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Bedarfsausweis Kosten Berlin: 299 € Festpreis, kein Aufpreis

Bedarfsausweis Kosten Berlin: 299 € Festpreis, kein Aufpreis | energiepass BERLIN, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Die Bedarfsausweis Kosten in Berlin liegen am Markt für ein Einfamilienhaus meist bei 300 bis 500 €, für ein Mehrfamilienhaus bei 500 bis 1.500 €. Bei energiepass® BERLIN zahlen Sie einen Festpreis: 299 € fürs Einfamilienhaus, 399 € fürs Mehrfamilienhaus. Die Bedarfsberechnung kostet keinen Aufpreis, der Ausweis liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Hier ist meine These: Ein Ausweis darf nicht teurer werden, nur weil er genauer ist.

Am Markt passiert genau das.

Der Verbrauchsausweis kostet wenig, der Bedarfsausweis deutlich mehr. Wer auf den Preis schaut, greift zum billigeren Papier. Und bekommt eine Zahl, die vom Heizverhalten des Vorbewohners erzählt, nicht vom Haus.

Ich bin Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, seit 2018 in Berlin im Geschäft. Für Wohngebäude erstellen wir ausschließlich Bedarfsausweise. Deshalb gibt es bei uns keinen Aufschlag für die Bedarfsberechnung. Es gibt einen Preis pro Gebäudetyp. Fertig.

Ob Siedlungshaus in Mahlsdorf, Doppelhaushälfte in Lichtenrade oder Gründerzeithaus in Prenzlauer Berg: Der Bedarfsausweis bewertet die Substanz. Dämmung, Fenster, Heizung, Baujahr. Nicht, ob im letzten Winter jemand die Fenster gekippt hat.

Was Sie in diesem Ratgeber erfahren:

  • was ein Bedarfsausweis in Berlin am Markt kostet und was er bei mir kostet
  • warum er anderswo teurer ist als der Verbrauchsausweis
  • wann das Gesetz ihn vorschreibt, bis Ende 2026 und ab 2027
  • welche Daten und Fotos ich brauche und wie Sie den Ausweis bekommen, ohne dass jemand ins Haus kommt
  • welche Fehler am Ende mehr kosten als der Ausweis selbst

Inhalt dieses Ratgebers

  1. Was kostet ein Bedarfsausweis in Berlin?
  2. Warum ist der Bedarfsausweis am Markt teurer als der Verbrauchsausweis?
  3. Wann schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor?
  4. Wann lohnt sich der Bedarfsausweis, auch wenn Sie frei wählen dürfen?
  5. Welche Daten und Fotos brauche ich für Ihren Bedarfsausweis?
  6. Was bringt Ihnen die Best-Case-Optimierung beim Bedarfsausweis?
  7. Was rate ich Ihnen aus meiner Praxis?
  8. Welche Fehler machen den Bedarfsausweis am Ende teurer?
  9. Welche Fragen stellen Berliner Eigentümer zu den Kosten am häufigsten?
  10. Was zählt am Ende?

Was kostet ein Bedarfsausweis in Berlin?

Am Markt kostet ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus in Berlin meist 300 bis 500 €, für ein Mehrfamilienhaus 500 bis 1.500 €. Bei energiepass® BERLIN zahlen Sie einen Festpreis: 299 € für ein Einfamilienhaus, 399 € für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Bedarfsberechnung, Fotoprüfung und Modernisierungsempfehlungen sind enthalten.

GebäudeMarktpreis BedarfsausweisFestpreis bei energiepass® BERLIN
Einfamilienhaus300 bis 500 €299 €
Zwei- und Mehrfamilienhaus500 bis 1.500 €399 €

Die Spannen am Markt stammen aus den Kostenübersichten von ADAC, co2online und Verbraucherzentrale mit Stand 2026.

Einzelne reine Online-Angebote liegen deutlich darunter. Fragen Sie dort nach, wer Ihre Daten prüft. Und wer für die Zahl geradesteht, wenn ein Käufer nachhakt.

Bei Mehrfamilienhäusern rechnen viele Anbieter einen Grundpreis plus einen Aufschlag pro Wohneinheit. Je mehr Wohnungen im Haus, desto länger die Rechnung. Bei einem Haus mit acht Wohnungen summiert sich das spürbar. Bei mir bleibt es bei 399 €, egal wie viele Klingelschilder an der Tür hängen.

