---|---|---|
| vor 1977 | 200 bis 350 kWh/m²a | Mindestwärmeschutz nach DIN 4108, Dämmung meist nachträglich oder gar nicht |
| 1978 bis 1994 | 150 bis 250 kWh/m²a | West-Berlin: Wärmeschutzverordnungen 1977 und 1984; Ostteil: DDR-Normen (TGL); hohe Lichtlasten |
| 1995 bis 2008 | 120 bis 180 kWh/m²a | verbesserter Standard, beginnende Kühlung |
| 2009 bis 2023 | 80 bis 120 kWh/m²a | LED-Beleuchtung, gute Anlagentechnik |
| Neubau ab 2024 | 40 bis 80 kWh/m²a | hoher Anteil erneuerbarer Energien |
Das sind Erfahrungswerte zur Orientierung. Kein Berliner Durchschnitt, kein Ergebnis für Ihr Objekt.
Bedarf und Verbrauch weichen bei älteren Bürobauten erfahrungsgemäß um 50 bis 70 kWh je Quadratmeter ab, bei Neubauten um rund 10. Warum? Der Bedarf rechnet mit Normnutzung. Der Verbrauch zeigt Leerstand, Homeoffice-Tage und den Mieter, der die Klimaanlage nie abschaltet.
Berlin hat zwei Baugeschichten. Die Wärmeschutzverordnung 1977 galt in Westdeutschland und West-Berlin, ein Verwaltungsbau derselben Jahre in Lichtenberg entstand nach DDR-Vorschriften. Ich ordne deshalb nach dem ein, was wirklich verbaut ist.
Ihr Bürogebäude in Berlin braucht einen Ausweis? Baujahr, Fläche und Nutzung eingeben, Festpreis sofort sehen: 899 Euro für den Bedarfsausweis, DIBt-registriert, mit Best-Case-Optimierung, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis für Ihr Büro berechnen. Lieber sprechen? 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.
Welcher Ausweis gilt für Ihr Büro bis Ende 2026 und ab 2027?
Bis 31.12.2026 dürfen Eigentümer von Nichtwohngebäuden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Ab 01.01.2027 ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ohne gültigen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis nach § 81 GModG zulässig. Ein heute korrekt ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.
Das ist keine Prognose mehr. Die GModG-Novelle wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 verkündet. Das neue Ausweisrecht steht in Artikel 2 und gilt ab 1. Januar 2027, ohne Übergangsfrist.
Nach § 82 Abs. 1 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung gibt es den Verbrauchsausweis nur noch für ein Gebäude, „das ausschließlich Wohnzwecken dient“.
Ein Bürohaus fällt damit heraus. Ich rate trotzdem schon heute zum Bedarfsausweis und stelle für Büros nur diesen aus:
| Büro-Situation | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Leerstand im Betrachtungszeitraum | verzerrte Werte | unabhängig vom Leerstand |
| große Lüftungs- oder Kühltechnik | Gesamtstrom, schwer zuzuordnen | jede Anlage einzeln bilanziert |
| Büro plus Lager oder Halle | Mischwert über alle Flächen | getrennte Zonen |
| Verkauf mit Due Diligence | nutzerabhängig, angreifbar | nachvollziehbar und vergleichbar |
Dazu kommt die Best-Case-Optimierung: Jede belegbare Modernisierung und jede dokumentierte Anlage fließt ein. Kein pauschaler Normwert, wo ein besserer Nachweis vorliegt.
Ein vor dem 01.01.2027 korrekt ausgestellter Ausweis muss wegen des Stichtags nicht ausgetauscht werden. Ein neuer wird erst fällig, wenn ein Anlass kommt und kein gültiger Ausweis vorliegt. Mehr dazu unter Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.
Was bedeuten die Klassen A bis G und § 40 GModG für Büros?
Ab 01.01.2027 bekommen neu ausgestellte Ausweise für Nichtwohngebäude erstmals Effizienzklassen A bis G. Maßstab ist das Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude nach Anlage 10a GModG. Klasse A gibt es nur für Nullemissionsgebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H. Eine Sanierungspflicht löst die Klasse nicht aus.
| Klasse | Verhältnis zum Referenzgebäude |
|---|---|
| A | bis 1,0, nur Nullemissionsgebäude |
| B | über 1,0 |
| C | über 1,48 |
| D | über 1,97 |
| E | über 2,46 |
| F | über 2,95 |
| G | über 3,5 |
Das Referenzgebäude ist ein rechnerischer Zwilling Ihres Büros: gleiche Geometrie, Fläche, Ausrichtung und Nutzung, aber normative Hülle und Technik. Strom wird ab 2027 mit Primärenergiefaktor 1,5 statt 1,8 bewertet. Das verschiebt die Gewichte, vor allem in klimatisierten Häusern.
Ein Ausweis aus 2026 ohne Klasse wird nicht umgeschrieben. Er bleibt zehn Jahre gültig, eben ohne Klasse.
