Ein Energieausweis für ein altes Haus in Berlin muss bis 31. Dezember 2026 ein Bedarfsausweis sein, wenn drei Dinge zusammenkommen: Bauantrag vor dem 1. November 1977, höchstens vier Wohnungen, kein Wärmeschutz auf dem Niveau von 1977. So steht es in § 80 Abs. 3 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Ab 1. Januar 2027 wird die Wahl frei.
Ich bin Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir Energieausweise für Berliner Häuser, jeden mit DIBt-Registriernummer.
Die häufigste Frage zu alten Häusern lautet nicht: Was kostet das?
Sie lautet: Reicht nicht der günstige Ausweis?
Meine Antwort hängt an einem Datum. Nicht am Zustand der Fenster. Nicht am Alter der Heizung. Sondern an dem Tag, an dem vor Jahrzehnten jemand den Bauantrag unterschrieben hat.
Alte Häuser haben ein Gedächtnis. Man sieht es an den Fenstern, an der Heizung, am Dachboden, manchmal an einer Kellerdecke, die noch nie jemand ernst genommen hat.
In Berlin kommt dazu: Altbau ist nicht gleich Altbau. Gründerzeit in Prenzlauer Berg ist etwas anderes als ein Siedlungshaus in Reinickendorf oder ein Nachkriegs-Einfamilienhaus in Rudow.
Beim Energieausweis zählt für diese Häuser aber zuerst ein Datum: der 1. November 1977.
Was Sie in diesem Artikel erfahren:
- warum der 1. November 1977 über die Ausweisart entscheidet
- welche drei Bedingungen die Bedarfsausweis-Pflicht auslösen
- wie Sie das Wärmeschutzniveau von 1977 belegen
- was sich am 1. Januar 2027 ändert und was bleibt
- welche Berliner Häuser typisch betroffen sind
- was der Ausweis kostet, welche Tipps Zeit sparen und welche Fehler Geld kosten
Warum ist der 1. November 1977 so entscheidend?
An diesem Tag trat die erste Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) in Kraft. Häuser mit Bauantrag davor wurden ohne verbindliche Anforderungen an den Wärmeschutz geplant. Deshalb knüpft § 80 Abs. 3 GModG die Bedarfsausweis-Pflicht bis Ende 2026 an genau dieses Datum: Kleine, alte, ungedämmte Wohnhäuser werden berechnet, nicht nach Verbrauch bewertet.
1977 ist keine willkürliche Jahreszahl.
Sie markiert die Linie, ab der Deutschland Anforderungen an Wände, Dach und Fenster stellte. Ein Haus davor kann glänzend erhalten sein und trotzdem energetisch aus einer anderen Welt stammen.
Der Gesetzgeber traut den Verbrauchsdaten solcher Häuser nicht. Warum auch?
Stellen Sie sich zwei baugleiche Siedlungshäuser in Lichtenrade vor. Im einen lebt eine Rentnerin allein und heizt nur Küche und Wohnzimmer. Im anderen wohnt eine Familie mit drei Kindern, alle Räume warm, jeden Morgen vier Duschen.
Gleiches Haus. Völlig andere Zahlen.
Der Verbrauchsausweis misst die Bewohner. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude: Wände, Dach, Fenster, Keller, Heizung. Er ist nüchterner. Genau das will das Gesetz bei diesen Häusern.
Wann ist der Bedarfsausweis nach § 80 Abs. 3 GModG Pflicht?
Bis 31. Dezember 2026 greift die Pflicht, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Bauantrag vor dem 1. November 1977, höchstens vier Wohnungen und kein Wärmeschutz auf dem Niveau der WSchV 1977, weder bei Fertigstellung noch durch spätere Modernisierung. Fehlt eine Bedingung, ist bei ausreichenden Verbrauchsdaten auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
§ 80 Abs. 3 GModG in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung, sinngemäß: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis auszustellen. Das gilt nicht, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllt hat oder durch spätere Änderungen mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde.
Erst das Zusammentreffen aller drei Bedingungen löst die Pflicht aus. Deshalb lohnt es sich, jede einzeln anzusehen.
Bedingung 1: Bauantrag vor dem 1. November 1977. Es zählt der Bauantrag, nicht der Einzug und nicht das Datum im Grundbuch. Ein Siedlungshaus in Spandau, 1973 beantragt und 1975 bezogen, fällt unter die Regel. Ein Haus mit Bauantrag im Dezember 1977 nicht mehr, auch wenn es baugleich neben dem alten steht.