Dazu kommt die Fahrt. Wer für jeden Ausweis selbst durch die Stadt fährt, von Spandau nach Köpenick oder von Frohnau nach Rudow, rechnet diese Zeit im Berliner Verkehr mit ein. Die Fahrt steht dann auf Ihrer Rechnung.

Ich arbeite mit Ihren Fotos und Unterlagen. Keine Anfahrt, kein Aufschlag, kein Kleingedrucktes.

Wie sich die Preise über alle Gebäudetypen verteilen, zeigt die Übersicht der Energieausweis Kosten in Berlin.

Warum ist der Bedarfsausweis am Markt teurer als der Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis ist teurer, weil er rechnet statt abzulesen. Er bilanziert Wände, Dach, Keller, Fenster und Heizung nach einem genormten Verfahren. Der Verbrauchsausweis übernimmt dagegen den gemessenen Verbrauch aus Abrechnungen. Online kostet er oft nur einen Bruchteil, daher die Differenz von schnell 200 bis 300 € und mehr.

Ein Verbrauchsausweis schaut zurück. Wie viel wurde geheizt?

Ein Bedarfsausweis schaut auf die Substanz. Was braucht dieses Haus, egal wer darin wohnt?

Stellen Sie sich zwei baugleiche Doppelhaushälften in Lichtenrade vor. Links wohnt ein Paar im Ruhestand, den ganzen Tag zu Hause, gern bei 23 Grad. Rechts wohnt ein Pendler, der morgens um sieben geht und abends um acht zurückkommt.

Gleiche Wände. Gleiche Fenster. Gleiche Heizung.

Der Verbrauchsausweis gibt den beiden Hälften völlig unterschiedliche Werte. Der Bedarfsausweis gibt beiden denselben.

Welcher Wert hilft einem Käufer, der keinen der beiden Bewohner kennt?

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
Grundlageberechneter Energiebedarf aus Gebäudehülle und Anlagentechnikgemessener Verbrauch aus Abrechnungen
Abhängig von den Bewohnernneinja, Heizverhalten und Leerstand fließen ein
Daten bis 31.12.2026Baujahr, Flächen, Bauteile, Heizung, Fotos36 zusammenhängende Monate, Ende höchstens 18 Monate zurück, witterungsbereinigt
Daten ab 01.01.2027Bilanzierung nach DIN/TS 18599:2025-10jährlich über zwei Jahre, nur für reine Wohngebäude
Marktpreis Einfamilienhaus300 bis 500 €online deutlich günstiger
Bei energiepass® BERLIN299 € (EFH), 399 € (MFH)für Wohngebäude nicht im Angebot

Ein Satz zur Zahl, die am Ende im Ausweis steht.

Der Kennwert im Bedarfsausweis ist ein berechneter Endenergiebedarf je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Er sagt nicht, wie viel Gas Sie tatsächlich gekauft haben. Er sagt, wie viel das Gebäude unter genormten Bedingungen braucht. Genau das macht ihn vergleichbar.

Das ist kein bürokratischer Luxus. Es ist der Unterschied zwischen Nutzungsgeschichte und Gebäudebewertung.

Den direkten Vergleich fürs Eigenheim finden Sie unter Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis fürs Einfamilienhaus. Was ein Verbrauchsausweis kostet und wann er rechtlich genügt, steht bei den Verbrauchsausweis Kosten in Berlin.

Wann schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor?

Bis 31. Dezember 2026 ist der Bedarfsausweis Pflicht für Neubauten und, bei Verkauf oder Vermietung ohne gültigen Ausweis, für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen. Ab 1. Januar 2027 entfällt diese Altbauregel.

Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Die Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Seit 29. Juli 2026 gilt der neue Name.

Das neue Energieausweisrecht gilt erst ab 1. Januar 2027. Bis dahin entscheiden die bekannten Regeln.

Was das für Sie heißt:

Ein Neubau bekommt immer einen Bedarfsausweis. Das regelt § 80 Absatz 1 GModG.

Wird ein bestehendes Gebäude so umgebaut, dass der Energiebedarf für das ganze Gebäude neu berechnet wird, entsteht ebenfalls ein Bedarfsausweis. Das regelt § 80 Absatz 2 GModG. Kleine Änderungen bis 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche lösen das nicht aus.

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing zählt zuerst eine Frage: Liegt schon ein gültiger Ausweis vor?

Wenn ja, reicht er.

Wenn nein, gilt bis Ende 2026 die 1977er-Regel.

Drei Beispiele aus dem Berliner Bestand zeigen, wie unterschiedlich das ausgeht.