Dann § 40 GModG. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten ab 01.01.2030 höchstens das 3,5-fache, ab 01.01.2033 höchstens das 2,95-fache des Referenzgebäudes. Laut Gesetzesbegründung trifft das ungefähr die schlechtesten 16 Prozent, später rund 26 Prozent des Bestands.
Es gibt Erfüllungsfiktionen, etwa Baujahr ab 1996, überwiegend Wärmepumpe oder Fernwärme, und Ausnahmen wie Abriss, Betriebsaufgabe, Baudenkmal oder Unzumutbarkeit. Den Nachweis nach § 41 GModG führen Sie nur auf Verlangen der Behörde.
Wissen Sie, ob Ihr Bürohaus mehr als das 3,5-fache seines Zwillings braucht? 2030 ist näher, als es klingt.
Welche Pflichten gelten bei Vermietung, Anzeige und Aushang?
Der Ausweis muss nach § 80 GModG spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Nach § 108 GModG drohen bis 10.000 Euro für einen fehlenden oder falschen Ausweis und fehlende Anzeigenangaben, bis 5.000 Euro für Nichtvorlage oder Nichtübergabe.
| Thema | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Vorlageanlass | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing | zusätzlich Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags |
| Pflichtangaben kommerzielle Anzeige (NWG) | Ausweisart, Endenergiewert getrennt für Wärme und Strom, wesentliche Energieträger | bei ab 2027 ausgestellten Ausweisen: Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr, wesentliche Energieträger |
| Baudenkmäler | ausgenommen | Ausweispflicht |
| Form | Papier oder PDF | digital, maschinenlesbar |
Die Anzeigenangaben gelten nur für kommerzielle Anzeigen mit vorliegendem Ausweis. Für Altausweise, die vor 2027 ausgestellt wurden, bleiben nach § 112 GModG die bisherigen Angaben maßgeblich. Makler haften selbst, entschied der Bundesgerichtshof am 5. Oktober 2017 (I ZR 232/16).
Die Vertragsverlängerung trifft vor allem befristete Gewerbemietverträge.
Aushang bei starkem Publikumsverkehr: Behördengebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche müssen einen Ausweis erstellen und aushängen, sonstige Gebäude über 500 Quadratmeter nur, wenn ein Ausweis vorliegt. Mehr zur Aushangpflicht für Gewerbe in Berlin.
Was verlangt der Berliner Büromarkt gerade?
Laut den Büromarktberichten von JLL und CBRE für das zweite Quartal 2026 lag die Berliner Leerstandsquote bei rund 9,5 Prozent, die Spitzenmiete um 47 Euro je Quadratmeter. Die Nachfrage wandert zu modernen Flächen mit guten Energiedaten. Ältere Häuser ohne belastbare Werte bleiben länger leer.
Stellen Sie sich zwei Bürohäuser in derselben Straße in Mitte vor. Ähnliche Lage, Fläche, Miete. Das eine legt beim ersten Gespräch einen Bedarfsausweis mit sauberen Zonen vor. Das andere sagt: „Reichen wir nach.“
Mit wem verhandelt der Mieter lieber?
Wer keine Energiedaten vorlegt, zahlt oft über mietfreie Zeiten und Ausbauzuschüsse. Wer ab 2027 einen neuen Ausweis ausstellen lässt, muss die Klasse in kommerziellen Anzeigen nennen. Dann sieht jeder Interessent auf den ersten Blick, wo das Haus steht, im Guten wie im Schlechten.
Der Ausweis ist kein Sanierungsgutachten. Aber er steht am Anfang jeder Vermarktungsentscheidung.
Was kostet der Energieausweis fürs Bürogebäude?
Bei energiepass® BERLIN kostet der Bedarfsausweis für ein Bürogebäude 899 Euro Festpreis, unabhängig von der Zahl der Zonen. Er ist DIBt-registriert, zehn Jahre gültig und liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben digital in Ihrer Inbox. Ihre Angaben kommen telefonisch oder per Foto, ohne Anfahrt.
| Anbieter | Bedarfsausweis Nichtwohngebäude |
|---|---|
| energiepass® BERLIN | 899 Euro Festpreis |
| Online-Anbieter, übliche Spanne | 650 bis 999 Euro |
| Energieberater | 1.500 bis 4.000 Euro |
Das sollten Sie bereithalten:
- Grundrisse mit Maßen und Flächenaufstellung
- Baujahr und Modernisierungen, möglichst mit Rechnungen
- Angaben zu Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
- Verbrauchsdaten und Hinweise auf Leerstand
- Fotos von Gebäudehülle und Technik mit Typenschildern
Fehlt etwas? Vieles klären wir in einem Telefonat. Bei Fragen zur Hülle hilft eine kostenlose Sichtprüfung von außen. Die Checkliste Nichtwohngebäude führt durch die Unterlagen, und wer ausstellen darf, steht unter ausstellungsberechtigte Personen für Nichtwohngebäude.