Bedingung 2: Höchstens vier Wohnungen. Das Gesetz sagt weniger als fünf. Gemeint sind das klassische Einfamilienhaus, das Doppelhaus, das Reihenhaus, das kleine Mehrfamilienhaus mit drei Parteien. Eine abgeschlossene Einliegerwohnung zählt mit: Aus dem Einfamilienhaus wird dann ein Haus mit zwei Wohnungen, die Regel greift weiterhin. Ein Zinshaus in Kreuzberg mit acht Wohnungen fällt heraus, dort ist der Verbrauchsausweis auch beim Baujahr 1905 zulässig.
Bedingung 3: Kein Wärmeschutz auf WSchV-1977-Niveau. Das Niveau kann auf zwei Wegen erreicht sein. Entweder wurde das Haus später energetisch so ertüchtigt, dass es den Standard von 1977 erfüllt. Oder es wurde, selten, aber möglich, schon bei Fertigstellung entsprechend gebaut, obwohl der Antrag kurz vor dem Stichtag lag. In beiden Fällen entfällt die Pflicht.
Fehlt eine Bedingung, öffnet sich die Wahl.
Ganz frei ist sie trotzdem nicht. Ein Verbrauchsausweis braucht nach § 82 GModG die Abrechnungen von 36 zusammenhängenden Monaten, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt. Nach einem Erbfall mit leerem Haus oder nach einem Eigentümerwechsel fehlen diese Zahlen oft. Dann bleibt in der Praxis ohnehin nur der Bedarfsausweis.
Und was kommt bei der Berechnung heraus?
Ein ungedämmtes Haus aus dieser Zeit landet in meiner Praxis häufig in Klasse G oder H, also über 200 kWh Endenergie je Quadratmeter und Jahr. Das ist keine Rechtsfolge der 1977er-Regel und kein Urteil über Ihr Haus. Das Ergebnis hängt immer vom konkreten Gebäude ab. Es ist der Ausgangspunkt, von dem aus jede belegte Modernisierung zählt.
Die Grenzen der Effizienzklassen für Wohngebäude stehen in Anlage 10 GModG:
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | bis 50 |
| B | bis 75 |
| C | bis 100 |
| D | bis 130 |
| E | bis 160 |
| F | bis 200 |
| G | bis 250 |
| H | über 250 |
Wichtig beim Lesen: Im Bedarfsausweis ist dieser Wert der berechnete Bedarf je Quadratmeter unter Normbedingungen. Er sagt nicht, wie viel Gas oder Öl Sie tatsächlich gekauft haben.
Wie belege ich, dass mein Haus das Niveau von 1977 erreicht?
Entscheidend ist das tatsächlich erreichte Wärmeschutzniveau der Gebäudehülle. Ich beurteile es anhand von Bauplänen, Rechnungen und Fotos zu Dach, oberster Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke und Fenstern. Eine abschließende gesetzliche Belegliste gibt es nicht. Ohne nachvollziehbare Grundlage kann ich das Niveau aber nicht bestätigen, dann bleibt es beim Bedarfsausweis.
Diese Unterlagen helfen mir in der Praxis am meisten:
- Handwerkerrechnungen mit Jahr, Bauteil und möglichst U-Wert oder Dämmstärke
- Nachweise zum Fenstertausch mit Verglasungsart und U-Wert
- Belege zur Dach- oder Geschossdeckendämmung mit Materialstärke
- Baupläne und Baubeschreibung aus der Bauakte, falls das Haus schon bei Fertigstellung gedämmt war
- ältere Energieausweise oder Sanierungsgutachten, falls vorhanden
- Nachweis zur Heizungserneuerung, etwa Brennwertkessel oder Wärmepumpe
Eine Feinheit, die viele überrascht: Die WSchV 1977 regelte den Wärmeschutz der Gebäudehülle. Eine neue Heizung bringt Ihr Haus deshalb nicht über die Schwelle der 1977er-Regel. Für das Ergebnis im Bedarfsausweis zählt sie trotzdem, oft spürbar.
Eine mündliche Erinnerung reicht nicht.
„Das Dach wurde mal gemacht“ ist kein Nachweis. War es eine neue Ziegeldeckung ohne Dämmung? Oder eine Zwischensparrendämmung mit definierter Stärke? Für die Regel ist das der Unterschied zwischen Pflicht und Wahlfreiheit.