Ein Siedlungshaus in Mahlsdorf, Bauantrag 1936, zwei Wohnungen, nie gedämmt: Bedarfsausweis Pflicht.

Ein Gründerzeithaus in Prenzlauer Berg mit zwölf Wohnungen: fällt nicht unter die Regel, weil es mehr als vier Wohnungen hat. Hier besteht schon heute Wahlfreiheit.

Ein Haus mit Bauantrag von 1970, das später so gedämmt wurde, dass es mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht: ebenfalls Wahlfreiheit.

Das Baualter allein entscheidet nie. Und ein Haus vor 1978 ist nie von der Ausweispflicht befreit, die 1977er-Grenze regelt nur die Ausweisart.

Fragebis 31.12.2026ab 01.01.2027
NeubauBedarfsausweisBedarfsausweis
Bestand, bis 4 Wohnungen, Bauantrag vor 01.11.1977, unter Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977Bedarfsausweis PflichtWahl zwischen Bedarf und Verbrauch
Übriger WohnbestandWahl zwischen Bedarf und VerbrauchWahl, Verbrauchsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
Verbrauchsdaten36 Monate, Ende höchstens 18 Monate zurückjährlich über zwei Jahre
Baudenkmalbei Verkauf und Vermietung ausgenommenAusweis Pflicht
Kleines Gebäudehöchstens 50 m² Nutzfläche ausgenommenunter 50 m² Nutzfläche ausgenommen
Effizienzklassen WohngebäudeA+ bis HA+ bis H
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasingzusätzlich Verlängerung solcher Verträge, praktisch vor allem bei befristeten Pacht- und Leasingverträgen
Formwie bisherdigital und maschinenlesbar, Papier auf Verlangen

Wie eng der Verbrauchsausweis ab 2027 gefasst ist, steht im Gesetz selbst:

Ein Verbrauchsausweis kommt ab 1. Januar 2027 nur noch für ein Gebäude in Betracht, „das ausschließlich Wohnzwecken dient“. Der Verbrauch ist nach Energieträgern differenziert „jährlich über einen Zeitraum von zwei Jahren“ zu erfassen.

§ 82 Absatz 1 und 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung

Und was braucht bis Ende 2026 gar keinen Ausweis?

Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche. Bei einem Wohngebäude ist damit die beheizte oder gekühlte Gebäudenutzfläche gemeint. Weniger als fünf Wohnungen heißt übrigens nicht klein. Klein heißt höchstens 50 m².

Baudenkmäler sind bei Verkauf und Vermietung bis 31.12.2026 ausgenommen. Ab 2027 entfällt diese Ausnahme.

Nach heutigem Recht ebenfalls ausgenommen sind Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, und Wohngebäude mit begrenzter jährlicher Nutzung, deren erwarteter Verbrauch unter 25 Prozent des Ganzjahresverbrauchs liegt.

Ein Ausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Er verliert seine Gültigkeit früher, wenn wegen eines größeren Umbaus nach § 80 Absatz 2 GModG ein neuer Ausweis nötig wird.

Was steht auf dem Spiel? Fehlt beim Verkauf oder bei der Vermietung der Ausweis oder ist er falsch, droht nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 €. Wer ihn Interessenten nicht rechtzeitig vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert bis 5.000 €.

Jetzt bestellen oder auf 2027 warten?

Warten spart nichts.

Ein Ausweis, den Sie 2026 bekommen, gilt zehn Jahre. Es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben auf neue Regeln.

Die amtlichen Muster für Ausweise ab 2027 sind noch nicht bekannt gemacht. Wer jetzt verkauft oder vermietet, braucht den Ausweis jetzt.

Für Häuser mit frühem Bauantrag lohnt dieser Ratgeber: Energieausweis für ein altes Haus in Berlin vor 1977. Was die Novelle sonst ändert, lesen Sie unter Was das beschlossene GModG für Ihren Energieausweis bedeutet.

Sie wollen wissen, was Ihr Bedarfsausweis kostet und ob er für Ihr Haus Pflicht ist? Jetzt im Energieausweis-Rechner Ihren Festpreis berechnen: 299 € fürs Einfamilienhaus, 399 € fürs Mehrfamilienhaus, DIBt-registriert, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Lieber reden? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67.

Wann lohnt sich der Bedarfsausweis, auch wenn Sie frei wählen dürfen?

Der Bedarfsausweis lohnt sich immer dann, wenn der Ausweis zeigen soll, was das Gebäude ist, und nicht, wie es zuletzt genutzt wurde. Das gilt beim Verkauf, bei Leerstand, bei wenigen Bewohnern, bei fehlenden Abrechnungen und vor einer Sanierung. Ab 2027 betrifft diese Wahl deutlich mehr Eigentümer.

