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Dachdämmung und oberste Geschossdecke in Berlin: Pflicht, Förderung und Wirkung im Energieausweis

Dachdämmung und oberste Geschossdecke in Berlin: Pflicht, Förderung und Wirkung im Energieausweis | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ersatzweise eine Dachdämmung ist in Berlin für viele Eigentümer Pflicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) verlangt in § 35 einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K), wenn unter einem unbeheizten Dachraum beheizte Räume liegen. Die BAFA fördert erst bei 0,14 oder besser. Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten.

Die meisten Eigentümer halten die Dämmung des Speichers für eine freiwillige Sparmaßnahme.

Sie ist in vielen Fällen eine gesetzliche Pflicht.

Und sie gehört zu den wenigen Maßnahmen, bei denen ein Wochenende Arbeit auf dem Trockenboden mehr bringt als mancher teure Umbau im Keller.

Meine These: Die oberste Geschossdecke ist die ehrlichste Sanierung, die es gibt. Überschaubare Kosten, kurze Bauzeit, sofort sichtbar im Bedarfsausweis. Wer sie aufschiebt, heizt jeden Winter den Dachboden mit.

Ich bin DIBt-registrierter Aussteller und erstelle seit 2018 Energieausweise in Berlin. Ich sehe beide Seiten: die Bauakte mit dem ungedämmten Speicher in Pankow, und ein halbes Jahr später den Kennwert im Ausweis, der plötzlich anders aussieht.

Was Sie in diesem Ratgeber erfahren:

  • wann § 35 GModG Sie zur Dämmung verpflichtet und wann nicht,
  • wer befreit ist und warum Erben zwei Jahre Zeit haben,
  • was ein Verstoß kostet und wann das Thema tatsächlich auf den Tisch kommt,
  • welche Förderung Bund und Land Berlin 2026 dazugeben,
  • was die Dämmung im Energieausweis bewegt, heute und ab 2027,
  • welche Fehler ich in Berliner Häusern am häufigsten sehe.

Müssen Berliner Eigentümer die oberste Geschossdecke dämmen?

Ja, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Dachraum ist unbeheizt, die Räume darunter sind beheizt, und die zugängliche Decke dazwischen erfüllt den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht. Dann fordert § 35 Abs. 1 GModG einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K). Alternativ darf das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt werden.

So steht es im Kern im Gesetz:

§ 35 GModG, sinngemäß: Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, das nach seiner Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt wird, haben dafür zu sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient 0,24 W/(m²K) nicht überschreitet. Die Pflicht gilt auch als erfüllt, wenn stattdessen das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist.

Bis Juli 2026 stand dieselbe Pflicht im früheren GEG in § 47. Mit der Novelle vom 23. Juli 2026 ist sie in § 35 GModG gewandert. Inhaltlich hat sich am Zielwert nichts geändert.

Drei Details stecken im Wortlaut.

Erstens: Es geht nur um zugängliche Decken. Ein zugemauerter Hohlraum ohne Zugang fällt nicht darunter.

Zweitens: Wohngebäude sind immer erfasst. Die Schwelle von vier Monaten bei mindestens 19 Grad betrifft nur Nichtwohngebäude, also etwa ein Lager, eine Werkstatt oder ein Büro.

Drittens: Erfüllt die Decke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 bereits, besteht keine Nachrüstpflicht. Bei vielen Berliner Häusern aus den späten Siebzigern liegen oft schon ein paar Zentimeter Dämmung, die dafür ausreichen können.

Der Gesetzgeber gibt Ihnen außerdem die Wahl. Sie dämmen die Decke, was meist günstiger ist. Oder das Dach, was teurer ist, aber den Dachraum nutzbar macht.

Und dann gibt es die Begrenzungsregel. Ist der Deckenzwischenraum begrenzt, etwa bei einer alten Holzbalkendecke, reicht die höchstmögliche Dämmschichtdicke. Sie müssen keine Decke aufstemmen, um rechnerisch auf 0,24 zu kommen.

SituationAnforderungGrundlage
Gesetzliche PflichtU-Wert höchstens 0,24 W/(m²K)§ 35 GModG
Dämmdicke begrenzt, übliche Dämmstoffehöchstmögliche Dicke mit Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK)§ 35 GModG
Dämmdicke begrenzt, eingeblasene Dämmstoffe oder nachwachsende Rohstoffehöchstmögliche Dicke mit Wärmeleitfähigkeit 0,045 W/(mK)§ 35 GModG
Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 bereits erfülltkeine Nachrüstpflicht§ 35 GModG
BAFA-FörderungU-Wert höchstens 0,14 W/(m²K)BEG Einzelmaßnahmen

Die Tabelle zeigt den Abstand, über den kaum jemand spricht: Die Pflicht endet bei 0,24. Das Geld beginnt bei 0,14.