Wenn Belege fehlen, ist das bei Berliner Altbauten normal. Dann arbeite ich mit dem, was Sie mir per Foto schicken und am Telefon erzählen. Bei Bedarf kommt eine kostenlose Sichtprüfung von außen dazu, ohne Termin. Ich dokumentiere sauber, was belegt und was angenommen ist.
Genau hier entsteht Wert. Jede belegte Modernisierung verbessert das Ergebnis. Das ist der Kern meiner Best-Case-Optimierung.
Unsicher, ob Ihr Haus unter die 1977er-Regel fällt? Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis für den Bedarfsausweis und geben Sie an, welche Nachweise Sie haben. Ich prüfe die drei Bedingungen, sage Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist, und welche Belege das Ergebnis noch verbessern. DIBt-registriert, seit 2018, Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.
Was ändert sich am 1. Januar 2027 für alte Häuser?
Am 1. Januar 2027 tritt das neue Energieausweisrecht der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026 in Kraft, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Die 1977er-Regel ist darin nicht mehr enthalten. Bestehende Wohngebäude dürfen dann einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis haben. Bis 31. Dezember 2026 gilt die Pflicht unverändert.
Bundestag und Bundesrat haben die Novelle am 10. Juli 2026 beschlossen.
Ein Teil gilt schon seit dem 29. Juli 2026: der neue Name und der Heizungsteil. Der Energieausweis-Teil kommt am 1. Januar 2027. Eine Übergangsfrist für die Ausweisregeln gibt es nicht. Der Stichtag steht fest.
Was heißt das konkret für Ihr altes Haus?
| Thema | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Altes Haus, höchstens vier Wohnungen, Bauantrag vor 01.11.1977, nicht auf WSchV-1977-Niveau | Bedarfsausweis Pflicht | Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
| Verbrauchsausweis | zulässig außerhalb der 1977er-Regel, 36 Monate Verbrauchsdaten | nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, Verbrauch jährlich über zwei Jahre |
| Effizienzklassen Wohngebäude | A+ bis H | A+ bis H |
| Baudenkmäler | vom Ausweis ausgenommen | Ausweis bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung nötig |
| Vorlageanlass | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing | zusätzlich die Verlängerung dieser Verträge |
| Form | keine Pflicht zum digitalen Format | digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre, 2026 ausgestellte Ausweise bleiben gültig |
Die Vertragsverlängerung als neuer Anlass betrifft vor allem befristete Verträge, also Pacht, Leasing und Gewerbe. Für den Verkauf eines Einfamilienhauses spielt sie keine Rolle.
Für Berlin wichtig ist die Zeile mit den Denkmälern. In Berlin stehen viele alte Wohnhäuser unter Denkmalschutz. Bis Ende 2026 brauchen Baudenkmäler keinen Ausweis. Ab 2027 brauchen sie einen, bei freier Wahl der Ausweisart. Mehr dazu steht in Energieausweis und Denkmalschutz in Berlin.
Und jetzt die eigentliche Frage: Warten oder nicht?
Wer erst 2027 oder später verkauft, vermietet oder verpachtet, kann dann frei entscheiden. Für ein sparsam bewohntes altes Haus mit vollständigen Abrechnungen wird der Verbrauchsausweis eine legale Option, wo heute die Pflicht zum Bedarf greift.
Wer aber jetzt verkaufen muss, wartet nicht.
Ein verschobener Notartermin kostet mehr als jeder Ausweis. Und wer einen Käufer hat, hält ihn nicht drei Monate hin wegen einer Regeländerung. Für diese Eigentümer gilt heute § 80 Abs. 3 GModG. Punkt.
Dazu kommt: Die amtlichen Muster für Ausweise ab 2027 waren im September 2026 noch nicht bekannt gemacht. Ein Ausweis aus 2026 folgt einem bekannten, eingeführten Muster und bleibt seine vollen zehn Jahre gültig. Ein 2024 erstellter Ausweis muss 2027 nicht ersetzt werden.
Und ehrlich: Der Bedarfsausweis ist im Verkauf oft die stärkere Wahl, unabhängig von der Pflicht. Er zeigt dem Käufer die Bausubstanz und, was noch wichtiger ist, das Verbesserungspotenzial. Wer verhandelt, ist mit einem berechneten Ausweis meist besser aufgestellt als mit einem Verbrauchswert, der vom Heizverhalten der Vorbewohner abhängt.