Ein Verbrauchsausweis wirkt günstig.

Bis auffällt, dass eine alleinstehende Witwe im großen Haus nur zwei Zimmer geheizt hat. Oder dass die Wohnung im Obergeschoss ein Jahr leer stand.

Der niedrige Wert sieht gut aus. Er hält der ersten kritischen Frage nicht stand.

Bei einem Verkauf ist der Bedarfsausweis deshalb oft die ruhigere Wahl. Er ist gegenüber Käufern und Banken nachvollziehbar, weil er auf der Substanz beruht und nicht auf dem Zufall des Vorbewohners.

Ein häufiger Fall: Der Eigentümer wohnt nicht am Objekt. Die Immobilie steht in Berlin, die Erbengemeinschaft verteilt sich über mehrere Städte. Niemand hat die Abrechnungen der letzten Jahre griffbereit. Dann fehlen belastbare Verbrauchsdaten, und der Bedarfsausweis ist der geradere Weg. Mehr dazu: Energieausweis beim Verkauf durch eine Erbengemeinschaft.

Und warum wird das ab 2027 wichtiger?

Weil die Pflicht wegfällt, die viele Eigentümer bisher automatisch zum Bedarfsausweis geführt hat. Dann entscheidet bei vielen der Preis.

Ist der Bedarfsausweis teurer, gewinnt das billigere Papier. Bei mir ist er nicht teurer. Also können Sie nach der Sache entscheiden.

Wann welcher Ausweis fachlich passt, zeigt die Bedarfsausweise-Übersicht für Wohngebäude.

Welche Daten und Fotos brauche ich für Ihren Bedarfsausweis?

Für den Bedarfsausweis brauche ich Baujahr, Flächen, Angaben zu Wänden, Dach, Keller und Fenstern, die Heizung mit Warmwasser und Fotos von Fassade, Fenstern und Heizungsanlage. Alles kommt telefonisch oder per Foto zu mir. Niemand muss ins Haus, denn das Gesetz erlaubt die Beurteilung anhand geeigneter Bildaufnahmen.

Die Berechnung braucht mehr Eingangsdaten als ein Verbrauchsausweis:

  • Baujahr, möglichst mit Datum des Bauantrags
  • Modernisierungen mit Jahreszahl: Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke, Heizung
  • Wohnfläche, Zahl der Geschosse, Keller und Dachgeschoss beheizt oder unbeheizt
  • Bauteilflächen und, falls bekannt, U-Werte von Wand, Dach, Keller und Fenstern
  • Art und Alter der Heizung samt Warmwasser, am besten mit Foto vom Typenschild
  • Fotos von allen Fassadenseiten, von Fenstern und von der Heizungsanlage

Der U-Wert sagt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil verloren geht. Je kleiner, desto besser. Kennen Sie ihn nicht, ist das normal. Dann leite ich ihn aus Baujahr, Bauart und Ihren Fotos ab.

Die Gebäudenutzfläche, auf die sich der Kennwert bezieht, ermittle ich beim Bedarfsausweis aus dem beheizten Gebäudevolumen. Pauschale Zuschläge auf die Wohnfläche gehören zur Verbrauchsausweis-Regel, nicht hierher.

Je genauer die Angaben, desto belastbarer der Kennwert. Deshalb prüfe ich jede Angabe auf Plausibilität, statt eine Registriernummer auf geratene Daten zu setzen. Angaben, an deren Richtigkeit Zweifel bleiben, fließen nicht in die Berechnung ein.

Ein Ausweis, der später Käuferfragen aushalten muss, entsteht nicht in zwei Minuten ohne ein einziges Foto.

Die vollständige Liste finden Sie unter Welche Daten der Energieausweis für Wohngebäude braucht.

Wie kommt der Ausweis zu Ihnen, ohne dass jemand ins Haus kommt?

Drei Schritte:

  1. Festpreis im Rechner berechnen oder kurz anrufen.
  2. Daten am Telefon durchgehen, Fotos per WhatsApp schicken.
  3. Ich prüfe, rechne und kläre Lücken telefonisch mit Ihnen oder Ihrem Verwalter. Der Ausweis kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben digital in Ihre Inbox.

Ein Bedarfsausweis braucht gute Unterlagen, keinen Handwerker im Flur.