Was habe ich aus hunderten Ausweisen über Büros gelernt?
Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen sparen bei Büros drei Dinge am meisten Zeit: die richtige Fläche, scharfe Fotos der Technik und die früh angeforderte Bauakte.
Tipp 1: Mietfläche ist nicht Rechenfläche. Ich rechne mit der Nettogrundfläche nach DIN 277 und dem beheizten Volumen. Schicken Sie Grundrisse mit Maßen, nicht die Flächenliste aus dem Exposé.
Tipp 2: Fotografieren Sie die Typenschilder. Kessel, Lüftungsgerät, Kältemaschine. Ein scharfes Foto ersetzt zehn Rückfragen. Was ich nicht belegen kann, muss ich mit Normwerten ansetzen. Und die sind selten freundlich.
Tipp 3: Fordern Sie die Bauakte früh an. In Berlin liegt sie bei der Bauaufsicht des Bezirksamts. Die Akteneinsicht kann dauern. Stellen Sie den Antrag, bevor das Exposé rausgeht.
Welche Fehler machen Büroeigentümer am häufigsten?
Vier Fehler sehe ich bei Büros immer wieder: Der Ausweis kommt zu spät, der Serverraum fehlt, Wohnklassen landen in der Gewerbeanzeige, und Klasse F oder G wird mit einer Sanierungspflicht verwechselt.
Zu spät: Die Pflicht greift spätestens bei der Besichtigung, nicht beim Notar.
Serverraum vergessen: Ein Klimagerät, das rund um die Uhr läuft, verändert die Bilanz spürbar.
Falsche Skala: A+ bis H gehört zu Wohngebäuden. Ein Büro-Ausweis aus 2026 hat keine Klasse, ein ab 2027 neu ausgestellter zeigt A bis G.
Klasse als Pflicht gelesen: § 40 GModG hängt am Referenzwert, an 2030 und 2033 und an Ausnahmen. Der Ausweis löst nichts aus.
Mehr Orientierung für Gewerbe bietet der Beitrag Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Berlin.
Was fragen Büroeigentümer am häufigsten?
Vier Fragen höre ich immer wieder: Pflicht, Berechnung, Ausweisart und Preis. Hier die kurzen Antworten.
Braucht ein Bürogebäude in Berlin einen Energieausweis?
Ja, bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines beheizten oder gekühlten Bürogebäudes. Er muss nach § 80 GModG spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Ab 01.01.2027 gilt das auch bei der Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags. Fehlt der Ausweis, sind bis 10.000 Euro Bußgeld möglich.
Warum wird ein Büro nach DIN V 18599 berechnet?
Weil bei Nichtwohngebäuden neben Heizung und Warmwasser auch Beleuchtung, Lüftung und Kühlung in die Bilanz einfließen. Das Gebäude wird in Zonen wie Büro, Flur, Serverraum und Kantine zerlegt. Teil 10 der Norm liefert dafür über 30 standardisierte Nutzungsprofile. Ab 01.01.2027 verweist das GModG auf die Nachfolgefassung DIN/TS 18599:2025-10.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für mein Büro?
Bis 31.12.2026 dürfen Sie bei Nichtwohngebäuden noch wählen. Ab 01.01.2027 ist bei Verkauf oder Vermietung ohne gültigen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Unabhängig davon empfehle ich für Büros den Bedarfsausweis und stelle nur diesen aus, weil er nutzerunabhängig rechnet. Ein korrekt ausgestellter Ausweis aus 2026 bleibt zehn Jahre gültig.
Was kostet der Ausweis fürs Bürogebäude?
Bei energiepass® BERLIN kostet der Bedarfsausweis für ein Bürogebäude 899 Euro Festpreis, unabhängig von der Zahl der Zonen. Er ist DIBt-registriert, zehn Jahre gültig und liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben digital in Ihrer Inbox. Ihre Angaben schicken Sie telefonisch oder per Foto, ganz ohne Anfahrt zum Objekt.
Fazit: Was sollten Büroeigentümer in Berlin jetzt tun?
Ein Büro ist keine Wohnung mit mehr Steckdosen, und ab 2027 zählt bei Neuausstellung nur noch der Bedarfsausweis. Wer die Zonen sauber erfassen lässt und nicht bis zur Besichtigung wartet, hat ein Dokument, das gegen ESG-Fragen, Due Diligence und die neuen Klassen besteht.
Der Berliner Büromarkt belohnt gute Energiedaten. Fangen Sie heute an, nicht beim ersten Interessenten.
Jetzt Festpreis für den Bedarfsausweis Ihres Bürogebäudes berechnen
Welche Quellen helfen weiter?
Die Rechtsgrundlage steht im Bundesgesetzblatt und im konsolidierten Gesetzestext, die bundesweiten Büro-Kennwerte stammen aus der Studie von IW Köln und dena.
- GModG-Novelle im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226
- § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de
- Studie Büroimmobilien von IW Köln und dena, 2017
- DIBt-Registrierstelle für Energieausweise