In der Praxis sehe ich in Berlin drei Gebäudetypen, bei denen die Pflicht besonders oft greift: Siedlungshäuser der 1930er bis 1960er Jahre, etwa in Zehlendorf, Reinickendorf oder Köpenick. Gründerzeit-Altbauten mit ungenutztem Trockenboden, etwa in Prenzlauer Berg und Kreuzberg. Und ausgebaute Häuser, bei denen zwischen beheiztem Wohnraum und Dach noch ein kalter Spitzboden liegt.

Das sind Beispiele, keine Regel nach Postleitzahl. Auch beim Plattenbau, etwa in Marzahn oder Hellersdorf, entscheidet nicht der Bezirk, sondern der Aufbau. Viele Platten haben ein Flachdach, dann geht es um die Dachfläche selbst. Die einzige Frage, die zählt: Grenzt ein beheizter Raum an einen unbeheizten, zugänglichen Dachraum? Die Antwort steht in der Bauakte, oder sie steckt in einem Foto vom Dachboden.

Wer ist von der Dämmpflicht befreit?

Befreit sind Eigentümer von Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, die am 1. Februar 2002 selbst eine dieser Wohnungen bewohnt haben. Diese Befreiung ist personengebunden. Nach dem ersten Eigentumsübergang nach diesem Stichtag gilt die Pflicht, und der neue Eigentümer hat zwei Jahre ab Eigentumsübergang Zeit (§ 35 GModG).

Diese zwei Jahre werden regelmäßig übersehen.

Wer 2025 ein Elternhaus in Lichterfelde geerbt hat, ist nicht dauerhaft befreit. Er hat bis 2027 Zeit.

Die Befreiung gehört der Mutter, die seit 1975 im Haus wohnt. Sie gehört nicht dem Haus. Mit dem Erbfall, dem Verkauf oder der Schenkung läuft die Uhr.

Dazu kommt die allgemeine Befreiung auf Antrag nach § 102 GModG. Sie greift, wenn die Pflicht im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt, etwa weil sich die Aufwendungen nicht in angemessener Frist durch die eingesparte Energie erwirtschaften lassen.

Ein Gesetz, das „selten“ sagt, gibt es nicht. Aus meiner Sicht ist das Wirtschaftlichkeitsargument bei der Geschossdecke aber schwer zu führen, weil sie zu den günstigsten Maßnahmen überhaupt gehört. Bei einem denkmalgeschützten Dach, wie es in Charlottenburg vorkommt, sieht die Rechnung anders aus. Dort lohnt die Prüfung.

Was kostet ein Verstoß, und wann wird er zum Problem?

Ein Verstoß gegen § 35 Abs. 1 GModG ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 108 GModG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Schornsteinfeger prüft die Deckendämmung nicht. Der Vollzug liegt bei den Ländern. Spürbar wird das Thema meist beim Verkauf.

Viele Eigentümer glauben, der Bezirksschornsteinfeger kontrolliere den Speicher gleich mit.

Das tut er nicht. § 97 GModG nennt für ihn Prüfpunkte rund um die Heizungsanlage, etwa die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen. Die oberste Geschossdecke gehört nicht dazu.

Heißt das: kein Risiko?

Nein. Das Risiko kommt nur aus einer anderen Richtung. Ein Kaufinteressent steigt die Bodentreppe hoch, sieht nackte Dielen und fragt, warum die Pflicht nicht erfüllt ist. Ab diesem Moment verhandeln Sie über den Preis, nicht über die Dämmung.

Zum Vergleich die Bußgelder beim Energieausweis: Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen oder einen falschen Ausweis hat, riskiert nach § 108 GModG bis zu 10.000 Euro. Wer ihn bei der Besichtigung nicht vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, bis zu 5.000 Euro.

Die Dämmpflicht ist dem Gesetzgeber also die deutlich schärfere Sanktion wert. Das sagt einiges darüber, wie ernst dieser Paragraf gemeint ist.

Sie planen die Dämmung und wollen keinen Förder-Euro verschenken? Ein individueller Sanierungsfahrplan hebt die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr und bringt in der BEG 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus. Die BAFA fördert den iSFP selbst mit 50 Prozent, höchstens 650 Euro beim Einfamilienhaus und 850 Euro beim Mehrfamilienhaus. Jetzt Preis für Ihren Sanierungsfahrplan berechnen Lieber erst reden? 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.