Für Berlin und das Brandenburger Umland ist das ein echter Vorteil. Viele Eigentümer sitzen in Hamburg, München oder im Ausland, während das Objekt in Falkensee, Teltow oder Potsdam steht. Sie müssen für den Ausweis nicht anreisen.

Auf Wunsch gibt es zusätzlich eine kostenlose Sichtprüfung von außen. Ohne Termin, ohne dass Sie zu Hause sein müssen.

Was bringt Ihnen die Best-Case-Optimierung beim Bedarfsausweis?

Best-Case-Optimierung heißt: Ich hole aus Ihren belegbaren Gebäudedaten die beste rechtssichere Einstufung heraus. Nichts wird schöngerechnet. Aber jede nachweisbare Modernisierung fließt ein, statt pauschaler Standardwerte, die Ihr Haus schlechter darstellen, als es ist.

Die Software kennt Ihr Haus nicht. Sie kennt nur, was man ihr sagt.

Fehlt eine Angabe, nimmt sie den typischen Wert für das Baujahr. Für ein Haus von 1965 heißt das: Fenster von 1965, Dach von 1965, Heizung von 1965.

Hat dasselbe Haus Fenster von 2012 und eine neue Heizung, sieht der Ausweis ohne diese Angaben aus wie ein unsanierter Altbau. Eine schlechtere Klasse, nur weil niemand gefragt hat.

Ich frage. Nach Rechnungen, nach dem Schornsteinfegerprotokoll, nach dem Stempel im Fensterrahmen.

Bedarfsberechnungen arbeiten mit genormten Bedingungen und setzen den Bedarf eher zu hoch als zu niedrig an. Umso wichtiger ist jede belegte Verbesserung.

Ein Bedarfsausweis, der eine echte Sanierung abbildet, ist im Verkaufsgespräch viel wert. Er beantwortet die Käuferfrage nach der Klasse, bevor sie gestellt wird.

Und falls die Klasse trotzdem schlecht ausfällt: Wohngebäude behalten auch ab 2027 die Skala A+ bis H. Eine Klasse F, G oder H verpflichtet Sie bei einem Wohngebäude zu keiner Sanierung.

Handelt es sich um ein gemischt genutztes Objekt oder ein Nichtwohngebäude, gelten andere Preise und Regeln. Details dazu: Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude in Berlin.

Was rate ich Ihnen aus meiner Praxis?

Aus meiner Praxis seit 2018 habe ich drei Tipps, die beim Bedarfsausweis Zeit und Geld sparen: das Datum des Bauantrags klären, Belege für Modernisierungen sammeln und die richtigen Fotos machen.

Tipp 1: Der Bauantrag zählt, nicht das Einzugsjahr

Für die 1977er-Regel ist das Datum des Bauantrags entscheidend. Viele Eigentümer kennen nur das Jahr, in dem die Familie eingezogen ist.

Liegt der Bauantrag knapp um den 1. November 1977, lohnt der Blick in die Bauakte. In Berlin liegt sie beim Bauaktenarchiv des jeweiligen Bezirksamts. Ein Anruf dort klärt oft, was am Küchentisch niemand weiß.

Tipp 2: Jede Modernisierung braucht einen Beleg

Rechnungen vom Fenstertausch. Das Protokoll des Schornsteinfegers mit dem Baujahr der Heizung. Ein Foto vom Typenschild.

Bei Fenstern hilft ein Trick: Das Herstellungsjahr steht oft im Abstandhalter zwischen den Scheiben. Ein Foto davon reicht mir häufig schon.

Tipp 3: Fotos bei Tageslicht, jede Seite ganz

Fotografieren Sie jede Fassadenseite vollständig, nicht nur die schöne zur Straße. Dazu Fenster aus der Nähe, die Heizung mit scharfem Typenschild und, wenn zugänglich, Dachboden und Keller.

Fünf gute Fotos ersparen drei Rückfragen. Und Rückfragen sind das Einzige, was zwischen Ihnen und dem fertigen Ausweis steht.

Welche Fehler machen den Bedarfsausweis am Ende teurer?

Drei Fehler sehe ich immer wieder: zu spät bestellen, nach dem billigsten Ausweis greifen und Modernisierungen nicht melden. Jeder davon kostet am Ende mehr als der Ausweis selbst.

Fehler 1: Zu spät bestellen

Der Ausweis muss spätestens vorliegen, wenn Interessenten das Haus ansehen. Wer erst im Notartermin daran denkt, hat schon ein Bußgeldrisiko.