Welche Berliner Häuser sind typisch betroffen?
Betroffen sind vor allem kleine Wohnhäuser aus der Vorkriegs- und Nachkriegszeit: freistehende Siedlungshäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser in den Außenbezirken und im Brandenburger Umland. Gründerzeit-Zinshäuser mit fünf oder mehr Wohnungen fallen dagegen aus der 1977er-Regel heraus.
Das klassische Muster: ein Siedlungshaus der 1930er bis 1960er Jahre in Reinickendorf, Spandau, Zehlendorf, Köpenick oder Tempelhof. Ein bis zwei Wohnungen, Bauantrag lange vor 1977, über die Jahrzehnte in kleinen Schritten modernisiert.
Hier ein Fenstertausch in den Neunzigern. Dort eine neue Gastherme. Irgendwann Dämmung auf dem Dachboden. Selten alles auf einmal, fast nie mit vollständigen Rechnungen.
Genau diese Häuser stehen im Fokus der Regel.
Im Umland ist es derselbe Fall, nur anders eingefärbt: Einfamilienhäuser in Falkensee, Bernau, Oranienburg, Königs Wusterhausen oder Erkner, oft mit DDR-Bestand, Nachwende-Sanierung und lückenhaften Unterlagen. Die Regel ist Bundesrecht, sie gilt in Brandenburg genauso wie in Berlin. Auch hier zählt jede belegte Maßnahme.
Ein Doppelhaus ist ein häufiger Stolperstein. In aller Regel gilt jede Haushälfte als eigenes Gebäude. Zwei Haushälften mit je einer Wohnung sind zwei kleine Wohngebäude, nicht ein Haus mit zwei Wohnungen. Die Grenze von vier Wohnungen wird pro Gebäude geprüft, und jede Hälfte bekommt ihren eigenen Ausweis.
Was kostet der Energieausweis für ein altes Haus in Berlin?
Bei energiepass® BERLIN kostet der Bedarfsausweis für ein altes Einfamilienhaus 299 € Festpreis, für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus 399 € Festpreis. Für Wohnhäuser erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise, damit erfüllen Sie die 1977er-Pflicht in jedem Fall. Best-Case-Optimierung, DIBt-Registriernummer und Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben sind inklusive.
| Gebäude | Festpreis | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| Altes Einfamilienhaus | 299 € | Bedarfsausweis, erfüllt die 1977er-Pflicht |
| Altes Zwei- oder Mehrfamilienhaus | 399 € | Bedarfsausweis, Pflicht bis Ende 2026 bei höchstens vier Wohnungen |
| Wohn- und Geschäftshaus | nach Einordnung | Mischgebäude prüfen |
| Gewerblicher Altbau | 899 € | Bedarfsausweis nach Nichtwohngebäude-Logik, ab 2027 die einzige zulässige Ausweisart |
Am Markt gibt es Verbrauchsausweise online für 40 bis 100 €. Bedarfsausweise für Einfamilienhäuser reichen von rund 100 € bei reiner Fernausstellung bis 300 bis 500 €.
Der Preisvergleich hinkt bei alten Häusern aber an einer Stelle: Ein billiger Verbrauchsausweis ist bis Ende 2026 für ein Haus unter der 1977er-Regel schlicht der falsche Ausweis. Sie zahlen dann zweimal.
Die Best-Case-Optimierung bedeutet: Jede belegte Modernisierung fließt sauber ein, damit der Ausweis den realistischen Zustand zeigt und nicht den Worst Case eines unsanierten Rohbaus. Das ist bei alten Häusern oft der Unterschied zwischen einer Klasse, über die der Käufer verhandeln will, und einer, die er akzeptiert.
Und was steht auf dem Spiel? Nach § 108 GModG ist zu trennen:
- Kein Ausweis oder ein falscher Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, etwa ein Verbrauchsausweis, wo der Bedarfsausweis Pflicht ist: Bußgeld bis 10.000 €.
- Fehlende Pflichtangaben in einer kommerziellen Immobilienanzeige, obwohl ein Ausweis vorliegt: Bußgeld bis 10.000 €.
- Ausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder nach Vertragsschluss nicht übergeben: Bußgeld bis 5.000 €.
Alle Kostendetails finden Sie auf Energieausweis Kosten Berlin.