Welche Förderung gibt es 2026 für Dachdämmung und oberste Geschossdecke?

Die BAFA fördert Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind laut BAFA-Infoseite (Stand 2026) 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 Euro. Technische Bedingung: Dach und oberste Geschossdecke müssen nach der Sanierung einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen.

Der U-Wert 0,14 ist der Punkt, an dem viele Anträge scheitern.

Wer nur die Pflicht erfüllt, bekommt kein Geld. Wer Förderung will, muss deutlich dicker dämmen. Bei einer Zwischensparrendämmung heißt das oft zusätzlich eine Untersparrenlage.

Laut der BAFA-Infoseite zu Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt die Mindestinvestition 2026 bei 300 Euro brutto. Für eine Geschossdecke ist diese Hürde praktisch immer überschritten.

WegHöheWichtigste Bedingung
BEG Einzelmaßnahme (BAFA)15 % ZuschussU-Wert höchstens 0,14, Antrag vor Vorhabenbeginn, Energieeffizienz-Experte eingebunden, Mindestinvestition 300 € brutto
iSFP-Bonuszusätzlich 5 ProzentpunkteMaßnahme ist im individuellen Sanierungsfahrplan enthalten; Anrechnung nach dem aktuellen BAFA-Merkblatt zur BEG Einzelmaßnahmen
Steuerbonus § 35c EStG20 % über 3 Jahre (7/7/6), max. 40.000 € je Objektnur selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude mind. 10 Jahre alt, nicht zusätzlich zum BAFA-Zuschuss für dieselbe Maßnahme
KfW-Ergänzungskreditzinsvergünstigtes Darlehensetzt eine Förderzusage für die Maßnahme voraus
Effiziente GebäudePLUS (Berlin)je nach Maßnahme bis zu 40 %Landesprogramm, abgewickelt über die Investitionsbank Berlin, Modul Wärmeschutz der Gebäudehülle

Wie genau der iSFP-Bonus auf Ihre Rechnung angerechnet wird, regelt das BAFA-Merkblatt zur BEG Einzelmaßnahmen in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die BAFA passt die Konditionen regelmäßig an. Lesen Sie das Merkblatt deshalb am Tag des Antrags, nicht am Tag der ersten Idee.

Das Berliner Landesprogramm ist der Punkt, den bundesweite Ratgeber oft gar nicht nennen.

Effiziente GebäudePLUS richtet sich ausdrücklich auch an private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern und führt die Dämmung von Dachflächen als förderfähige Maßnahme. Die Konditionen ändern sich. Prüfen Sie sie vor dem Antrag direkt bei der IBB oder im Eintrag Effiziente GebäudePLUS in der Förderdatenbank des Bundes.

Eine Warnung dazu: Dieselben Kosten zweimal fördern zu lassen, funktioniert in aller Regel nicht. Bund und Land schließen die Doppelförderung derselben Rechnung aus. Was geht, ist eine saubere Aufteilung nach Bauteilen oder Bauabschnitten. Das gehört vor den Antrag, nicht danach.

Und die Reihenfolge entscheidet. Der BAFA-Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Einen Handwerkervertrag dürfen Sie vorher nur schließen, wenn er an die Förderzusage geknüpft ist.

Ein Hinweis in eigener Sache, weil ich diese Frage täglich bekomme: Fördermittelanträge und den iSFP erstellt ein zugelassener Energieeffizienz-Experte, und die BAFA fördert dessen Beratung gesondert. Ich selbst erstelle Energieausweise. Wie sich beides unterscheidet, habe ich in Energieausweis oder iSFP in Berlin und im Ratgeber zur BAFA-Energieberatung in Berlin aufgeschrieben.

Wie stark verbessert die Dämmung Ihren Energieausweis?

Im Bedarfsausweis wirkt die Dämmung sofort, weil die Berechnung die Bauteile einzeln bewertet. Die oberste Geschossdecke ist dabei eine der wenigen Maßnahmen mit einem sehr guten Verhältnis von Kosten zu Kennwertverbesserung. Im Verbrauchsausweis zeigt sie sich erst mit Verzögerung, weil er alte Heizabrechnungen auswertet.

Das ist ein Timing-Thema. Und es kostet Eigentümer regelmäßig eine Effizienzklasse.

Der Verbrauchsausweis wertet bis Ende 2026 zusammenhängende 36 Monate Abrechnung aus, ab 2027 die Jahreswerte aus zwei Jahren. Wer 2026 dämmt und 2027 verkauft, hat dort überwiegend noch die ungedämmten Heizperioden in der Rechnung.