Und liegt der Ausweis bei einer kommerziellen Anzeige schon vor, gehören seine Pflichtangaben ins Inserat. Wer das vergisst, riskiert Abmahnungen.

Fehler 2: Nach dem billigsten Ausweis greifen

Ein Online-Verbrauchsausweis zum Schnäppchenpreis wirkt verlockend. Gilt für Ihr Haus aber bis Ende 2026 die Bedarfsausweispflicht, ist er schlicht der falsche Ausweis. Ein falscher Ausweis kann nach § 108 GModG bis 10.000 € kosten.

Und selbst wo er erlaubt ist: Ein Wert, der durch Leerstand geschönt ist, kostet im Verkaufsgespräch Vertrauen. Vertrauen kostet Preis.

Fehler 3: Modernisierungen verschweigen

Nicht aus Absicht, sondern aus Vergessen. Die gedämmte Kellerdecke von 2009, die neue Haustür, der Heizungstausch.

Was nicht gemeldet wird, rechnet die Software mit dem Baujahr. Das Ergebnis ist eine Klasse, die schlechter ist als Ihr Haus.

Welche Fragen stellen Berliner Eigentümer zu den Kosten am häufigsten?

Diese fünf Fragen höre ich am Telefon immer wieder. Hier sind die kurzen Antworten.

Was kostet ein Bedarfsausweis in Berlin?

Am Markt zahlen Sie für ein Einfamilienhaus meist 300 bis 500 €, für ein Mehrfamilienhaus 500 bis 1.500 €. Bei energiepass® BERLIN gilt ein Festpreis: 299 € für ein Einfamilienhaus, 399 € für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Bedarfsberechnung, Prüfung Ihrer Fotos und Modernisierungsempfehlungen sind enthalten, ohne Aufschlag je Wohnung.

Warum kostet der Bedarfsausweis bei energiepass® BERLIN keinen Aufpreis?

Weil ich für Wohngebäude ausschließlich Bedarfsausweise ausstelle. Es gibt bei mir keinen billigeren Verbrauchsausweis, auf den ein Aufschlag kommen könnte. Der Preis hängt nur am Gebäudetyp: 299 € fürs Einfamilienhaus, 399 € fürs Mehrfamilienhaus, jeweils Festpreis. So entscheiden Sie nach Aussagekraft, nicht nach dem billigsten Angebot.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Bis 31.12.2026 ist er Pflicht bei Neubauten und, bei Verkauf oder Vermietung ohne gültigen Ausweis, für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen. Ab 1. Januar 2027 entfällt diese Altbauregel. Meine Empfehlung für Wohngebäude bleibt der Bedarfsausweis.

Kommt für den Bedarfsausweis jemand zu mir ins Haus?

Nein. Baujahr, Flächen und Heizung besprechen wir am Telefon, Fotos von Fassade, Fenstern und Heizungsanlage schicken Sie per WhatsApp. Das Gesetz erlaubt, ein bestehendes Gebäude anhand geeigneter Bildaufnahmen zu beurteilen. Lücken kläre ich telefonisch. Ihr Ausweis kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben digital in Ihre Inbox.

Muss ich 2027 einen neuen Bedarfsausweis kaufen?

Nein. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre ab Ausstellung gültig, auch wenn ab 1. Januar 2027 das neue Ausweisrecht gilt. Eine Austauschpflicht gibt es nicht. Neu fällig wird er erst, wenn er abläuft oder ein größerer Umbau eine Neuberechnung für das ganze Gebäude auslöst.

Was zählt am Ende?

Ein Bedarfsausweis zeigt, was Ihr Haus ist, nicht wie es zuletzt bewohnt wurde. Bei mir kostet diese Genauigkeit keinen Aufpreis: 299 € fürs Einfamilienhaus, 399 € fürs Mehrfamilienhaus, Festpreis.

Schauen Sie nicht zuerst auf die Ausweisart, schauen Sie auf die Zahl, die ein Käufer am Ende liest. Machen Sie heute die fünf Fotos, und Ihr Ausweis liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.

Jetzt im Energieausweis-Rechner Ihren Festpreis für den Bedarfsausweis berechnen.

Das Video zum Artikel

6:07 Video · Eigentümer und Verkäufer von Immobilien in Berlin

Bedarfsausweis in Berlin: Kosten und Festpreis

Das Video erklärt, was ein Bedarfsausweis in Berlin kostet, worin er sich vom Verbrauchsausweis unterscheidet und was die 1977-Regel für Altbauten bedeutet. Video ansehen →
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Berlin
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