Welche Praxis-Tipps sparen Ihnen Zeit und Ärger?
Drei Dinge aus meinem Alltag seit 2018: das Bauantragsdatum aus der Bauakte holen statt schätzen, die Belege zum Haus abfotografieren, bevor Sie anrufen, und den Ausweis bestellen, sobald der Verkauf feststeht. Jeder dieser Schritte entscheidet über Ausweisart, Ergebnis oder Zeitplan.
Tipp 1: Holen Sie das Datum aus der Bauakte. Viele Eigentümer kennen das Baujahr, aber nicht den Tag des Bauantrags. Im Kaufvertrag steht er selten, im Grundbuch nie. In Berlin liegen die Bauakten im Bauaktenarchiv des zuständigen Bezirksamts. Bei Häusern, die knapp um 1977 gebaut wurden, entscheidet dieses Blatt Papier über die Ausweisart. Liegt der Antrag eindeutig Jahrzehnte zurück, etwa beim Siedlungshaus von 1936, brauchen Sie die Akte für die Regel nicht. Für die Berechnung helfen alte Baupläne trotzdem.
Tipp 2: Fotografieren Sie, was Ihr Haus über sich verrät. Den Rechnungsordner. Das Typenschild am Heizkessel. Das Protokoll des Schornsteinfegers, dort steht oft das Baujahr der Heizung. Und die Fenster: Bei vielen Isolierglasscheiben ist das Herstellungsjahr im Abstandhalter zwischen den Scheiben eingeprägt. Zehn Fotos vom Handy ersparen mir und Ihnen eine Woche Rätselraten. Und jede belegte Maßnahme verbessert das Ergebnis.
Tipp 3: Bestellen Sie, sobald der Verkauf feststeht. Rechtlich muss der Ausweis Kaufinteressenten spätestens bei dem Termin vorliegen, an dem sie das Haus ansehen. Praktisch rate ich: vor dem Inserat bestellen. Kommerzielle Anzeigen, etwa über einen Makler, müssen die Pflichtangaben nennen, sobald ein Ausweis vorliegt. Wer den Ausweis früh hat, startet sauber und muss keine Anzeige nachbessern.
Welche Fehler kosten Eigentümer alter Häuser am meisten?
Fünf Fehler sehe ich immer wieder: das Baujahr statt des Bauantrags prüfen, einen Verbrauchsausweis bestellen, wo der Bedarfsausweis Pflicht ist, Doppelhaushälften falsch zählen, glauben, alte Häuser bräuchten keinen Ausweis, und einen laufenden Verkauf wegen 2027 verschieben.
- Baujahr statt Bauantrag. Ein Haus, das 1978 fertig wurde, kann seinen Bauantrag 1976 gehabt haben. Dann gilt bis Ende 2026 die Pflicht zum Bedarfsausweis, obwohl das Baujahr nach der Grenze liegt.
- Der billige Verbrauchsausweis. Er wirkt wie ein Schnäppchen und ist bei einem Haus unter der 1977er-Regel ein falscher Ausweis. Das kann bis 10.000 € Bußgeld kosten und spätestens beim Käufer oder Makler auffallen.
- Doppelhaushälften zusammenzählen. Zwei Hälften sind in aller Regel zwei Gebäude. Wer sie als ein Haus behandelt, bekommt einen Ausweis, der zu keiner der beiden Hälften passt.
- Glauben, alte Häuser bräuchten keinen Ausweis. Das Baujahr befreit nie. Die 1977er-Grenze regelt bis Ende 2026 nur, welcher Ausweis es sein muss, nicht ob einer nötig ist.
- Den Verkauf wegen 2027 verschieben. Ein paar Monate Warten auf die Wahlfreiheit kosten oft mehr als der Ausweis. Und mit dem Bedarfsausweis stehen Sie in der Verhandlung ohnehin meist besser da.
Welche Nachbarfragen sollten Sie gleich mitklären?
Die 1977er-Regel hängt eng mit Baujahr, Altbau-Kosten, Bauepoche und Verkaufsablauf zusammen. Diese vier Vertiefungen beantworten die Folgefragen, die mir Eigentümer alter Häuser am häufigsten stellen.
- Sie sind unsicher, ab welchem Baujahr überhaupt eine Ausweispflicht greift? Der Überblick steht in Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?.