Der Bedarfsausweis rechnet dagegen den heutigen Bauzustand. Sein Endenergiekennwert ist ein berechneter Bedarf je Quadratmeter, unabhängig davon, wie warm die Vorbesitzer geheizt haben.

Für viele Siedlungshäuser ist er bis 31.12.2026 ohnehin Pflicht: bei höchstens vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, solange das Haus nicht mindestens das Wärmeschutzniveau von 1977 erreicht. Ab 2027 dürfen Bestandswohngebäude frei wählen. Ich erstelle für Wohngebäude trotzdem ausschließlich Bedarfsausweise, weil nur er die Dämmung von gestern im Kennwert von heute zeigt.

Das ist der Kern meiner Best-Case-Optimierung: Jede belegte Schicht zählt. Pauschalwerte setze ich nur dort an, wo wirklich nichts belegt ist.

Aus meiner Erfahrung mit Berliner Bedarfsausweisen: drei Praxis-Tipps

Heben Sie die Handwerkerrechnung mit der Dämmstoffangabe auf. Für den Bedarfsausweis brauche ich Dämmstoffdicke und Wärmeleitgruppe, sonst muss ich mit den Standardwerten des Baujahrs rechnen, und die sind schlechter als Ihre tatsächliche Dämmung. Ein Foto vom Etikett des Dämmstoffsacks auf dem Speicher hat mir schon mehrfach eine halbe Klasse gerettet.

Klären Sie vorher, ob der Spitzboden beheizt ist oder nicht. Diese eine Angabe entscheidet darüber, ob die Decke oder das Dach als Systemgrenze gerechnet wird, und sie verändert die beheizte Fläche. Ich frage das am Telefon ab, aber die Antwort „eigentlich nicht, nur im Winter manchmal ein Heizlüfter“ ist die häufigste Ursache für Rückfragen. Mehr dazu in meinem Ratgeber zum Energieausweis für Altbauten in Berlin.

Lassen Sie sich den U-Wert schriftlich geben, nicht nur die Zentimeter. „20 Zentimeter Mineralwolle“ klingt gut. Ohne Wärmeleitgruppe und Aufbau der Decke darunter weiß aber niemand, ob Sie bei 0,24 oder bei 0,14 gelandet sind. Für die Förderung bestätigt der Energieeffizienz-Experte den Wert ohnehin. Für den Ausweis spart Ihnen dieselbe Zeile auf der Rechnung eine Rückfrage.

Alle drei Angaben kommen telefonisch oder per Foto zu mir, etwa per WhatsApp an 0152 060 777 67. Niemand muss dafür auf Ihren Dachboden.

Was ändert sich beim Energieausweis ab 1. Januar 2027?

Die GModG-Novelle wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Seit 29. Juli 2026 gelten der neue Name und § 35 für die Nachrüstpflicht. Das neue Energieausweisrecht folgt am 1. Januar 2027. Bestehende Ausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig.

Für Sanierer zählen vier Punkte.

Erstens: Die neue Skala von A bis G gilt ausschließlich für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H, berechnet nach der Endenergie.

Zweitens: Unter der Haube wechselt die Berechnungsnorm auf DIN/TS 18599:2025-10, und die Primärenergiefaktoren ändern sich, etwa Strom 1,5 statt 1,8. Der ausgewiesene Primärenergiewert Ihres Hauses kann sich dadurch verschieben, auch wenn am Gebäude nichts passiert ist.

Drittens: Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur auf Verlangen.

Viertens: Eine Austauschpflicht gibt es nicht. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Einen neuen brauchen Sie erst bei einem gesetzlichen Anlass ohne gültigen Ausweis, also bei Verkauf oder Vermietung.

Für Sie heißt das ganz praktisch: Die Dämmung lohnt sich unabhängig vom Stichtag, sie senkt Ihre Heizkosten in jedem Rechenverfahren. Beim Ausweis lohnt es sich dagegen zu wissen, nach welchem Recht er erstellt wurde. Die Einzelheiten habe ich im Beitrag zum beschlossenen GModG und dem Energieausweis in Berlin zusammengetragen.

Noch offen ist die Muster-Bekanntmachung für die Ausweise ab 2027. Sie bestimmt das Layout, nicht die Pflichten.

Welche Fehler sehe ich in Berlin am häufigsten?

Der teuerste Fehler ist die Reihenfolge: erst Handwerker beauftragen, dann Förderung beantragen. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, danach ist das Geld weg. Der zweitteuerste ist die Annahme, die Befreiung von 2002 gelte für das Haus. Sie gilt für die Person.

Weitere Klassiker aus Berliner Objekten:

  • Der Speicher wird gedämmt, die Bodentreppe bleibt eine ungedämmte Luke. Damit ist ein Loch in der Dämmebene, das auch im Ausweis auffällt.
  • Bei der Einblasdämmung in eine Holzbalkendecke fehlt hinterher jeder Nachweis über Material und Dicke.
  • Die Dämmung wird begehbar ausgeführt, aber der Aufbau wird nirgends dokumentiert, sodass später niemand mehr weiß, was unter den Spanplatten liegt. Dokumentieren Sie deshalb vor dem Abdecken die eingebauten Schichten mit Fotos und notieren Sie Dämmstoff, Dicke und Wärmeleitgruppe.
  • Eigentümergemeinschaften beschließen die Dachdämmung, ohne den Förderantrag vor Vorhabenbeginn zu stellen.
  • Es wird genau auf 0,24 gedämmt, um die Pflicht abzuhaken. Drei Jahre später kommt der Wunsch nach Förderung, und der Boden muss wieder auf. Wer zweimal dämmt, zahlt zweimal Handwerker.
  • Die Förderbedingungen werden aus einem alten Zeitungsartikel übernommen statt aus dem aktuellen BAFA-Merkblatt. Dann stimmt die Rechnung im Kopf, aber nicht im Bescheid.

Der fünfte Fehler ist der leiseste. Er fühlt sich vernünftig an, weil er Geld spart. Bis man nachrechnet.

Fazit: Was sollten Sie jetzt tun?

Die oberste Geschossdecke ist Pflicht, günstig und wirksam. Wer sie gleich auf 0,14 statt 0,24 dämmt, erfüllt § 35 GModG, holt die Förderung und verbessert den Kennwert im Bedarfsausweis in einem Schritt.

Gehen Sie diese Woche auf den Speicher, machen Sie drei Fotos, und rechnen Sie aus, was ein Sanierungsfahrplan Ihnen an Förderung freischaltet: Jetzt Preis für Ihren Sanierungsfahrplan berechnen.

Steht nach der Dämmung der Energieausweis an, rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67. Einfamilienhaus 299 €, Mehrfamilienhaus 399 € Festpreis, DIBt-registriert, nach vollständigen Angaben morgen in Ihrer Inbox.

Häufige Fragen

Ist die Dämmung der obersten Geschossdecke in Berlin Pflicht?

Ja, wenn der Dachraum unbeheizt ist, die Räume darunter beheizt werden und die zugängliche Decke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllt. Dann verlangt § 35 GModG einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K). Statt der Decke dürfen Sie auch das Dach darüber dämmen. Wohngebäude sind immer erfasst, Nichtwohngebäude bei mindestens vier Monaten Beheizung auf 19 Grad.

Wer ist von der Dämmpflicht befreit?

Befreit ist, wer ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen besitzt und am 1. Februar 2002 selbst darin gewohnt hat. Die Befreiung hängt an der Person: Nach einem Eigentümerwechsel, auch durch Erbschaft, hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit. Bei unbilliger Härte ist zusätzlich eine Befreiung auf Antrag nach § 102 GModG möglich.

Was kostet ein Verstoß gegen die Dämmpflicht?

Ein Verstoß gegen § 35 Abs. 1 GModG ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 108 GModG mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Schornsteinfeger prüft die Deckendämmung bei der Feuerstättenschau nicht. Spürbar wird das Thema meist beim Verkauf, wenn Käufer und ihre Gutachter den Dachboden ansehen und nachfragen.

Welche Förderung gibt es 2026 für die Dachdämmung?

Laut BAFA-Infoseite zur Gebäudehülle (Stand 2026) gibt es 15 Prozent Zuschuss für Dämmung, ab 300 Euro Investition. Förderfähig sind 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 Euro, dazu 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus in der BEG. Bedingung: U-Wert höchstens 0,14 W/(m²K). In Berlin kommt Effiziente GebäudePLUS der IBB in Betracht.

Muss ich nach der Dämmung einen neuen Energieausweis erstellen lassen?

Pflicht ist das nicht, ein bestehender Ausweis bleibt seine zehn Jahre gültig, auch nach dem 1. Januar 2027. Sinnvoll ist ein neuer Bedarfsausweis trotzdem, wenn Sie verkaufen oder vermieten: Er zeigt den verbesserten Kennwert, und genau der steht in Ihrer Anzeige. Ein Einfamilienhaus kostet bei energiepass® BERLIN 299 € Festpreis.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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