- Sie wollen Pflichten und Kosten im Altbau kompakt gebündelt? Das liefert Energieausweis Altbau Berlin: Pflicht und Kosten.
- Ihr Haus stammt aus der Zeit von 1900 bis 1950? Die Epochen-Besonderheiten erklärt Energieausweis Baujahr 1900 bis 1950.
- Sie stehen konkret vor dem Verkauf? Den Ablauf zeigt Altes Haus verkaufen mit Energieausweis in Berlin.
Die passende Leistungsseite ist Energieausweis für altes Haus. Einen Überblick über beide Ausweistypen für Wohnhäuser gibt Energieausweise für Wohngebäude.
Fazit: Was sollten Sie jetzt als Erstes tun?
Prüfen Sie zuerst die drei Bedingungen des § 80 Abs. 3 GModG: Bauantrag, Zahl der Wohnungen, Wärmeschutzniveau. Bis 31. Dezember 2026 entscheiden sie, ob Sie einen Bedarfsausweis brauchen, ab 2027 ist die Ausweisart frei wählbar. Wer jetzt verkauft, bestellt den Bedarfsausweis und belegt jede Modernisierung, denn das holt das bessere Ergebnis heraus.
Ein altes Haus ist kein Problemfall. Es ist ein Sonderfall, und Sonderfälle belohnen den, der vorbereitet ist.
Suchen Sie heute den Rechnungsordner heraus. Morgen kann Ihr Ausweis in der Inbox liegen.
Berechnen Sie jetzt den Festpreis für den Energieausweis Ihres alten Hauses in Berlin: mit Prüfung der 1977er-Regel, persönlicher Beratung und Best-Case-Optimierung.
Quellen und weiterführende Seiten
- Energieausweis für altes Haus
- GModG § 79: Energieausweise
- GModG § 80: Ausstellung und Verwendung
- GModG Anlage 10: Effizienzklassen von Wohngebäuden
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226: GModG-Novelle vom 23. Juli 2026
- GModG-Infoportal: FAQ zu Energieausweisen
- Verbraucherzentrale: Energieausweis und Kosten
- Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz
Häufige Fragen
Braucht ein altes Haus vor 1977 in Berlin immer einen Bedarfsausweis?
Gesetzlich nur bis 31. Dezember 2026 und nur, wenn drei Bedingungen des § 80 Abs. 3 GModG zusammenkommen: Bauantrag vor dem 1. November 1977, höchstens vier Wohnungen und kein Wärmeschutz auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977. Fehlt eine Bedingung, ist bei ausreichenden Verbrauchsdaten auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Ich empfehle und erstelle für Wohnhäuser trotzdem immer den Bedarfsausweis.
Wie weise ich nach, dass mein Haus das Niveau der WSchV 1977 erreicht?
Entscheidend ist das tatsächlich erreichte Wärmeschutzniveau der Gebäudehülle, entweder schon bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierung. Als Grundlage dienen Baupläne aus der Bauakte und Handwerkerrechnungen mit Jahr, Bauteil, Dämmstärke oder U-Wert für Dach, oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke und Fenster. Ohne nachvollziehbare Grundlage kann ich das Niveau nicht bestätigen, dann bleibt es beim Bedarfsausweis.
Fällt die 1977er-Regel 2027 weg?
Ja. Das neue Energieausweisrecht der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026 gilt ab 1. Januar 2027 und enthält die 1977er-Regel nicht mehr. Bestehende Wohngebäude können dann einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bekommen, der Verbrauchsausweis aber nur bei reiner Wohnnutzung. Wer 2026 verkauft oder vermietet, unterliegt noch der bisherigen Pflicht. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.
Was kostet der Energieausweis für ein altes Haus in Berlin?
Bei energiepass® BERLIN kostet der Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus 299 € Festpreis, für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus 399 € Festpreis. Für Wohnhäuser erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise. Best-Case-Optimierung und DIBt-Registriernummer sind inklusive. Der Ausweis kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben digital in Ihre Inbox.
Was passiert, wenn mir Unterlagen zu meinem alten Haus fehlen?
Das ist bei Berliner Altbauten der Normalfall und kein Hindernis. Sie schicken mir Fotos und beantworten Fragen am Telefon. Fehlende Werte setze ich nach den amtlich bekannt gemachten Pauschalwerten für das Baualter an und dokumentiere, was belegt und was angenommen ist. Jede nachgereichte Rechnung kann das Ergebnis verbessern.

